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Steigerwald-Streit "Hiebesruhe" im umstrittenen Schutzgebiet

Die Bayerischen Staatsforsten versprechen: Im umstrittenen Schutzgebiet des Steigerwaldes soll kein Holz geschlagen werden. Sie reagieren damit auf den Eilantrag, den Naturschützer beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt haben.

Stand: 28.08.2015 | Archiv |Bildnachweis

Waldweg mit vielen aufgestapelten Baumstämmen im Steigerwald | Bild: Bayerischer Rundfunk

Der Eilantrag von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz wurde mit der Befürchtung begründet, die Staatsforsten planen mit der Aufhebung des Waldschutzgebiets zum 1. September dort großflächig abzuholzen. In einer Presseerklärung hat Ulrich Mergner, der Leiter des Forstbetriebs Ebrach der Staatsforsten, nun bis auf Weiteres eine sogenannte "Hiebesruhe" für das bisherige Schutzgebiet der "Hohe Buchene Wald" verkündet.

Unbegründete Sorge

Die Sorge des BN sei unbegründet, so Mergner. Stattdessen planten die Staatsforsten das bisherige Schutzgebiet in das aktualisierte und erweiterte Naturschutzkonzept der Staatsforsten für den Steigerwald einbeziehen zu wollen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Trittsteinkonzept. Besonders schützenswerte – allerdings nicht zusammenhängende –  und relativ kleine Waldteile werden dabei aus der Bewirtschaftung genommen.

Hintergrund

Um den Steigerwald tobt seit Jahren ein erbitterter Streit: Umweltschützer wollen ihn wegen seiner uralten Buchenbestände zum Nationalpark machen, die Holzwirtschaft ist strikt dagegen und bekommt dabei Unterstützung von der Staatsregierung. Neben dem Eilantrag haben die Umweltschutzverbände auch eine Normenkontrollklage eingereicht – sie soll klären, ob die Ausweisung des Naturschutzgebietes nicht doch rechtmäßig war.







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Florian Tully, Freitag, 04.September 2015, 17:44 Uhr

3. Das ist wieder so ein CSU Fallrückzieher.

Das Schutzgebiet im Steigerwald muss bleiben!!!

Thomas Fischer, Montag, 31.August 2015, 14:32 Uhr

2. Waldschutzgebiet hat Weltnaturerbeniveau

Nach den Karten der BaySF befinden sich im Waldschutzgebiet Hoher Buchener Wald Klasse 1 Wälder (Buchenaltbestände von über 180 Jahren) und Klasse 2 Wälder (über 140 Jahre). Darüber hinaus verbindet der Hohe Buchene Wald die beiden extrem wertvollen Waldschutzgebiete "Waldhaus" und "Brunnstube" mit ihren uralten Buchen zu einem großflächigen Schutzgebiet. Dieses Gebiet hat unbestritten das Niveau für ein Weltnaturerbe. Deshalb hat ja auch der Kreistag von Bamberg mit über 90 % der Unterschutzstellung zugestimmt. Und deshalb hat ja auch der Naturschutzbeirat von Oberfranken gegen die Abschaffung des Waldschutzgebiets gestimmt. Erst die CSU-Umweltministerin Scharf hat letztendlich dem Waldgebiet den Schutzstatus entzogen.

Dieses ökologisch extrem wertvolle Schutzgebiet macht nur ca. 0,1 Prozent der Bayerischen Staatsforsten aus. Daher handelt es sich bei diesem Waldschutzgebiet tatsächlich nur um eine winzige Fläche.

Waldgott Gottwald, Freitag, 28.August 2015, 17:34 Uhr

1. Der Wolf, der Kreide gefressen hat...

So kommt er mir vor, der Herr Mergner vom Forstbetrieb Ebrach, Bayerische Staatsforsten. Seit der Hohe Buchene Wald seines gesetzlichen Schutzes beraubt ist, ist dort alles möglich. Beschwichtigende Worte sind nichts als Schall und Rauch. Demnächst schon könnte Mergner neue Unternehmenszielvorgaben nennen, die es "leider unumgänglich machen, auf die Ressourcen des ehemaligen Schutzgebietes Hoher Buchener Wald zurück zu greifen". "Eingliederung ins Schutzkonzept der Staatsforsten" das ist eine schöne Umschreibung für Holzernte durch Buchenfällen mit gewissen temporären lokalen Einschränkungen! Die BaySF sind ein gewinnorientierter und der Münchner Staatsregierung weisungsgebundener Forstkonzern und jetzt bestimmen sie allein die Spielregeln für Schutz oder Baumfällungen im Steigerwald.

Alle Bürger in Bayern, dieser Wald ist euer Wald! Lasst uns den Steigerwald lieber als geschützten Nationalpark der ganzen Welt zum kostbaren Naturgeschenk machen!

  • Antwort von Edersdottir, Freitag, 28.August, 21:57 Uhr anzeigen

  • Antwort von Waldgott Gottwald, Samstag, 29.August, 15:18 Uhr anzeigen

  • Antwort von Kurtz, Samstag, 29.August, 21:34 Uhr anzeigen

  • Antwort von Waldgott Gottwald, Samstag, 29.August, 22:12 Uhr anzeigen

  • Antwort von kurtz, Sonntag, 30.August, 11:51 Uhr anzeigen

  • Antwort von Gräf, Mittwoch, 02.September, 20:06 Uhr anzeigen