III. Pflegestärkungsgesetz beschlossen Kampf gegen Abrechnungsbetrug
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition das III. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass Pflegedienste in Zukunft strenger kontrolliert werden. Auslöser war die Berichterstattung von BR Recherche und der Welt am Sonntag über den massenhaften Abrechnungsbetrug vor allem von russischen Pflegediensten im April dieses Jahres.
Nach Einschätzung von Experten gehen die Schäden für die Sozialkassen in die Milliarden. Für betrügerisch arbeitende Pflegedienste steigt das Risiko, entdeckt zu werden, zum Jahreswechsel. Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete III. Pflegestärkungsgesetz sieht unter anderem vor, die Befugnisse der Kranken- und Pflegekassen mit Blick auf die Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen zu erweitern.
So gelten die strengeren Kontroll-Regeln zukünftig auch für Dienste, die Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbringen, für die die Krankenkassen aufkommen. In diesem Bereich waren die Kontrollmöglichkeiten bisher sehr eingeschränkt.
Bundesweite Pflegestützpunkte
Das III. Pflegestärkungsgesetz sieht zudem vor, die Pflegeberatung vor Ort zu verbessern. So bekommen die Kommunen zukünftig für den Zeitraum von fünf Jahren das Recht, Pflegestützpunkte einzurichten. Im Rahmen eines "Modellvorhabens Pflege" ist das Ziel, bundesweit bis zu 60 dieser Stellen zu realisieren.
Redner der Koalitionsfraktionen, darunter der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, sprachen von einer Reform, die ihren Namen wirklich verdiene. Sabine Zimmermann von der Linken kritisierte hingegen, zentrale Probleme in der Pflege würden nicht gelöst, denn die Kosten in diesem Bereich und die Zuzahlungen der Betroffenen seien nach wie vor zu hoch. "Pflege ist nach wie vor ein Armutsrisiko", sagte sie.
"Umfassender Kraftakt"
Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums ist der Großen Koalition im Bereich der Pflege mit insgesamt drei Gesetzen ein "umfassender Kraftakt" gelungen. Mit dem I. Pflegestärkungsgesetz sei die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien "spürbar ausgeweitet" worden. Das II. Pflegestärkungsgesetz habe dafür gesorgt, dass "erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung" erhalten, "unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an Demenz".
"Wir stärken Pflegebedürftige und Angehörige. Individuelle Pflege braucht gute Beratung, deswegen stärken wir das Vor-Ort-Angebot. Schwarze Schafe dürfen nicht den Berufsstand der Pflege in Misskredit bringen. Dagegen gehen wir mit aller Klarheit vor."
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
Der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist das alles noch zu wenig. Ihrer Meinung nach sind die Maßnahmen zur Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege "sehr halbherzig". So fehle nach wie vor ein ausreichender Schutz für anonyme Hinweisgeber, die über Missstände bei Pflegediensten berichten wollen. "So wird die organisierte Kriminalität kaum zu stoppen sein", kritisiert die Stiftung.