Mythos Jura-Studium Top-Karriere, viel Geld und Prestige?
Erfolgreicher Jurist - der Traum eines jeden Jura-Studienanfängers. Der Weg dorthin aber ist ein harter und steiniger. Campus Magazin geht den Mythen nach, die sich um das Jura-Studium ranken: Ein Elitestudium nur für Aufsteiger?
Die Rechtswissenschaften sind als Studienfach sehr beliebt in Deutschland und rangieren auf Platz drei hinter BWL und Maschinenbau. Im WS 2014/2015 gab es 109.605 Jurastudenten. Die Zulassung erfolgt an einigen Universitäten mit moderatem Numerus Clausus, für das Wintersemester 2015/16 lag er bei 2,1, andere haben keinen, so wie die Uni Passau.
Wie wirst du Jurist?
Das Jurastudium dauert in der Regel neun Semester und endet mit dem 1. Staatsexamen. Danach folgen ein Referendariat und das 2. Staatsexamen. Ein Jurastudium mit Staatsexamen ist ausschließlich an Universitäten möglich. Die Zugangsvoraussetzungen dafür sind das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife.
Die Inhalte des Jurastudiums unterscheiden sich nach Bundesland und den Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten. Besonders die Möglichkeiten im Schwerpunktstudium weichen voneinander ab. Für alle gilt:
Grundstudium
Das Grundstudium der Rechtswissenschaften vermittelt die Basiskenntnisse der verschiedenen Rechtsgebiete und dauert meist vier Semester mit folgenden Inhalten:
- Bürgerliches Recht
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht
- Öffentliches Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
Jedes Semester stehen Klausuren und teilweise auch Hausarbeiten an. Das Grundstudium schließt mit einer schriftlichen Zwischenprüfung ab.
Hauptstudium
Im Hauptstudium vertiefst du die Fächer aus dem Grundstudium. Dazu kommen weitere Rechtsgebiete wie:
- Arbeits- und Sozialrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Sachenrecht
Außerdem besuchst du je nach Universität Seminare für Schlüsselqualifikationen oder Sprachen. Neben den Pflichtfächern des Hauptstudiums spezialisierst du dich im Schwerpunktstudium. Mögliche Schwerpunktbereiche im Jurastudium sind:
- Anwaltsberuf und Notariat
- Europäisches Recht
- Kriminalwissenschaften
- Medienrecht
- Medizin- und Pharmarecht
- Umweltrecht
- Wirtschaft und Wettbewerb
1. Staatsexamen
Der universitäre Teil der juristischen Ausbildung schließt mit dem 1. Staatsexamen ab. Es besteht zu 70 Prozent aus der staatlichen Prüfung. Zum Prüfungsstoff gehören diese Themen: Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Die übrigen 30 Prozent der Prüfung führen die Universitäten selbst durch. Der Prüfungsstoff hier stammt aus dem jeweils gewählten Schwerpunktbereich.
Weil die Universitäten selbst einen Teil der Prüfung übernehmen, kann im engeren Sinne nicht von einem „Staatsexamen“ gesprochen werden. Die offizielle Bezeichnung ist deshalb „Erste juristische Prüfung“.
Referendariat
Das Rechtsreferendariat, der „Vorbereitungsdienst“, wie die offizielle Bezeichnung lautet, ist die praktische Ausbildung der Juristen. Sie dauert zwei Jahre und wird vom Staat monatlich mit ca. 800 Euro brutto „Unterhaltsbeihilfe“ vergütet.
Das Referendariat besteht normalerweise aus mehreren Stationen:
- Landgericht oder Amtsgericht
- Staatsanwaltschaft oder Strafgericht
- Verwaltungsgericht oder Behörde
Eine der Stationen im Referendariat ist wählbar. In manchen Bundesländern muss sie dem studierten Schwerpunktbereich entsprechen. Die Wahlstation kann auch im Ausland absolviert werden.
2. Staatsexamen
Das 2. Staatsexamen wird nach bundeseinheitlichen Regelungen von den Bundesländern durchgeführt. Es besteht aus 7 (im Saarland) bis 11 (in Bayern) Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Im 2. Staatsexamen liegt der Schwerpunkt stärker auf der aktuellen Rechtsprechung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens bist du „Volljurist“ und kannst als Anwalt, Richter oder Notar tätig werden.
Jura-Studium in der Kritik
Deutschlandweit schließen jährlich 8.000 Studenten mit dem zweiten Staatsexamen ab und sind Volljuristen, allerdings nur zehn Prozent schaffen ein Prädikatsexamen, die Höchstpunkte 15-18 werden so gut wie nie vergeben.
Gut ist eben nicht gut genug im Fach Jura. Durchfallen ist Teil des Studiums und prägt das Selbstbild der Studierenden. Glücklich ist, wer das Studium überhaupt erfolgreich abschließt.
Ist Jura also ein Knochenstudium, das am Selbstwertgefühl kratzt, die Mundwinkel nach unten zieht und längst reformiert gehört?
"Das ist schon ein Punkt über den man nachdenken sollte und über den Juristen zu wenig nachdenken. Sobald man das hinter sich hat, herrscht so ein bisschen das Gefühl, ja wenn ich das geschafft habe, sollen das die anderen auch erleiden müssen und das kann natürlich nicht sein. Das ist ein Problem."
Prof. Dr. Kuhn, Institut für Rechtsdidaktik, Uni Passau
Berufsperspektiven nach dem Jurastudium
Der Erfolg als Jurist hängt maßgeblich von der Examensnoten ab. Juristische Berufe im Staatsdienst kannst du nur mit einem „Prädikatsexamen“ ausüben. „Mit Prädikat“ abgeschlossen gilt ein Examen, wenn mindestens die Note „vollbefriedigend“ erreicht wird. Das schaffen lediglich zehn Prozent aller Studierenden.
Wer das nicht schafft, sollte sich nicht nur auf eine Tätigkeit als Volljurist fokussieren, denn in Deutschland gibt es sehr viele Anwälte. De facto kommt ein Anwalt auf 500 Einwohner. Auch in der freien Wirtschaft kannst du als Jurist arbeiten. Große Unternehmen haben häufig eine eigene Rechtsabteilung oder ein Justiziariat.
Berufe nach Staatsexamen (Volljuristen):
- Rechtsanwalt
- Notar
- Richter
- Staatsanwalt
- Höherer Verwaltungsbeamter (Ministerium, Behörden, Ämter)
Freie Wirtschaft:
- Behörden
- Großkonzerne
- Hochschulen
- Industrie
- Medienunternehmen
- Verlage
- Versicherungen
- Beratungsunternehmen
Rund 341.000 Erwerbstätige mit einem rechtswissenschaftlichen Studienabschluss waren 2013 in Deutschland beschäftigt. Allerdings ist nicht jeder, der einmal Jura studiert hat, auch vorrangig mit juristischen Aufgabenstellungen betraut. Viele arbeiten in anderen Berufsfeldern und das mit zunehmender Tendenz.