Im Dunklen radeln Welche Fahrradbeleuchtung ist die richtige
Dynamo, Aufstecklicht, LED, blinkend - welche Fahrradbeleuchtung die richtige ist und welche Lichter überhaupt erlaubt sind.
Fahrradbeleuchtung rechtliche Vorschriften
Im Winter, am Abend oder an dunklen Regentagen kann die richtige Fahrradbeleuchtung Leben retten. Sie sorgt dafür, dass Radler nicht von Autofahrern übersehen werden oder sich durch schlechte Sicht selbst in Gefahr bringen. Bis vor einigen Jahren war ein Dynamo am Rad Pflicht, damit das Fahrrad als verkehrssicher galt. Dies hat sich geändert, seit 2013 sind auch Aufsteckleuchten zugelassen. Diese Leuchten müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Wird ein Fahrrad allerdings über einen Dynamo beleuchtet, muss der auch tagsüber funktionieren, so der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).
Fahrrad: Blinklichter verboten
Blinklichter sind am Fahrrad zur Beleuchtung grundsätzlich verboten: "Dass Scheinwerfer und Rückleuchten nicht blinken dürfen, bestimmen nun ausdrücklich § 67 Abs. 3 und 4 StVZO", schreibt der ADFC.
Fahrradbeleuchtung Prüfzeichen
Für alle Fahrradleuchten gilt: Sie müssen vom Kraftfahrt Bundesamt zugelassen sein, so der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC). Das Prüfzeichen, auf das man beim Kauf achten muss, besteht aus einer Wellenlinie und einem K sowie einer nebenstehenden Nummer. Alle Leuchten, die dieses Zeichen nicht aufweisen, dürfen nicht als Fahrradbeleuchtung genutzt werden.
Fahrradbeleuchtung - so hell muss sie sein
Die gesetzlichen Vorgaben für die Helligkeit von Fahrradbeleuchtung sind klar: Das Vorderlicht muss mit mindestens 10 Lux strahlen. Und: Die Lampen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Je heller die Beleuchtung an meinem Fahrrad, desto besser? Das gilt nicht unbedingt. Dazu schreibt der ADAC, der 2018 verschiedene LED-Aufsteckmodelle getestet hat, die mittlerweile die Halogenleuchten abgelöst haben:
"Lassen Sie sich nicht von einer hohen Lux-Zahl 'blenden'. Denn in der Praxis begeistern besonders Beleuchtungen mit einer möglichst breiten Ausleuchtung speziell im nahen Sichtfeld. (...) Überlegen Sie auch, wo sie am häufigsten mit dem Fahrrad unterwegs sind und achten Sie auf ein komfortables Handling bei der Montage."
ADAC
Auf gut beleuchteten Straßen sollten Leuchten mit 40 Lux ausreichend sein, empfiehlt der Automobilclub.
LED-Leuchten Fahrrad Testsieger ADAC
Beim Test des ADAC haben die Lampen der teureren Hersteller gewonnen, hier geht es zu den Testergebnissen des ADAC. In der Akkulaufzeit unterscheiden sich die Leuchten erheblich. Doch ein gutes Lampenset muss nicht teuer sein: "Gut bewertete Lampen-Sets finden sich in unserem Test bereits ab 40 Euro", so der ADAC.
Wichtig ist, dass die hellen LED-Leuchten richtig eingestellt sind, damit sie niemanden blenden. Der Lichtkegel soll in rund zehn Metern Entfernung vom Rad auf den Boden treffen.
Vorteile und Nachteile Akku-Fahrradbeleuchtung
Vorteile von Aufsteckleuchten am Fahrrad: Sie leuchten, auch wenn nicht getreten wird. Außerdem sind sie meist leichter als Beleuchtung mit einem Dynamo.
"Batteriebeleuchtung ist dank der energieeffizienten LED-Technik ebenfalls zuverlässiger geworden. Dennoch eignen sich batterie- oder akkubetriebene Leuchten eher für gelegentliche Einsätze, weil regelmäßiges Nachladen notwendig ist. Und das wird erfahrungsgemäß auch mal vergessen."
ADFC
Dass man die Aufsteckleuchten bei jedem Abstellen des Fahrrads abklippen muss, kann auf Dauer auch lästig sein.
Fahrradbeleuchtung mit Dynamo
Lange war die Beleuchtung, die von einem Dynamo angetrieben wurde, die einzige Art der Fahrradbeleuchtung. Unschlagbarer Vorteil: "Man hat die Stromquelle immer dabei. Solange Dynamo und Kabelsystem intakt sind, leuchtet das Licht. Einen leeren Akku gibt es nicht", schreibt test.de. Und diese Art des Lichtsystems ist diebstahlsicher.
Von Nachteil ist das schwerere Gewicht eines Dynamosystems und der erhöhte Widerstand, gegen den man immer antreten muss, um sein Fahrrad zu beleuchten. Ist das System mal kaputt, sind die Reparaturen meist nur vom Fachmann zu leisten.