Corona geimpft Quarantäne Muss ich noch in Isolation bei einer Infektion?
Zum 16. November entfällt die Isolationspflicht in Bayern. Was ich trotz Infektion darf und welche Quarantäne- und Isolationsregeln in Bayern noch gelten.
Wie lange müssen Infizierte in Isolation?
Zum 16. November entfällt in Bayern die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Corona-Patienten. Allerdings müssen Infizierte außerhalb der Wohnung eine Maske tragen, z.B. beim Einkaufen oder arbeiten.
Beschäftigte in sogenannten vulnerablen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, dürfen diese Einrichtungen weiterhin grundsätzlich nur bei Vorlage eines negativen Testnachweises betreten. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche erbringen, nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte drei Tests pro Woche. Dabei sind Selbsttests ohne Aufsicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte erlaubt. Eine Isolationspflicht gibt es zwar auch für diese Beschäftigten nicht, allerdings dürfen sie im Gegensatz zu anderen Arbeitsbereichen auch mit Maske ihren Arbeitsplatz nicht betreten.
Für wen die Auffrischungsimpfung jetzt empfohlen wird und wie man einen Termin bekommt, lesen Sie hier: Dritte Impfung. Auch interessant: Wann tritt die Schutzwirkung der Boosterimpfung ein - ab wann wirkt Booster.
Die wichtigsten Infos zur Corona-Situation in Bayern: Die aktuellen Coronaregeln