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Anspruch Kindergeld Kindergeld ab 18 - wer bekommt's?

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird - aber: Macht es dann eine Ausbildung, beginnt ein Studium oder ein Freiwilliges Soziales Jahr, bekommen Sie die Zahlungen der Familienkasse sogar weiterhin. Das sind die Voraussetzungen dafür.

Stand: 27.08.2024

Ein Vater macht auf einer Treppe vor einem Fenster ein Selfie mit seinem jugendlichen Sohn. | Bild: mauritius images / Cavan Images

Kindergeld Anspruch

Im Allgemeinen haben Sie unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes oder Enkelkindes - und zwar wenn:

  • "Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist", so die Familienkasse.
  • Gezahlt wird das Kindergeld nur an einen Eltern- oder betreuenden Großelternteil. Sie müssen das Kindergeld für Kinder über 18 Jahren aber beantragen – das können Sie hier tun: Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit.

Kindergeld rückwirkend beantragen?

Wichtig: Sie können Kindergeld auch rückwirkend erhalten, aber nur für die vergangenen sechs Monate. Rechtzeitig den Antrag zu stellen oder auf Fragebögen prompt zu reagieren, die die Familienkasse zur Prüfung des aktuellen Standes verschickt, lohnt sich.

Für eine Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder des Studiums von vier Monaten zahlt die Familienkasse das Kindergeld weiter.

Kindergeld ab 18

Das Kindergeld wird gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Aber in bestimmten Situationen gibt es für junge Erwachsene länger Kindergeld und oft bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Zum Beispiel:

  • Ihr Kind beginnt/macht eine erste Ausbildung
  • Ihr Kind beginnt/absolviert ein erstes Studium
  • Ihr Kind hat keinen Ausbildungsplatz, aber sucht nachweislich einen Ausbildungsplatz, ist also offiziell bei einem Jobcenter oder einer Arbeitsagentur als suchend gemeldet
  • Ihr Kind ist arbeitslos, ist aber nachweislich auf der Suche nach einem Arbeitsplatz
  • Ihr Kind leistet einen Bundes-Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Kindergeld zweite Ausbildung

Auch, wenn Ihr Kind eine zweite Ausbildung beginnt, können Sie noch Kindergeld ausbezahlt bekommen:

"Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehenWie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle", schreibt die Familienkasse. Das gilt auch, wenn Ihr Kind neben der zweiten Ausbildung einen Mini-Job annimmt.

Kindergeld Anspruch wie lange?

Kindergeld können Sie unter all den oben genannten Bedingungen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes erhalten. "Das 25. Lebensjahr ist mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag vollendet," so die Familienkasse.

Nach dem 25. Lebensjahr bekommen nur junge Erwachsene mit einer Behinderung in bestimmten Fällen weiter Kindergeld. Weitere Infos gibt es bei der Familienkasse: Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung.


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