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Schufa Auskunft Eine kostenlose Schufa-Auskunft bekommen Sie, wann immer es nötig ist

Eine Schufa-Auskunft braucht man für Anschaffungen oder bei der Wohnungssuche. Wie Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft beantragen, das lesen Sie hier. Außerdem: Ein Urteil des EuGH und ein neuer Gesetzentwurf schränken die Praxis der Schufa ein.

Von: Astrid Hickisch

Stand: 06.11.2024

Frau sitzt in einem Wohnzimmer am Laptop und prüft Daten, Mann sitzt im Hintergrund auf dem Sofa | Bild: mauritius images / Westend61 / Rainer Berg

Schufa Auskunft kostenlos

Jeder Verbraucher und jede Verbraucherin hat das Recht, von Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa oder ein anderer Dienstleister über die eigne Person gespeichert hat. Das nennt sich "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie grundsätzlich auf dem Postweg.

Schufa Auskunft wie oft

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer es für Sie nötig ist. Das erklärt Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch, wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl.

Schufa Auskunft beantragen

Auskunfteien machen es einem nicht leicht, die kostenlose Datenabfrage zu finden, denn sie bieten ja auch Auskünfte an, die man bezahlen muss. Und daher wird man gerne zu diesen Bezahlangeboten "umgeleitet".
Haben Sie das Bestellformular für die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO) gefunden, dieses ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Auskunftei senden.

Eine Bonitätsauskunft kostet, eine "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)" bekommt man kostenlos.

Zusätzlich eine Kopie des Personalausweises mitsenden (Vorder- und Rückseite). Lesbar müssen sein: Vor- und Nachname, die Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Alle anderen Angaben und das Foto können geschwärzt werden.

Schufa Auskunft online

Oder: Oder Sie füllen das Ganze online aus und laden den gescannten Personalausweis oder Reisepass digital auf dem betreffenden Portal hoch.

EuGH zu Schufa

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einige Fälle aus Deutschland zur Schufa (das steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. In einem der Fälle hatte eine Klägerin, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte der Frau den Score-Wert mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode für den Score.
Der EuGH urteilte dazu am 7. Dezember 2023: Unternehmen dürften nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. "Im Kern ging es um die Frage, ob Scoring in bestimmten Fällen einer automatisierten Entscheidung, die die betroffene Person beeinträchtigt, gleichzusetzen ist - gemäß Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)", schreibt die Deutsche Nachrichtenagentur. Der EuGH urteilte, dass das Scoring der Schufa als eine solche 'automatisierte Entscheidung im Einzelfall' anzusehen sei und eine solche ist durch die DSGVO verboten, sofern die Kunden der Schufa, also zum Beispiel Banken, Versandhändler und Energieunternehmen, das Scoring als einziges Kriterium für die Kreditwürdigkeit einer Person ansehen würden. Nun müsse das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz in diesem Zusammenhang eine Ausnahme von diesem Verbot enthalte, so der EuGH.

Schufa Scoring

Anfang Februar 2024 hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Bundesrat und Bundestag müssen darüber noch abstimmen, eine erste Anhörung gab es Ende Juni 2024 im Bundestag. Wesentliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher wären: Auskunfteien wie die Schufa dürften dann folgende Daten nicht mehr für die Einstufung der Kreditwürdigkeit nutzen – die Adresse, Daten über die Herkunft oder Gesundheit, Daten aus sozialen Netzwerken oder Informationen über Zahlungen von Bankkonten.

Gespeicherte Daten werden schneller gelöscht

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Die Schufa kündigte im März 2023 an, die Speicherung von Einträgen ab diesem Zeitpunkt von 36 auf 6 Monate zu verkürzen.

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Abbezahlte Kredite bleiben allerdings nach wie vor drei Jahre bei der Schufa gespeichert.

Schufa Auskunft - was steht drin

Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein sogenanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und andere Schulden auch tatsächlich zurückzahlen. Auch konkrete Kreditanfragen, die Sie bei Banken stellen, fließen in den Score mit ein. Erkundigungen nach Kredit-Konditionen dagegen nicht.

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen oder online auf Rechnung kaufen können.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie bisher nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Das neue Gesetz der Bundesregierung vom Februar 2024 könnte das ändern. Verbraucherschützer kritisieren die derzeitige Praxis: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Schmerzensgeld nach falschem Schufa-Eintrag

Schmerzensgeld bekam ein Mann zugesprochen, der nach zwei falschen Einträgen bei der Schufa erhebliche Konsequenzen erleiden musste. Eine Inkassofirma, die von einem Stromanbieter beauftragt worden war, hatte fälschlicherweise an die Schufa gemeldet, der Mann habe trotz Vollstreckungsbescheids seine Stromrechnung nicht beglichen und könne zweitens nicht zahlen. Dieser hatte aber nachgewiesenermaßen die Rechnung bezahlt. Aufgrund dieser beiden Meldungen an die Schufa bekam der Mann zwei negative Einträge – als Folge davon wurde ihm die Kreditkarte gesperrt, weil die Deutsche Bank ihn nicht mehr für voll kreditwürdig einstufte und er konnte auch keine neue Kreditkarte bei einem anderen Unternehmen erhalten. Außerdem drohte ihm wegen der Einträge die Kündigung von Immobilienkrediten.
Das Landgericht Manz sprach dem Mann wegen Verletzung des Datenschutzes und Rufschädigung 5.000 Euro Schmerzensgeld durch die Inkassofirma zu, berichtet der Finanzratgeber finanztip.
Aktenzeichen: Az. 3 O 12/20

Schufa Auskünfte - negative Daten, schlechter Score

Negative Daten können sich auch angesammelt haben. Und dazu zählen nach zweimaliger Mahnung nicht geleistete Zahlungen, von der Bank wegen ausgebliebener Ratenzahlungen gekündigte Kredite oder auch eine hohe Anzahl an Krediten. Haben wir Privatinsolvenz angemeldet oder eine Zwangsvollstreckung hinter uns, weiß das die Schufa auch.

