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Corona HU Frist verlängert wegen Corona

Um Autofahrer in der Corona-Krise zu entlasten, empfiehlt das Bundesverkehrsministerium die Frist für die kostenfreie Überziehung von zwei auf vier Monate zu verlängern.

Stand: 30.03.2020

Plakete im Auto | Bild: mauritius images / STOCK4B / Derek Henthorn

Die Hauptuntersuchung Ihres Autos ist wichtig. Sie ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Deshalb haben, trotz der aktuellen Situation, alle großen Hauptuntersuchungs-Prüfstellen, TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ geöffnet und führen Fahrzeuguntersuchungen durch. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, sind die Kapazitäten aller in Bayern tätigen Überwachungsorganisationen und der Technischen Prüfstelle derzeit nicht eingeschränkt.

Bisher wird in den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit der Hauptuntersuchung kein Bußgeld von der Polizei erhoben, wenn Sie angehalten und kontrolliert werden. Wird die Untersuchung bis vier Monate überzogen, kostet das normalerweise 15 Euro.

Das Bundesverkehrsministerium regt nun dazu an, dieses Bußgeld für vier Monate auszusetzen, so Vincenzo Lucà, Pressesprecher des TÜV SÜD. Da die technische Überwachung von Fahrzeugen Aufgabe der Länder ist, wird nun das Bayerische Verkehrsministerium darum gebeten bei den Kontrollen kulant zu sein.

In Bayern wird aktuell so verfahren, dass erst wenn es zu eingeschränkten oder fehlenden Prüfkapazitäten kommt, dann soll die Bayerische Polizei entsprechende Fristüberschreitungen vorübergehend und befristet bis 30.06.2020 nicht ahnden, so das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Autofahrer sollten aber natürlich trotzdem darauf achten, dass die Fahrzeuge im verkehrssicherem Zustand sind.

Wenn Sie aktuell zur Hauptuntersuchung fahren wollen und eine neue TÜV-Plakette haben wollen, dann sollten Sie vor Ort besondere Schutzmaßnahmen beachten. "Die Kunden sollten bitte beide Seitenscheiben öffnen und die Lüftung, Klimatisierung ausschalten, bevor sie das Fahrzeug verlassen", empfiehlt Vincenzo Lucà vom TÜV SÜD. Der Prüfer übernimmt das Fahrzeug und übergibt es nach der technischen Überprüfung wieder möglichst kontaktlos. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, ist der Zutritt zu Prüfhallen nicht erlaubt. Das gilt auch für Werkstätten und Autohöfen.

Übrigens: Fahrten in die Kfz-Werkstatt oder zur Prüfstelle sind ein triftiger Grund fürs Verlassen der Wohnung – auch bei den derzeitgen Ausgangsbeschränkungen. Vor allem für erforderlichen und sicherheitsrelevanten Reparaturen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Schönheitsreparaturen und ein normaler Reifenwechsel sind nach aktuellem Stand keine triftigen Gründe für eine Fahrt in die Werkstatt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Werkstatt über eventuell veränderte Öffnungszeiten.


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