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Briefwahl beantragen So klappt die Briefwahl für Deutsche im Ausland

Für die Bundestagswahl 2025, am 23. Februar, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Dabei sind Fristen und Verfahren zu beachten, besondere für Deutsche im Ausland.

Stand: 13.01.2025

Ein Mann wirft Briefwahl Unterlagen mit Stimmzettel in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post | Bild: mauritius images / Chromorange / Michael Bihlmayer

BAYERN 1 Hörer Walter aus Südafrika hat uns gefragt: "Wie ist es auch für im Ausland lebende Deutsche möglich an die Briefwahlunterlagen zu kommen? Welche Möglichkeiten und Fristen gibt es und müssen beachtet werden? Wie ist es, wenn man z. B. jeweils nur das halbe Jahr im Ausland verbringt, in einem langen Urlaub ist?"

Empfehlungen für die Briefwahl

  • Frühzeitige Antragstellung: Sowohl Inlands- als auch Auslandswähler sollten ihre Briefwahlunterlagen so früh wie möglich beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Rechtzeitiger Versand: Stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Planen Sie insbesondere bei Versand aus dem Ausland ausreichend Zeit ein.
  • Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindebehörde oder Auslandsvertretung über spezifische Modalitäten und Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Nutzung des amtlichen Kurierwegs.

Briefwahl beantragen online

Wahlberechtigte, die in Deutschland gemeldet sind, können ohne Angabe von Gründen per Briefwahl wählen. Der Antrag auf einen Wahlschein kann persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder online bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Telefonische Anträge sind allerdings nicht zulässig. Die Beantragung ist bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich und sollte frühzeitig erfolgen. Spätester Zeitpunkt für die Antragstellung ist der Freitag vor der Wahl, also der 21. Februar 2025, bis 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden.

Fristen für die Briefwahl

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin wird empfohlen, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar 2025, abzusenden. Beim Versand aus dem Ausland sollte der Wahlbrief so früh wie möglich, idealerweise per Luftpost mit Priority-Aufkleber, verschickt werden, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen. Achtung: Das Porto müssen in diesem Fall Sie übernehmen, für die Briefwahl im Inland muss der Wahlbrief nicht frankiert werden.

"Zwei Termine sind wichtig: Wenn Sie bis Anfang Februar noch keine Wahlbenachrichtigung haben, sollten Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes nachfragen. Und wenn Sie Ihr Kreuzerl dann gemacht haben, ist es wichtig, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde eingetroffen ist - also allerspätestens am 23. Februar um 18 Uhr. Berücksichtigen Sie dabei, dass das aus dem Ausland manchmal ein bisschen länger dauert - planen Sie einen gewissen Vorlauf ein!"

Christoph Wöß, BAYERN 1 Nachrichtenredaktion

Briefwahl Ausland

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland stellen, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 2. Februar 2025, bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da in bestimmten Fällen das Originaldokument erforderlich ist. Das Formular und weitere Informationen bekommen Sie hier beim Bundestag.

Mit dem Wahlschein erhalten Auslandsdeutsche dann automatisch die Briefwahlunterlagen. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs für die Rücksendung der Wahlbriefe nach Deutschland an. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Service nicht flächendeckend verfügbar ist und längere Beförderungszeiten entstehen können. Daher sollten sich Wählerinnen und Wähler bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung über die Optionen informieren.

Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen

Deutsche im Ausland sind wahlberechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zusätzlich müssen sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, wobei dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf, oder sie müssen aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sein und von ihnen betroffen sein. Weitere Informationen zu den Ausnahmefällen bekommen Sie ebenfalls beim Bundestag.

Wie handhaben Sie es? Gehen Sie ins Wahllokal oder wählen Sie per Brief? Verraten Sie es uns gerne in den Kommentaren.
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