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Der Faktencheck Wer hat Zugriff auf die Asyl-Datenbank?

Die persönlichen Angaben von etwa 210.000 Asylsuchenden in Deutschland sind momentan in einem "Kerndatensystem“ gespeichert. Darauf sollten die Sicherheitsbehörden uneingeschränkten Zugriff haben - so eine Forderung mehrerer Unions-Politiker nach dem Chemnitz-Einsatz. Doch hätte ein uneingeschränkter Datenbankzugriff in diesem Fall etwas gebracht? Und was dürfen die Geheimdienste rein rechtlich schon jetzt?

Von: Arne Meyer-Fünffinger

Stand: 12.10.2016

«Meldung als Asylsuchender» in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAE)  | Bild: picture-alliance/dpa/Daniel Karmann

Natürlich sind Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz grundsätzlich an allen Informationen interessiert, die sie bekommen können. Daraus macht Hans-Georg Maaßen keinen Hehl. Es gehe darum, so der BfV-Chef, aus einer unklaren Lage eine klare Lage zu machen.

"Deshalb ist jede Information aus jeder Datenbank hilfreich."

Hans-Georg Maaßen

Eine Einschätzung, die in der Politik Unterstützung findet. Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl fordert: Geheimdienste sollen jederzeit auf alle Daten von Asylsuchenden zugreifen können. So sieht es auch Uhls Parteifreund, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

"Es ist angesichts der Vielzahl von Attentaten, Attentatsversuchen auf jeden Fall wichtig, dass unsere Nachrichtendienste die Akten von Flüchtlingen anschauen können."

Joachim Herrmann

Was will die CSU?

Allerdings sorgt diese Forderung im Bundesinnenministerium für eine gewisse Verwirrung. Was will die CSU? Schon jetzt gibt es das so genannte "Asylkonsultationsverfahren". Es ermöglicht einen Datenaustausch zwischen den Bundes- und Landesbehörden und damit auch den Geheimdiensten. Konkret seien dafür zum Beispiel das Ausländerzentralregister und das Aufenthaltsgesetz geändert worden. Sie regeln, dass die Behörden Daten von Asylsuchenden abrufen, analysieren und vergleichen können. Unter bestimmten Voraussetzungen auch automatisiert:

"Daten können über das Bundesverwaltungsamt zur Prüfung von Sicherheitsbedenken an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt übermittelt werden. Zu diesen Zwecken ist auch ein Abgleich mit weiteren Datenbeständen beim Bundesverwaltungsamt zulässig."

Paragraph 73, Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes

Soweit die Theorie

In der Praxis läuft der Aufbau dieses Verfahrens, abgeschlossen ist er noch nicht. Vielmehr, so das Bundesinnenministerium weiter, sind die technischen Grundlagen für den reibungslosen Ablauf noch nicht komplett vorhanden.

In dem aktuellen Fall des Terrorverdächtigen aus Syrien, das räumt der Verfassungsschutz ein, hätte ein Datenbankzugriff sowieso wenig bis gar nichts gebracht. Denn an die Informationen über Anschlagspläne sind die Ermittler in erster Linie durch klassische Observationstechniken und die Überwachung seiner Aktivitäten im Internet gekommen. Deswegen sieht die Opposition im Deutschen Bundestag keinerlei Handlungsbedarf, neue gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.

Die dürfte die Große Koalition auch gar nicht zustande bringen, denn der SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch sagt: Eine Verschärfung in diesem Bereich wird es mit uns nicht geben.

"Die Ereignisse von Sachen zeigen uns, dass wir mit unserer Art und Weise auf dem richtigen Weg sind."

Uli Grötsch

Datenschützer skeptisch

Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, hat zurückhaltend auf die Forderungen aus den Reihen der CSU reagiert. Die Behörden hätten schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, an Informationen zu kommen, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte dem BR.

Eine Erweiterung der Zugriffe bedürfe des Nachweises der Erforderlichkeit. „Sofern Befürworter einer solchen Ausweitung vermeintliche Defizite des Status Quo darlegen und einen konkreten Vorschlag  für eine Rechtsgrundlage der Zugriffe unterbreiten, ist dieser dann unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten.“


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Kreuther, Mittwoch, 12.Oktober 2016, 16:20 Uhr

2.

es kann die Sicherheitslage noch so kritisch sein, Rot-Grün wird an den Datenschutzbestimmungen keine Änderung zulassen.
Die Bürger werden sich diese Fehlhaltung keinesfalls für alle Zeit gefallen lassen. Denn die eigene Unversehrheit, die Gefährdungslage, das Schutzbedürfnis erfordern ein staatl. Handeln. Wo dies ausbleibt sehen wir in NRW, im Stammland der Salafisten, der No-go-areas, der Parallelgesellschaften unter Mutti Kraft.
Zur Erinnerung: Der Germanwings-Flugunfall mit 150 Toten war dem Datenschutz geschuldet. Gleiches kann wieder passieren, weil Rot-Grün im Bundesrat eine Verschärfung der luftrechtl. Vorschriften nicht mittragen würden.
Die Flugschein-Genehmigungsbehörde darf pardout nichts Persönliches erfragen bzw. erhalten; man darf weiterhin fluguntaugl. Piloten und deren Krankheiten verschweigen.
So will es eben Rot-Grün.

Kobold, Mittwoch, 12.Oktober 2016, 09:03 Uhr

1. 210.000 Asylsuchende

Was ist mit den anderen 800000?

  • Antwort von Bernhard, Mittwoch, 12.Oktober, 10:55 Uhr

    Die persönlichen Angaben von etwa 210.000 Asylsuchenden.
    Wenn sie den satzt richtig lesen, haben die anderen klare nachvollziehbare Papiere.
    Und Ihre Rechnung kommt auch nur zustande, weil die Marktschreier aus der rechten Ecke die Zahl von einer Million in den Raum geworfen haben.
    Nur falsche Verdächtigungen bringen keinen weiter.