Newsletter abbestellen So melden Sie sich von Newslettern ab
Das Postfach quillt über vor Newsletter-Mails, die wir irgendwann abonniert haben. Da hilft nur eins: Newsletter abbestellen. Und das Mail-Postfach bleibt aufgeräumt.
Da ist der Newsletter von dem Mode-Label, bei dem es Rabatt gab für die Anmeldung, der Newsletter des Fotodienstes, der vom Möbelhaus, vom Baumarkt und der vom Discounter. Und schon sammelt sich in Ihrem Mail-Postfach einiges an. Vieles interessiert nicht mehr, die meisten Mails kosten daher nur Zeit. Und umweltfreundlicher, weil energiesparender ist es obendrein auch noch, wenn alte Mails nicht immer wieder gespeichert und abgerufen werden müssen: E-Mail und CO2.
Wenn die Abmeldung eines Newsletters nicht klappt, kann eine Mail mit Hinweis auf den Datenschutz helfen.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist E-Mail-Werbung von Unternehmen nur dann erlaubt, wenn Sie Ihre Einwilligung zum Beispiel beim Kauf eines Produkts gegeben haben. Oder sich zum Newsletter angemeldet haben. Unaufgefordert dürfen Ihnen Firmen keine E-Mail mehr zu Werbezwecken senden.
Newsletter abbestellen - das muss einfach gehen
So gehen Sie vor: Öffnen Sie den Newsletter, den Sie abbestellen möchten. Alle Versender von Newslettern sind gesetzlich dazu verpflichtet, in jeder Mail einen Abmeldelink zu integrieren.
Scrollen Sie nach unten - meist findet sich der Abmeldelink "Newsletter abbestellen" am Ende der Mail. Auf diesen klicken Sie, geben Ihre E-Mail-Adresse an und bestätigen sie. Fertig. Sie sollten dann keine Mail mehr bekommen.
Newsletter abbestellen - das sind die Vorgaben
Sie können sich nicht abmelden, weil der Versender für die Abmeldung Log In-Daten wie Nutzername und Passwort verlangt, die Sie längst vergessen haben? Das ist unzulässig:
"Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO regelt , dass der Widerruf einer Einwilligung so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein muss. Die Abbestellung muss also genauso einfach sein wie die Bestellung des Newsletters. Ist eine Bestellung des Newsletters mit zwei Klicks möglich, muss dies auch für die Abbestellung gelten. Das Erfordernis eines Kunden-Log-Ins ist dann unzulässig nach der Datenschutzgrundverordnung."
Katharina Grasl, Verbraucherzentrale
In diesem Fall schreiben Sie eine Mail an den Kundendienst des Unternehmens, mit der Aufforderung ab sofort keine Newsletter mehr an Sie zu schicken. Jeder Newsletter muss ein Impressum enthalten, in dem Sie die Mail-Adresse des Unternehmens finden. In den allermeisten Fällen wird eine solche Mail Erfolg haben.
Facebook-Vorschau - es werden keine Daten von Facebook geladen.
BAYERN 1
Bank, Online-Shop, Bezahldienst: Mit vermeintlich seriösem Absender werden immer mehr Phishing-Mails verschickt. Die werden immer besser. Mit diesen Tipps erkennen Sie die gefälschten Links in solchen Mails.
👉👉 https://www.br.de/radio/bayern1/url-100.html 👈👈Gepostet von BAYERN 1 am Dienstag, 12. März 2019
Für die harten Fälle - Newsletter abmelden funktioniert nicht
Wenn auch eine Mail an das Unternehmen nichts bewirkt und Sie immer noch Mails erhalten, können Sie nochmals schreiben und eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde ankündigen. Und sich tatsächlich beschweren, wenn nichts passiert. Die zuständige Datenschutzbehörde in Bayern ist das "Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht", dort können Sie eine Beschwerde anbringen: https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html
Werbe-Mails abstellen
Bekommen Sie Werbe-Mails von Firmen oder Dienstleistern, in deren Empfang Sie nie eingewilligt haben, können Sie diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden. Experten raten, auf richtigen Spam, der ersichtlich aus dubiosen Quellen oder dem Ausland stammt, nicht zu reagieren, denn damit verifizieren Sie nur Ihre Mail-Adresse.