Namen ändern So leicht können Sie Ihren Namen ändern
Unzufrieden mit Ihrem Namen? Ihr zweiter Vorname ist Ihnen lieber als der erste? Ob und wie Sie zu Ihrem Wunschnamen kommen – und warum es manchmal gar keine Chance auf eine Änderung gibt.
Seit 1. November 2018 ist es leichter, die Reihenfolge der eigenen Vornamen zu ändern. Wenn Sie mehrere Vornamen haben und lieber Ihren zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen benutzen möchten, können Sie das problemlos mit einem Behördengang erledigen. Ohne einen Grund angeben zu müssen.
"Wenn Sie drei Vornamen haben, sind alle gleichberechtigt. Sie können sich entscheiden, mit welchem Sie angeredet werden wollen."
Dagmar Heckel, Leiterin des Standesamts Nürnberg
Die Anrede im Alltag ist die eine Sache, die Reihenfolge in Ausweispapieren die andere: Wenn ich meinen dritten Vornamen als Rufnamen benutze und diesen zum Beispiel aus Versehen beim Kauf eines Flugtickets angebe, obwohl mein erster Vorname ein anderer ist, ist es wahrscheinlich, dass es zu Schwierigkeiten am Flughafen kommt.
Reihenfolge Vornamen ändern Kosten
Wenn Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen in Ihrem Pass oder Personalausweis ändern wollen, dann können Sie die Reihenfolge offiziell bei jedem Standesamt ändern lassen. Sie müssen dort persönlich vorbeikommen, aber Sie können dafür zu jedem Standesamt gehen, das Ihr Anliegen dann weiterleitet. Zum Beispiel zum Standesamt am Ort Ihres Arbeitsplatzes. Dazu müssen Sie nur Ihre Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Das kostet aktuell 30 Euro für die Erklärung zuzüglich 12 Euro für die Bescheinigung in Nürnberg.
Die Gebühren für Namensänderungen sind in Bayern aber ungefähr auf einem Niveau, so Dagmar Heckel, Leiterin des Standesamts in Nürnberg und stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands bayerischer Standesbeamter.
Änderung Reihenfolge Vornamen - Ausnahmen
Lisa Marie Müller kann also Marie als ersten Vornamen verwenden, wenn sie eine solche Erklärung abgegeben hat. Ausnahme: Sind die beiden Vornamen mit einem Bindestrich miteinander verbunden, müssen sie in der Reihenfolge bleiben, die die Eltern bei der Namensgebung gewählt haben. Das hat folgenden Grund:
"Zwei Namen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, gelten als ein Name. Da können wir nichts wegstreichen oder hinzufügen. Selbst die Änderung eines Christophs mit 'ph' in einen Christof mit 'f' ist nicht möglich."
Dagmar Heckel, Leiterin des Standesamts Nürnberg
Die Gesetzesänderung macht es auch nicht möglich, einen der Vornamen komplett zu streichen oder einen weiteren hinzuzufügen. Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen und Sie müssen diesen in einem schriftlichen Antrag ausführlich darlegen. Das wäre dann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, für die Sie sich an eine andere Behörde wenden müssen. Das kann das Einwohnermeldeamt, die Standesamtaufsicht oder das Landratsamt sein, das ist für jeden Wohnort verschieden festgelegt. Wer zuständig ist, am besten bei der eigenen Gemeinde erfragen.
Das vorweg: Als "wichtiger Grund" gilt nicht, dass der Name Ihnen schlicht nicht gefällt und Sie gerne einen anderen hätten.
Geburtsnamen nach Scheidung wieder annehmen
Unkompliziert ist es, nach einer Scheidung den eigenen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Auch dafür müssen Sie zum Standesamt und eine Erklärung abgeben. Bei Kindern ist es dagegen komplizierter:
"Wenn das Kind aus der geschiedenen Ehe stammt, behält es den Ehenamen seiner Eltern, das heißt, es kann seinen Familiennamen nicht ändern. Im BGB gibt es hier keine Regelung, wonach sich das Kind der Namensänderung seiner Mutter anschließen könnte. Theoretisch ist dann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung denkbar. Dann muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen."
