Mogelpackung des Jahres Beliebtes Saft-Getränk ist Mogelpackung 2024
Shrinkflation ist eine versteckte Art der Preiserhöhung. Hersteller verringern die verkaufte Füllmenge eines Produkts und behalten den Preis bei. In Frankreich müssen diese Preiserhöhungen am Regal gekennzeichnet werden, in Deutschland ist das nicht der Fall. Wie Sie sich gegen Mogelpackungen wehren können und wie Sie sie melden, das lesen Sie hier.
Immer häufiger verkleinern in Deutschland Hersteller die Packungsgrößen oder Füllmengen ihrer Produkte, behalten aber den Preis bei oder lassen ihn zusätzlich steigen. Da werden zum Beispiel statt der 500 Gramm Nudeln pro Packung dann plötzlich nur noch 400 Gramm in der neuen Verpackung verkauft. Für denselben Preis. Und ohne dass es Verbraucher und Verbraucherinnen auf den ersten Blick merken. Erst zu Hause oder beim Zubereiten der Pasta wird der Unterschied entdeckt. Gegen diese versteckten Preiserhöhungen, die zum Teil bis zu 25 Prozent ausmachen können, gehen die Verbraucherzentralen vor - zum Beispiel mit der Wahl zur "Mogelpackung des Jahres".
Mogelpackung des Jahres
Auch für 2024 hat die Verbraucherzentrale wieder "Die Mogelpackung des Jahres" gekürt. Verbraucher konnten bis zum 21. Januar 2025 abstimmen. Fast die Hälfte der über 32.000 abgegebenen Stimmen entfiel auf das Produkt "Granini Trinkgenuss Orange" der Eckes-Granini Deutschland GmbH. Der Hersteller hatte im Frühjahr 2024 die Rezeptur des beliebten Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem blieb der Verkaufspreis gleich, was einer Verdoppelung des Preises bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht.
Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass das Etikett der Flasche nahezu unverändert blieb und keine Hinweise auf die neue Zusammensetzung der Zutaten enthielt. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg bemängelte, dass Eckes-Granini den hundertprozentigen Orangensaft gestreckt und versucht habe, dies zu vertuschen. Die Verbraucherzentrale fordert mehr Schutz vor solchen Praktiken und kritisiert die sogenannte "Skimpflation", bei der Produkte weniger Inhalt haben, aber dennoch den gleichen Preis erzielen.
Zur Auswahl für die "Mogelpackung 2024" standen:
- Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: Der Inhalt wurde von 150 auf 80 Gramm reduziert, während der Preis um einen Euro stieg. Dadurch ist das Produkt 150 Prozent teurer geworden, und die Verpackung täuscht mehr Inhalt vor.
- Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever: Die Füllmenge des Eises wurde von 1.300 auf 900 Milliliter reduziert, bei gleichbleibendem Preis. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von bis zu 44 Prozent.
- Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: Der Saft enthält statt 100 Prozent nur noch 50 Prozent Orangensaft, der Rest ist Zuckerwasser. Der Preis bleibt jedoch unverändert, was den Saft faktisch doppelt so teuer macht.
- Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: Die Menge wurde von 200 auf 100 Gramm reduziert, aber der Preis bleibt bei 1,99 Euro. Das macht das Waffelgebäck um 100 Prozent teurer.
- Dove Duschcreme von Unilever: Ein neues Produkt, das fast identische Inhaltsstoffe wie das alte hat, kostet fast doppelt so viel. Gleichzeitig wurde die Füllmenge reduziert, was den Preis weiter in die Höhe treibt.
Mogelpackung des Jahres 2023 in Deutschland waren übrigens die TUC Bake Rolls von Mondelez, über die Hälfte der Stimmen von Verbraucherinnen und Verbraucher ging an dieses Produkt. "Durch einen raffinierten Markenwechsel von 7days zu Tuc, der mit einer Schrumpfung der Füllmenge von 250 auf 150 Gramm einhergeht, bei gleichzeitig höherem Verkaufspreis ist der Snackartikel im letzten Jahr um 127 Prozent teurer geworden", so die Verbraucherzentrale Hamburg.
