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Wechselkennzeichen Auto Nur ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge

Zwei Fahrzeuge, aber nur ein Kennzeichen? Ja, das geht. So können Sie ein Wechselkennzeichen nutzen.

Stand: 09.07.2024

Ein Wechselkennzeichen am Autoschild | Bild: Creative Commons /Montage BR

Für alle, die mehr als ein Auto der gleichen Fahrzeugklasse besitzen, besteht schon seit 2012 in Deutschland die Möglichkeit, statt zwei separaten Autokennzeichen, ein sogenanntes Wechselkennzeichen zu nutzen. Allerdings dürfen beide Autos nicht zeitgleich gefahren werden. Es bietet sich also eher für Einzelpersonen mit Zweitwagen an, die mal mit dem einen, mal mit dem anderen Auto unterwegs sind, als für Paare mit zwei Autos, die doch hin und wieder gleichzeitig fahren.

So funktioniert das Autokennzeichen zum Wechseln wie

“Wechselkennzeichen bestehen im Prinzip aus zwei Teilen: An dem gemeinsamen vorderen Teil wird die Stempelplakette mit dem Landeswappen angebracht. An dem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil wird die HU-Plakette angebracht. Hier befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens. Das momentan nicht genutzte Fahrzeug kann man immer noch zuordnen, da auf dem kleinen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.“ so Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADAC, auf Nachfrage.

Wechselkennzeichen Vorteile

Mit einem Wechselkennzeichen sind beide Fahrzeuge auf das gleiche Kennzeichen zugelassen. Außerdem bieten ausgewählte Versicherungen sogar günstigere Tarife für Wechselkennzeichen an, als für zwei einzelne. Die Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen betragen etwa 65 Euro, hinzu kommen noch regionale Gebühren für den Druck der Schilder. Somit kosten die Wechselkennzeichen um die sechs Euro mehr als zwei Einzelkennzeichen.

Autokennzeichen zum Wechseln wichtig

Beantragen kann man die Wechselkennzeichen bei jeder örtlichen Zulassungsstelle. Voraussetzung ist nur, dass die beiden Fahrzeuge, für die man die Kennzeichen beantragen möchte, der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Ein PKW und ein Motorrad können also nicht mit einem Wechselkennzeichen angemeldet werden, erklärt Alexander Schnaars vom ADAC. Die Nutzung ist außerdem streng geregelt: Nur das Auto mit dem vollständigen Kennzeichen darf sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Das zwei Auto, das sich aktuell nicht in Nutzung befindet, muss auf Privatgrund stehen. Verstößt man gegen diese Regel, so wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Vergisst man das Wechselkennzeichen mal am Fahrzeug anzubringen, so kostet das 50 Euro.

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https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/elektroauto-gebraucht-kaufen-wie-gut-sind-gebrauchte-e-autos/bayern-1/12810755/


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