Corona Regeln in Bayern Diese Corona-Regeln gelten derzeit noch in Bayern
Die Maskenpflicht im Fernverkehr in Bayern fällt zum 2. Februar. Welche Corona-Regeln in Bayern derzeit noch gelten, lesen Sie hier.
Aktuelle Corona-Regeln Bayern
Im Öffentlichen Personennahverkehr müssen seit 10. Dezember keine Masken mehr getragen werden, sie werden nur noch empfohlen. Auch in Fernzügen und Fernbussen gilt keine Maskenpflicht mehr. Allerdings werden Masken in geschlossenen Räumen in Bayern weiterhin empfohlen.
FFP2-Masken müssen aktuell aber noch in Einrichtungen getragen werden, in denen vulnerable Gruppen untergebracht oder betroffen sind. Das sind folgende Einrichtungen:
"In Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich für alle, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht."
Bayerische Staatsregierung
Allerdings entfällt zum 1. März 2023 die bundesrechtliche Maskenpflicht für Bewohner und Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Dann müssen nur noch Besucher und Besucherinnen dort Maske tragen - das allerdings voraussichtlich auch nur noch einige Wochen.
Testpflicht
Seit 10. Februar 2023 reicht in Bayern ein negativer Selbsttest ohne Aufsicht, der vor maximal 24 Stunden durchgeführt wurde, für den Besuch in Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern. Man braucht also für einen Besuch dort keinen Testnachweis einer offiziellen Teststelle. Es reiche eine "Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung", so die bayerische Staatsregierung. Manche Kliniken in Bayern verlangen aber weiterhin einen offiziellen Testnachweis aus einem Testzentrum. Der Selbsttest ist für Beschäftigte und für Besucher ausreichend.
Welche Quarantäne-Regeln gelten in Bayern?
Positiv auf das Coronavirus Getestete mussten sich in Bayern bisher für fünf Tage in Isolation begeben. Zum Mittwoch, 16. November, endete diese generelle Isolationspflicht.
Fünf Tage Maskenpflicht für positiv Getestete
Positiv Getestete sollen laut bayerischem Innenministerium für mindestens fünf Tage eine Maske tragen, wenn sie ihre Wohnung verlassen - das gilt auch für den eigenen Garten, den Balkon oder die Terrasse. Die Maskenpflicht besteht fort, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind. Diese Maßnahmen enden aber auch bei symptomatischen Personen spätestens nach zehn Tagen.
Beschäftigte in Medizin und Pflege - fünf Tage nicht arbeiten
Vulnerable Gruppen sollen durch andere Maßnahmen geschützt werden - unter anderem dadurch, dass Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, dort fünf Tage nicht arbeiten dürfen, wenn sie positiv getestet worden sind.
Maskenpflicht wo
Wo aktuell welche Masken getragen werden müssen, lesen Sie hier: Maskenpflicht in Bayern.