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Testament und Erbe Damit der letzte Wille nicht zum Familienstreit führt

Streit ums Erbe lässt sich vermeiden. Etwa durch gute Vorbereitung. Was Sie bei Ihrem Testament beachten müssen.

Stand: 15.02.2021

Ehepaar unterschreibt Testament | Bild: mauritius-images

Drücken Sie sich beim letzten Willen deutlich aus

Manchmal genügt ein zweideutiges Wort für einen Erbstreit. Drücken Sie sich also deutlich und klar aus. So ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob Sie etwas vererben oder vermachen. "Ein Vermächtnis bezieht sich auf einzelne Gegenstände, bei einem Erbe geht es darum, dass der Erbe als Rechtsnachfolger des gesamten Vermögens eingesetzt wird", sagt David Sommer von der Landesnotarkammer Bayern. Vermachen Sie zum Beispiel einem guten Freund einen bestimmten Vermögensgegenstand, muss dieser zunächst seinen Anspruch gegenüber den Erben (etwa Ihren Kindern) durchsetzen. Bei unklarer Regelung ist Ärger also vorprogammiert.
Sobald es viele Erben mit unterschiedlichen Interessen gibt, ist es laut Sommer "hilfreich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der die Abwicklung übernimmt."

Pflichtteil trotz Testament

Auch ein naher Verwandter, den Sie in Ihrem Testament nicht berücksichtigen wollen, kann etwas erhalten. Hier greift der sogenannte Pflichtteilsanspruch. "Hinterlässt ein verheirateter Erblasser Ehefrau und zwei Kinder, von denen er ein Kind unberücksichtigt lassen möchte, beläuft sich der Pflichtanteil des unberücksichtigten Kindes auf die Hälfte des ihm zustehenden Viertels, das heißt ein Achtel." Auch durch testamentarische Regelung kann man den Pflichtteil nicht verringern.

Warum ein notarielles Testament?

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie beim Notar ein notarielles Testament erstellen. "Sobald Grundbesitz vorhanden ist, erleichtert ein notarielles Testament zudem die Umschreibung des Grundbesitzes auf die Erben, auch weil kein Erbschein beantragt werden muss", so der Notar a.D. Und das spart Kosten.

Reden Sie mit Ihren Angehörigen über das Erbe

"Ein Testament enthält häufig nur Regelungen und nicht die Motivation für bestimmte Regelungen", erklärt David Sommer. Ein Verwandter, der sich beim Erbe vernachlässigt fühlt, kann nach dem Tod des Erblassers nicht mehr nach den Gründen fragen, das kann zu Missmut und Unverständnis führen. David Sommers Rat: "Sprechen Sie noch zu Lebzeiten mit Ihren Verwandten über Ihr Testament und erklären Sie Ihre Beweggründe." Das Testament als Tabuthema zu sehen ist falsch - auch wenn sich laut einer Studie der Deutschen Bank mehr als die Hälfte der Deutschen ungern bis gar nicht mit diesem Thema beschäftigen.

Wer soll was erben?

Das wird David Sommer oft gefragt. "Letztendlich muss man selbst frei entscheiden, wer einem am nächsten steht. Gerade bei Kindern kann es Streit vermeiden, wenn alle gleichberechtigt behandelt werden." Also nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie sich genau, wer was bekommen soll.

Weitere Tipps für ein wirksames Testament

  • Sie können zwischen zwei Testamentformen wählen. Ein notarielles Testament wird mit Hilfe eines Notars verfasst. Ein eigenhändiges Testament können Sie privat und ohne weitere Kosten verfassen.
  • Ein eigenhändiges Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden.
  • Unterschreiben Sie jede Seite Ihres Testaments mit Ihrem Vor- und Nachnamen und geben Sie zu Beweiszwecken Datum sowie Ort an.
  • Verwahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort. Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr können Sie Ihr eigenhändiges Testament beim Amtsgericht Ihres Wohnorts hinterlegen.

Podcast-Tipp: Karin Simon ist Sterbe-Amme und begleitet Todkranke auf ihrem Weg. Im Interview auf der Blauen Couch erzählt die gelernte Krankenschwester, Kabarettistin und Trauerrednerin von Begegnungen und Abschieden: Sterbeamme Karin Simon: "Ich habe sie am Schluss alle lächeln sehen - mit einem überirdischen Lächeln." (Podcast anhören und downloaden).


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