Dagmar Heckel
Namen ändern nur mit wichtigem Grund
Was vor der Behörde als "wichtiger Grund" generell für eine Namensänderung von Vorname oder Familenname durchgeht, steht in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen". Dort sind am häufigsten auftretenden Fallgruppen beschrieben:
Bedingungen für eine Änderung des Familiennamens
Wer einen so genannten Sammelnamen als Nachnamen trägt wie Müller, Maier oder Schmidt, kann häufig seinen Namen ändern:
"Wenn der Familienname im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in größeren Teilbereichen so oft vorkommt, daß er generell an Unterscheidungskraft eingebüßt hat (Sammelname), braucht eine konkrete Verwechslungsgefahr nicht glaubhaft gemacht zu werden. Sammelnamen sind z.B. die Namen Meyer (Maier, Mayer), Müller, Schmidt und Schulz sowie regional ähnlich häufig vorkommende Familiennamen."
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Trägt man einen Namen, der kein Sammelname ist, aber in der eigenen Umgebung häufig vorkommt, so dass es immer wieder zu Verwechslungen kommt, kann das auch ein wichtiger Grund für eine Änderung sein.
Auch, wenn ein Nachname anstößig oder lächerlich klingt oder zu Wortspielen Anlass gibt, die "frivol oder unangemessen" sind, kann das ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Ebenso, wenn die Aussprache oder die Schreibweise eines Namens zu Schwierigkeiten führen. Oder der Name sehr lang ist. Ein "ß" in einem Familiennamen kann in ein Doppel-S umgewandelt werden, wenn der Name ständig falsch geschrieben wird.
Wenn ein selten vorkommender Nachname durch die Berichterstattung so eng mit einer Straftat verbunden ist, dass nach längerer Zeit immer noch diese Tat mit dem Namen verknüpft wird, kann der Täter und seine Angehörigen eine Namensänderung beantragen.
Transsexuelle: Namen ändern
Bei Transsexuellen entscheidet nicht eine Behörde, sondern das zuständige Amtsgericht über die Änderung des Vornamens.
"Voraussetzung für die Änderung der Vornamen ist, dass der Antragsteller sich dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, seinen Vorstellungen entsprechend zu leben. Zusätzlich muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass sich sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird."
Bundesinnenministerium
Namensänderung Dauer
Wenn Sie einen Antrag auf Namensänderung gestellt haben, dauert es meist einige Wochen, bis Sie eine Antwort der Behörde bekommen. Grund: Die Behörde muss bei der Schuldnerverwaltung des Amtsgerichts und bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen. Hat man sehr hohe Schulden, könnte eine Namensänderung die Flucht vor den Gläubigern erleichtern:
"Vorstrafen und sonstiges Fehlverhalten des Antragstellers schließen eine Namensänderung nicht aus; sie sind aber bei der Abwägung zur Feststellung des wichtigen Grundes unter dem Gesichtspunkt der Identifizierbarkeit zu beachten."
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Wird die Namensänderung angenommen, bekommen Sie eine Urkunde zugestellt, mit der Sie alle anderen Dokumente ändern lassen können, wie zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein und Lohnsteuerkarte.
Namensänderungsverfahren Kosten
Die Höhe der Kosten für eine öffentlich rechtliche Namensänderung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Der Rahmen liegt für die Änderung eines Familiennamens zwischen 50 bis 1.500 Euro, die Änderung eines Vornamens kann zwischen 25 bis 500 Euro teuer werden. Viele Behörden benachrichtigen den Antragsteller, wenn sie einschätzen können, dass dessen Namensänderungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird und empfehlen, den Antrag zurückzuziehen, um Kosten zu vermeiden. Denn auch bei einer Ablehnung werden Gebühren fällig.
Wer eine Ablehnung seines Antrags bekommt, kann dagegen Widerspruch einlegen und auch klagen.