Souvenir Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?
Eine Flasche mit Sand vom Traumstrand, eine hübsche Muschel oder tolle Pflanzen - aus dem Urlaub bringt man sich gerne ein Souvenir mit. Doch nicht alles darf man einfach mit nach Hause nehmen.
Oftmals ist man sich gar nicht bewusst, dass man etwas aus dem Urlaub mitbringt, das besser an seinem Ursprungsort geblieben wären. Vor allem aus Sicht des Zolls. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, kennt diese Situation. Leider gilt auch dann "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", so Meister.
Souvenir aus Nicht-EU-Ländern
Bei einem Urlaub in einem Nicht-EU-Land sollte man nicht nur darauf achten, was man nach Deutschland einführen darf. Sehr wichtig ist auch, sich darüber zu informieren, was man aus dem jeweiligen Land ausführen darf. So ist zum Beispiel die Ausfuhr von Sand aus Ägypten und den Malediven verboten - die Einfuhr nach Deutschland hingegen wäre kein Problem. Auch das Sammeln von Steinen in der Türkei und deren Ausfuhr aus dem Land ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. "Da muss man sich über das Urlaubsland, in das man fliegt, informieren, nicht dass das böse Erwachen vor Ort auftritt", so Thomas Meister.
Was die Einfuhr nach Deutschland betrifft, so hat der Zoll eine klare Auflistung von Mengen und Wertgrenzen.
Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der EU
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250g Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, oder
- 4 Liter nicht schäumende Weine oder
- 16 Liter Bier
Arzneimittel
- die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Ergänzende Informationen finden Sie unter www.zoll.de. Dort gibt es auch einen Abgaberechner.
Unerlaubte Einfuhr in die EU - was sind die Folgen?
Häufig zeigen Händler Ihnen gefälschte Zertifikate vor, die den Erwerb eines Schmuckstücks oder dergleichen legitimieren soll. Hier sollten Sie stets vor dem Kauf nachrecherchieren, ob Aus- und Einfuhr erlaubt sind. Im schlimmsten Fall werden Sie kontrolliert, das gekaufte Stück, das womöglich teuer war, wird beschlagnahmt und es muss eine Geldstrafe entrichtet werden, so Thomas Meister. Reist man mit einer Koralle im Gepäck in die EU und wird kontrolliert, gibt der Zoll den Fall an das Bundesamt für Naturschutz ab. Dort wird das Bußgeld festgelegt. Dann kann man mit einer Strafe von 150 Euro bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Bei extrem geschützten Arten kann das auch zu Gefängnisstrafen führen.
Ausnahmeregel für die Einfuhr von Strandgut in die EU
Eine kleine Ausnahmeregelung gibt es für die Einfuhr von Strandgut in die EU, so Pressesprecher Thomas Meister. Ein Stück Strandgut, dass nicht größer ist als der Daumen, darf in die EU eingeführt werden. Das gilt aber nicht für Schmuck aus Strandgut, wie zum Beispiel Ohrringen, bei denen Korallen verarbeitet wurden. Da hier davon auszugehen ist, dass das Ausgangsstück, das für das Schmuckstück verarbeitet wurde, größer war als der Daumen.
Asiatische Traditionsmedizin und Pflanzen im Trend
Besonders bei der sogenannten asiatischen Traditionsmedizin sind sich viele nicht bewusst, dass darin Knochen oder Ähnliches von geschützten Tieren enthalten sein kann. Auch bestimmte Pflanzen stehen unter Artenschutz und dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Hier gilt ebenfalls, dass die geschützte Pflanze auch nicht in Form von Kosmetika mitgebracht werden darf.
Was darf man innerhalb der EU einführen?
"Prinzipiell ist innerhalb der EU der Warenverkehr frei. Es gibt Begrenzungen für Zigaretten, Alkohol und auch Waffen."
Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München
Muscheln, Sand und Co. darf man ohne Weiteres an den europäischen Stränden des Mittelmeers und der Ost- und Nordsee sammeln und mit nach Hause nehmen. Problematisch sind Waffen, die in manchen EU-Ländern erlaubt sind, in Deutschland aber unter das Waffenschutzgesetz fallen und somit nicht einfgeführt werden dürfen. So werden zum Beispiel am Strand von Bulgarien auch mal Wurfsterne oder Springmesser zum Kauf angeboten. Beides fällt unter das deutsche Waffenschutzgesetz und ist bei uns verboten, so Thomas Meister.
Aus Sardinien dürfen Sand, Muscheln und Steine nicht ausgeführt werden. Das verbietet seit 2017 ein regionales Gesetz. Diese Dinge gelten als geschütztes Umwelterbe und dürfen nur mit Genehmigung der Behören an Stränden oder aus dem Meer mitgenommen werden.
Reisefreimengen bei der Einreise aus EU-Staaten
Tabakwaren
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück) oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak oder
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
- 10 Liter Spirituosen oder
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein, Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier oder
- Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Kaffee
- 10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren
Ergänzende Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
Ein Tier als Souvenir
Wem im Urlaub ein Hund oder eine Katze zuläuft, der sollte davon absehen, das Tier direkt einzupacken und mit nach Hause zu nehmen. Das gilt für EU- und Nicht-EU-Länder gleichermaßen. Tiere, die eingeführt werden, müssen gechipt sein, bestimmte Impfungen und einen europäischen Heimtierausweis haben, so Thomas Meister. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist bei einer Kontrolle mit hohen Kosten zu rechnen.
Wer einen Hund oder eine Katze von den Straßen retten will, der sollte sich im Vorfeld informieren und sich mit offiziellen Organisationen in Verbindung setzen.