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Corona EC-Karte Kann es sein, dass ich nur noch mit Karte bezahlen darf?

In vielen Geschäften gibt es mittlerweile Schilder mit dem Hinweis "Bezahlung nur per Karte". Ist das rechtlich erlaubt? Darf ein Händler mir Barzahlung verweigern?

Stand: 14.04.2020

Kartenzahlung beim Einkaufen | Bild: picture-alliance/dpa

Sie kennen das bestimmt auch schon von einem Laden in Ihrer Nähe: Wenn es ans Bezahlen geht, werden wir mittlerweile immer öfter gebeten, unser Bargeld im Geldbeutel zu lassen. An der Kasse das Schild: "Bitte bezahlen Sie per Karte".  

Hintergrund dieser Bitte ist, dass so der Kontakt mit der Kassiererin oder dem Kassierer so gering wie möglich gehalten wird und diese keinem zusätzlichen Risiko ausgesetzt werden - wie etwa durch den Kontakt mit möglicherweise mit Viren behafteten Geldscheinen und Münzen. Denn zumindest theoretisch können sich die Viren auch über Bargeld verbreiten, wie die Virologin Dr. Ulrike Protzer erklärt hat. Diese und andere häufige Hörerfragen rund um das Thema Corona klären wir hier: "Kann ich über Geldscheine und Münzen Corona bekommen?"

Darf ein Geschäft mir Barzahlung verweigern? 

Rein rechtlich ist die Sachlage klar, wie Julia Berger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt:

"Ein Anspruch auf Barzahlung besteht nicht. In Deutschland gilt das sogenannte Prinzip der Vertragsfreiheit - und das bedeutet, dass die Vertragsparteien den Inhalt ihres Geschäftes frei bestimmen können. Und somit auch die Art der Bezahlung. Und es steht dem Supermarkt oder auch dem Kiosk dann auch frei, eine bestimmte Art der Bezahlung auszuschließen."

Julia Berger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Ein Supermarkt, oder allgemein ein Händler, darf also in der Tat Kartenzahlung verlangen.

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