Aus Pflegestufe wird Pflegegrad Was bringt die Pflegereform für Patienten und Angehörige?
Pflege im Alter - das heißt für viele Frust und Überlastung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 soll sich das ändern. Ab 1. Januar 2017 wird es in Kraft treten. Wer von den Änderungen profitiert und was es für Angehörige bedeutet.
Mehr Unterstützung für Demenzkranke
Ab 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in drei Pflegestufen eingeteilt, sondern in fünf Pflegegrade. Vor allem Menschen mit Demenz im Anfangsstadium profitieren von dem verbesserten Gesetz. Ihnen geht es körperlich noch gut. Sie können sich selbst waschen und versorgen, nur müssen sie daran erinnert werden. Da das aber nur wenige Minuten dauert, scheiterten hier viele Patienten schon an der ersten Pflegestufe. Bisher war die benötige Zeit der Pflege ausschlaggebend für die Einstufung. Mit der Pflegereform soll nicht mehr die benötigte Pflegezeit, sondern die Alltagsbewältigung der Patienten im Zentrum stehen.
Ab jetzt werden Punkte gezählt
Anhand eines Punktevergabesystems wird der jeweilige Pflegegrad ermittelt. Die Punkte werden in 6 Bereichen (Modulen) vergeben. Mobilität, Selbstversorgung oder Gestaltung des Alltagslebens zählen zu diesen Modulen. Patienten, die bereits in einer Pflegestufe sind, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad eingestuft.
Entlastung für pflegende Angehörige
Der Entlastungsbetrag von pflegenden Angehörigen wurde von 104 auf 125 Euro erhöht. Dieser soll für Haushaltshilfen oder Nachmittagsbetreuung verwendet werden.
Auch die Rentenversicherung wird ab 2017 früher von der Krankenkasse übernommen. Bisher mussten Angehörige mindestens 14 Stunden für die Pflege aufbringen, um einen Anspruch auf Rentenversicherung zu haben, jetzt sind es nur 10 Stunden wöchentlich.
Vorsicht bei erhöhten Heimkosten
Die Pflegeleistungen werden höher, das heißt auch, dass weniger für das Heim gezahlt werden muss. Manche Heime nutzen dies aus und erhöhen deswegen ihre Beiträge, sagt Frau Petzold vom Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums. Ihr Rat: Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Heimaufsichtsbehörde.
Wer zahlt die Pflegereform?
Alle – um 0,2 Prozent wird der Pflegeversicherungsbeitrag ab 1.1.2017 angehoben. Private Krankenkassen können die Erhöhung selbst festlegen, der Beitrag darf den Höchstbeitrag allerdings nicht überschreiten.
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helka, Mittwoch, 30.November 2016, 17:02 Uhr
2.
Alles gut, aber was wird aus den Pflegekräften die immer mehr fehlen. Diejenigen die noch da sind, dürfen Rund um die Uhr arbeiten, obwohl sie kaum noch können. Die neuen die dazu kommen, schmeissen nach ein paar Wochen das Handtuch, weil es ihnen zu viel, zu schwer, und zu viel Verantwortung ist usw.
Da hilft die ganze Reform nichts, wenn keiner mehr in der Pflege tätig sei will. Es ist traurig wie weit die Regierung gekommen ist. In keinen Beruf gibt soviele Veränderungen und Vorschriften wie in den Pflegeberufen.
Strehl, Sonntag, 27.November 2016, 11:57 Uhr
1. Wer zahlt die Pflegereform
Ihr Hinweis, daß der Krankenkassenbeitrag ab 1.1.2017 erhöht wird kann nicht stimmen. Ich denke es muß heißen der Pflegekassenbeitrag wird angehoben. Oder irre ich mich? (Kranken- und Pflegekasse ist zwar alles in einer Hand aber wird trotzdem getrennt gehalten)
Viele Grüße
Hans Strehl
Antwort von Bayern 1-Onlineredaktion, Dienstag, 29.November, 10:00 Uhr
Lieber Herr Strehl, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Fehler ausgebessert. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
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