In Frankreich: Hinweis am Supermarkt-Regal bei Mogelpackungen
In Frankreich geht man gegen Shrinkflation und versteckte Preiserhöhungen ganz konkret vor. Mogelpackungen müssen seit 1. Juli 2024 im Supermarkt gekennzeichnet sein – durch einen Hinweis am Regal. Es geht dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit, so die Deutsche Presseagentur (dpa). Für zwei Monate nach Veränderung muss dieser Hinweis am Supermarktregal bestehen bleiben, aus dem ersichtlich ist, wie sich Preis und Inhalt verändert haben. Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer in Deutschland fordern ebenfalls eine Kennzeichnung dieser Praxis in Supermärkten. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, hält einen Warnhinweis für sechs Monate für unabdingbar.
Sind Mogelpackungen überhaupt erlaubt
Sind diese für Verbraucherinnen und Verbraucher undurchsichtigen Preiserhöhungen überhaupt legal. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: "Preiserhöhungen sind nicht verboten, es gilt Vertragsfreiheit. Wohl aber sind Mogelpackungen gesetzwidrig. Was im rechtlichen Sinne darunter fällt, ist allerdings oft schwierig festzustellen." Bis 2009 gab es bestimmte Packungsgrößen-Vorgaben, das heißt, zum Beispiel Milch durfte nur in Fertigverpackungen von 0,5, 0,15 und 1 Liter-Packungen verkauft werden. Doch diese Vorgaben sind durch eine EU-Richtlinie weggefallen.
Shrinkflation
Wie man an den Kandidaten für die Mogelpackung des Jahres schon sehen kann, sind die Hersteller sehr erfinderisch, weniger Inhalt für den gleichen oder einen höheren Preis zu verkaufen und das auch noch ganz geschickt zu verschleiern. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Tricks der Lebensmittelindustrie zusammengestellt. Sie ruft auch jedes Jahr die Wahl zur Mogelpackung des Jahres auf. Hier einige Beispiele, wie Hersteller ihren Profit vergrößern:
- Shrinkflation-Trick - der Klassiker. Selbe Packung, weniger Inhalt, selber Preis.
- Mehr-drin-Trick - auf der Packung wird auf mehr Inhalt hingewiesen, was nach Schnäppchen klingt - der Preis wird aber deutlich erhöht.
- Günstiger Trick - der Preis wird gesenkt, die Füllmenge auch, allerdings entspricht die Preissenkung nicht der Füllmengensenkung und es ist eine versteckte Preiserhöhung.
- Sammelpack-Trick - scheinbar günstig, der Preis bleibt derselbe, aber dann wird der Inhalt drastisch reduziert - siehe das Oreo Eis oben.
- Füllmengenkarussell-Trick - ein Produkt wird mit ständig wechselndem Inhalt angeboten. Ein Preisvergleich wird dadurch sehr schwer. Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale Hamburg die ständig wechselnden Füllmengen bei Pringle-Chips, die in den Jahren 2006 bis 2020 mit 200 g, 170 g, 195 g, 180 g, 165 g, 190 g, 200 g und 165 g angeboten wurden. Und in diesem Zeitraum um 90 Prozent teurer wurden.
Verbraucherzentrale Mogelpackung Liste
Das Produkt nicht mehr kaufen oder ärgern – Sie haben als Verbraucherin oder Verbraucher aber noch eine Möglichkeit, sich zu wehren. Sie können die Mogelpackungen, die Ihnen im Supermarkt oder im Drogeriemarkt begegnen, bei der Verbraucherzentrale melden. Das geht hier online. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg finden Sie auch eine Mogelpackungsliste mit über 1.000 Produkten und einen Musterbrief, mit dem Sie sich bei den Herstellern beschweren können.
Auch unser Verbraucherpodcast "Besser leben" hat sich mit Mogelpackungen und den Tricks der Lebensmittelindustrie beschäftigt. Wenn Sie also noch tiefer in dieses Thema einsteigen wollen, hören Sie hier mal rein:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/mogelpackungen-beim-einkaufen-immer-weniger-produkt-in-mehr-verpackung/bayern-1/13791495/
Auch interessant: No-Name-Produkte: Mit Eigenmarken von Discounter und Supermarkt beim Einkauf sparen.