Bußgelder im Winter Verkehrsregeln im Winter
Sie fahren immer noch mit Sommerreifen oder kratzen morgens gerne nur ein Guckloch in die Autoscheibe? Keine gute Idee. Wie teuer das werden kann.
Autoscheibe komplett freikratzen
Nur ein kleines Guckloch reicht nicht, da Sie bei der Fahrt freie Sicht in alle Richtungen brauchen. Wer entgegen der Vorschriften mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 10 Euro rechnen. Wer mit zugeschneitem Kennzeichen fährt, kann mit fünf Euro belangt werden. Bei einem Unfall kann zusätzlich eine Mithaftung drohen.
Strafe für Schnee auf dem Autodach
Schnee auf dem Autodach kann nicht nur Ihre Sicht behindern, sondern auch Verkehrsteilnehmern hinter Ihnen auf die Windschutzscheibe fallen. Deshalb müssen Sie diesen unbedingt entfernen. Kostenpunkt: 25 Euro.
Vor allem bei Fahrzeugen mit Planenabdeckung und Anhängern gefährlich: Eisplatten auf dem Dach. Werden diese nicht entfernt und lösen sich während der Fahrt, kann das zu Unfällen führen. Wer das nicht beachtet, zahlt 80 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt. Bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro (plus Punkt).
Skiausrüstung sichern
Egal, ob Sie Ihre Skier im Auto oder auf dem Dachträger transportieren: Sind sie nicht ordentlich gesichert, müssen Sie zahlen. Bei einer reinen Kontrolle, können 35 Euro anfallen; bei einer Gefährdung - etwa wenn die Ski vom Dach auf die Straße fallen - 60 Euro plus Punkt. Kommt es durch die Skier auf der Straße auch noch zu einem Unfall, sind Sie mit 75 Euro plus einem Punkt dabei.
Strafe: Sommerreifen im Winter
Sind Sie bei schneebedeckten Straßen mit Sommerreifen unterwegs, müssen Sie mit 60 Euro und einem Punkt rechnen. Behindern Sie durch die falsche Bereifung den Verkehr, sind es 80 Euro und ein Punkt; bei Gefährdung 100 Euro und ein Punkt, bei einem Unfall 120 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Weshalb den Motor warmlaufen zu lassen im Winter auch keine gute Idee ist, lesen Sie hier. Gute und sichere Fahrt.
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