Führerschein umtauschen Wer ist als nächstes dran mit dem Umtausch?
Bis 2033 werden alle alten Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine ausgetauscht. Wer vor dem 19. Januar 2025 aktiv werden sollte, wie lange es dauert und wo Sie Ihren Führerschein umtauschen können, lesen Sie hier.
Welchen Führerschein muss ich umtauschen?
Ein rosa oder gar grauer Papierlappen, zu groß für den Geldbeutel, das Passbild festgestanzt - viele haben ihn noch, den alten Führerschein, doch nicht mehr allzu lange. Sie müssen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Ihr Umtauschstichtag richtet sich nach dem eigenen Geburtsjahr. Aber auch alle, die bereits einen Scheckkarten-Führerschein haben, müssen sich einen neuen EU-Führerschein holen, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1.1.1999 und 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Unten sehen Sie die Fristen in Tabellenform.
EU Führerschein
Fast 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1999 bis 18.1.2013, müssen umgetauscht werden. Damit nicht alle Führerscheinbesitzer gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen und die Behörden überfordern, wurde ein Stufenplan aufgestellt.
So funktioniert der Stufenplan fürs Führerschein umtauschen:
Umgetauscht werden müssen alle Motorrad- und Pkw-Führerscheine. Wann Sie mit dem Umtausch an der Reihe sind, zeigt die folgende Tabelle. Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben bis 2033 Zeit. Die Geburtsjahrgänge bis 1970 sollten ihren Führerschein bereits umgetauscht haben. Bis Anfang 2025 sind die Jahrgänge ab 1971 ab.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Quelle: Bundesverkehrsministerium
Nach Ablauf der Fristen verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Was gilt für alle, die vor 1953 ihren Führerschein gemacht haben
Die Menschen mit den ältesten Führerscheinen haben am längsten Zeit, diesen umzutauschen. Warum das so ist, begründet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr so: "Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen."
Weitere Fragen zum Führerscheinumtausch beantworten die FAQ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, bei manchen Behörden kann man den Antrag online stellen, zum Beispiel bei der Führerscheinstelle des Landkreises München. Dafür brauchen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich Ihren alten Führerschein. Und unter Umständen eine Karteikartenabschrift der Behörde, die Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Wenn Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, dann müssen Sie diese Karteikartenabschrift von der Behörde vorlegen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können diese Karteikartenabschrift per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der jeweiligen Behörde beantragen. Diese wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Wie lange dauert es, den Führerschein umzutauschen?
Das Prozedere ist von Landkreis zu Landkreis und von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle verschieden. Im KVR in München zum Beispiel dauert der Umtausch aktuell einige Wochen: "Derzeit ist für Umtauschanträge mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen – sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden", so Julien Chauve, KVR-Pressesprecher. Grund, sich besser rechtzeitig zu kümmern, ist der: "Gegen Ende der jeweiligen Umtauschfrist kommt es erfahrungsgemäß zu einer großen Steigerung der Antragszahlen, so dass sich die Bearbeitung verzögern kann."
In München und manchen anderen Kommunen kann man den Umtausch online beantragen. In Augsburg wird gebeten, den Umtauschantrag spätestens 3 Monate vor Fristende (stets der 19. Januar des Folgejahres) zu stellen.
Was kostet der Umtausch des Führerscheins:
Die Kosten für den neuen EU-Führerschein liegen zwischen 25 und etwas über 30 Euro, je nach Ort. So zahlt man in München und Augsburg beispielsweise 25,30 Euro, beim Landratsamt Starnberg dagegen 30,30 Euro und in Nürnberg 30,39 Euro.
Strafe wegen altem Führerschein?
Wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe, was dann? Muss ich mein Auto oder Motorrad stehen lassen? Dazu schreibt der ADAC:
"Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich 'nur' auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ('Fahren ohne Fahrerlaubnis')."
ADAC
Warum Führerschein umtauschen?
Am 15.02.2019 entschied der Bundesrat, dass alle alten Führerscheine in neue umgetauscht werden müssen. Grund ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerschein-Dokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sollen bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Hören Sie in unserem Besser leben Podcast alle wichtigen Informationen über E-Autos:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/wie-umweltfreundlich-sind-e-autos/bayern-1/95051732/
Führerschein umtauschen - danach auf 15 Jahre befristet
Der Umtausch des Führerscheins ist ein rein "verwaltungstechnischer", wie das Bundesverkehrsministerium schreibt. "Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden", so das Ministerium.
Der neu ausgestellte Führerschein ist in jedem Fall auf 15 Jahre befristet. Danach muss er neu ausgestellt werden - mit neuem, aktuellem Passbild.
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