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Schreiber-Prozess Hintergrund - Kaufering, Kanada, Knast

Stand: 17.09.2012 | Archiv

Karlheinz Schreiber im Schwurgerichtssaal im Landgericht in Augsburg | Bild: Timm Schamberger/dapd

Karlheinz Schreiber - mit diesem Namen ist einer der größten politischen Skandale der Bundesrepublik verbunden: die CDU-Spendenaffäre. 1999 kam der Skandal ans Tageslicht: Die CDU hatte jahrelang ein geheimes System von Auslandskonten unterhalten, teilweise gefüttert durch illegale Spenden. Politiker und Manager gerieten in den Strudel, Prozesse und Haftstrafen waren die Folgen.

Auch höchste Politprominenz kam in die Schlagzeilen: Ex-Kanzler Helmut Kohl gab die Existenz von schwarzen Kassen zu, der damalige CDU-Chef Wolfgang Schäuble die Entgegennahme einer unversteuerten Parteispende. Das schadete der Reputation von beiden und begünstigte den Aufstieg von Angela Merkel.

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Bis heute ist das ganze Ausmaß des CDU-Parteispendenskandals nicht aufgeklärt. Als eine "Schlüsselfigur" darin gilt Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber aus Kaufering bei Landsberg, in den 80er- und 90er-Jahren womöglich Hintermann bei Airbus- und Panzerexporten, die später Gerichte beschäftigten. Jedenfalls waren einige Bargeldübergaben und Schmiergeldzahlungen dazu angetan, das Gefüge der CDU zu erschüttern und einen der größten politischen Skandale der Bundesrepublik auszulösen.

Der Prozess

Warum in Augsburg?

Das Landgericht Augsburg ist für Karlheinz Schreiber zuständig, weil er vor seiner Flucht nach Kanada zuletzt in Kaufering wohnte. Der kleine Ort im schwäbischen Landsberg gehört zum Landgerichtsbereich Augsburg.

Augsburger Staatsanwälte hatten in den 1990er-Jahren den Stein ins Rollen gebracht. Doch zehn Jahre hatte die deutsche Justiz keinen Zugriff auf den Multimillionär, weil er nach Kanada geflüchtet war. Im August 2009 wurde Schreiber dann doch nach Deutschland abgeschoben, im Januar 2010 begann vor dem Landgericht Augsburg der Prozess, im Mai wurde er zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bundesgerichtshof allerdings kritisierte Verfahrensfehler und verwies den Fall an das Landgericht Augsburg zu einer Neuverhandlung zurück.


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