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Inkasso Kosten Inkasso-Brief - muss ich bei Zahlungsverzug tatsächlich so viel bezahlen?

Da wird mit Gerichtskosten gedroht, mit dem Gerichtsvollzieher und mit Gehaltspfändungen – so ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen setzt einen unter großen Druck. Der Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentrale hilft zu prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind.

Stand: 09.09.2024

Eine Frau sitzt in einer Wohnküche und sieht entsetzt auf das Schreiben in ihrer Hand. | Bild: mauritius images / Aleksandr Davydov / Alamy / Alamy Stock Photos

Was ist Inkasso

Das erklärt die Verbraucherzentrale so: "Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso."

Inkasso-Kosten

Die beruhigende Nachricht, wenn Sie ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens bekommen haben: Auch die Höhe von Inkasso-Kosten ist begrenzt und es gelten gesetzliche Vorgaben. "Das bedeutet, dass die Inkassokosten zumindest nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Rechtsanwalt einmalig berechnen dürfte, wenn er mit dem Fall beauftragt worden wäre", so die Verbraucherzentrale. Der Erfahrung der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer nach sind Inkasso-Kosten oft zu hoch. Eine Einschätzung, ob die Forderungen aus Ihrem Inkasso-Schreiben gerechtfertigt sind, gibt ein kostenloser Inkasso-Check der Verbraucherzentrale. Sie brauchen dazu die ursprüngliche Rechnung und das Schreiben des Inkassounternehmens.

Inkasso Verbraucherzentrale

Zahlungsverzug

Wenn Sie ein Schreiben von einer Inkasso-Firma bekommen haben und sich große Sorgen machen, sollten Sie feststellen, ob Sie dem Unternehmen tatsächlich Geld schulden und ob Sie überhaupt in Zahlungsverzug sind, rät die Verbraucherzentrale. Wenn Sie sich sicher sind, mit dem Unternehmen keinen Vertrag geschlossen zu haben, sollten Sie der Forderung schnellstmöglich widersprechen. Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt: "Leider müssen Sie in dem Fall, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass es auch zugestellt wird, einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken." Eine E-Mail reiche da nicht aus.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher glauben nach wie vor, dass sie erst nach Erhalt von drei Mahnungsschreiben in Zahlungsverzug geraten. Das stimmt aber nicht. Auch ohne vorher eine Mahnung zu bekommen zu haben, kann man in Verzug geraten, wenn Sie "bei Vertragsabschluss vereinbart haben, innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmten Termin den Betrag zu zahlen und Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen", so die Verbraucherzentrale.

Andere Möglichkeit, in Zahlungsverzug zu geraten, ohne vorher eine Mahnung bekommen zu haben: Sie haben eine Rechnung mit einem sogenannten Mahnhinweis bekommen. Dieser Mahnhinweis könnte so oder so ähnlich lauten, hier das Beispiel der Verbraucherzentrale: "Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen." Wenn Sie die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen, sind Sie in Verzug und das Unternehmen muss nicht eigens noch eine Mahnung versenden.

Inkasso - Schufa

Bekommt man automatisch einen Schufa-Eintrag, wenn man ein Inkasso-Schreiben erhalten hat? Dazu die Verbraucherzentrale: "Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlen."

Hier erfahren Sie, wie Sie die Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat, jederzeit und kostenlos abrufen können: Schufa - Eine kostenlose Schufa-Auskunft können Sie einholen, wann immer nötig.


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