Die Schufa ist die größte und älteste der Auskunfteien, es gibt aber auch andere Anbieter wie Crif Bürgel, Infoscore Consumer Data GmbH oder Creditreform Boniversum. Auch sie sammeln Daten aus verschiedenen Quellen, auch hier dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher die Daten kostenlos einsehen.

Schufa Auskünfte überprüfen - jeder Vierte hat falsche Einträge

Eine Untersuchung, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherministerium 2015 vorgestellt hat, kam zu dem Schluss, dass bei jedem vierten Verbraucher die Schufa Daten falsche Einträge enthalten.

Die Daten, die die Schufa gesammelt hat, sollte man mindestens einmal im Jahr prüfen, denn falsche Einträge können den eigenen Score verschlechtern.

Dazu sagt Verbraucherschützerin Halm: "Es darf eigentlich nicht sein, dass sich Verbraucher darum kümmern müssen, dass falsche Daten gelöscht werden. Dazu kommt, dass dem Verbraucher meist gar nicht klar ist, wo der Scorewert überall wichtig ist - zum Beispiel beim Onlineversandhändler. Man kann dann plötzlich nicht mehr online Waren auf Rechnung bestellen."

Was tun bei falschen Daten in der Schufa Auskunft

Seine Schufadaten sollte man regelmäßig überprüfen.

Wer falsche oder veraltete Einträge entdeckt, sollte sich schriftlich an die Schufa oder die betreffende Auskunftei wenden und gleichzeitig auch an das Unternehmen, das die Daten an die Schufa oder eine andere Auskunftei gesandt hat. Am besten gleich Kopien der Beweisdokumente mitschicken. Das kann das Verfahren beschleunigen, denn die Auskunfteien kontaktieren vor einer Löschung die Firmen, mit denen sie zusammenarbeiten.

Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu ändern, also zu berichtigen oder zu löschen. Und tut dies nach Angaben von Schufa-Pressereferentin Anna-Lena Rawe in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden.

Gibt es Schwierigkeiten bei der Löschung von Einträgen, können sich Verbraucher an den Schufa-Ombudsmann wenden. Vorher müssen Sie sich aber mit dem Privatkunden-Service-Center der Schufa in Verbindung gesetzt haben.

"In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die Schufa diesen Eintrag sperren. Sie darf ihn nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben."

Verbraucherzentrale

Schufa Auskunft: Erscheinen Mahnungen bei der Schufa?

"Offene Forderungen dürfen - in der Regel - nur an die Schufa gemeldet werden, sofern sie vorher zweimal gemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind", sagt Anna-Lena Rawe von der Schufa. Zwischen den schriftlichen Mahnungen müssen vier Wochen liegen und bei der zweiten Mahnung muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass ein Eintrag bei der Schufa erfolgen wird. "Unbestritten" heißt in diesem Fall, dass der Verbraucher oder die Verbraucherin die Rechnung akzeptiert hat, nicht widersprochen hat und kein gerichtlicher Streit über dieses Geschäft geführt wird.

Negativer Schufa Eintrag - auch Mahnungen

Wer immer pünktlich zahlt, hat kein Problem. Wer aber erst nach der zweiten Mahnung oder auch dann nicht zahlt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag.

Schufa Auskunft für Mieter und Mieterinnen

Es hat sich eingebürgert, dass Vermieter oder Vermieterinnen schon bei der ersten Besichtigung einer Wohnung auf einer Schufa-Auskunft bestehen. Das ist aber nicht rechtens. Der Vermieter oder die Vermieterin darf erst, wenn er sich für Mieter entschieden hat, von diesen Auskunft über die Bonität verlangen. Vorher verstößt dies gegen den Datenschutz. Tipp von der Verbraucherzentrale Bremen zur Selbstauskunft:

"Wenn Sie unbedingt eine bestimmte Wohnung haben möchten, müssen Sie wohl oder übel auf diesen Missbrauch, gegen den selbst die Schufa machtlos ist, eingehen und dem Vermieter eine Selbstauskunft vorlegen. Schwärzen Sie aber die Angaben, die der potenzielle Vermieter nicht wissen muss, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummer."

Verbraucherzentrale Bremen

Hierbei gibt es ein Dilemma für den Verbraucher: In der kostenlosen Selbstauskunft stehen alle Daten, die die Schufa gesammelt hat. Also nicht nur frühere Adressen, sondern auch, bei welchem Mobilfunkanbieter ich meinen Handyvertrag habe, wie viele Girokonten ich bei welchen Banken besitze und wie viele Kredite und Leasingverträge laufen.

Auch interessant: So shoppen Sie sicher online - Online Shopping Tipps. Lesen Sie auch: Bei diesen Nummern nie zurückrufen - Ping-Anruf. Oder: Wann fällt der Soli weg.

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https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/christiane-von-hardenberg-finanzexpertin-es-ist-nie-zu-spaet-anzufangen/bayern-1/13096317/


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