Inzidenz Landkreis Karte: Diese Inzidenz herrscht bei Ihnen daheim
Auf dieser Karte finden Sie den aktuellen Inzidenzwert Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Denn die neue Notbremse in Bayern greift ab einer Inzidenz von 1.000.
Inzidenzkarte: Die Inzidenz Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt im Überblick
Harte Notbremse ab einer Inzidenz von 1.000
Herrscht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 1.000, gilt ab 24. November 2021 - für eine Dauer von jeweils 3 Wochen:
- Schließung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- Schließung von Gastronomie und Hotelbetrieben
- Sportveranstaltungen und Messen werden abgesagt
- Friseure müssen schließen
Alle Details zu den neuen Maßnahmen, die bis zum 15.12.2021 in Bayern gelten hier: Corona Regeln in Bayern
Unterschiedliche Inzidenzwerte von RKI und LGL: Welche Zahlen gelten?
Es kann immer wieder dazu kommen, dass die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI), die in der Grafik oben abgebildet sind, von denen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abweichen. Als Ursache dafür nennt das LGL technische Gründe und unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte:
"Das LGL übermittelt selbst die Fallzahlen mehrmals täglich an das RKI. Aufgrund der nach wie vor hohen Fallzahlen können - auch aufgrund unterschiedlicher Aktualisierungszeitpunkte der Webseiten und der Veröffentlichung unterschiedlicher Datenstände - temporär Abweichungen auftreten. Es ist auch nicht gänzlich auszuschließen, dass eine korrekte Übertragung der Daten aus technischen Gründen verhindert wird. Hat das LGL Kenntnis von technisch bedingten Verzögerungen beim Meldeverfahren in einem Stadt- oder Landkreis, so findet sich jedoch ein entsprechender Hinweis auf der LGL-Seite mit den Fallzahlen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier kann es z. B. durch unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte zu abweichenden Daten kommen."
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), 31.3.2021
Entscheidend dafür, ob inzidenzabhängige Maßnahmen in den Städten bzw. Kreisen ergriffen werden, ist nach Angaben des LGL "immer der zugrunde gelegte Inzidenzwert des RKI".