Zug fahren Darf ich mich in einem überfüllten Zug in die erste Klasse setzen?
Wer stand nicht auch schon in einem völlig überfüllten Zug und wurde von den freien Plätzen in der ersten Klasse angelächelt? Darf man sich einfach dort hinsetzen, auch wenn man nur ein zweite Klasse-Ticket hat? Wir haben nachgefragt.
BAYERN 1 Hörerin Christina aus Bad Aibling muss häufig mit der Bahn pendeln, in diesem Zusammenhang hatte sie eine interessante Frage:
"In letzter Zeit sind die Züge in der Früh sehr stark frequentiert. So sehr, dass man sich oft in Gängen und vor den Türen drängt, während in der ersten Klasse Plätze frei bleiben. Darf ich mich in solchen Fällen auf einen freien Platz in der ersten Klasse setzen, obwohl ich nur ein Zweite-Klasse-Ticket habe?"
BAYERN 1 Hörerin Christina
Diese Frage haben wir direkt an die Pressestelle der Deutschen Bahn weitergeleitet. Denn wahrscheinlich kennt jeder von uns die Situation. Egal, ob in einem Regionalzug oder im ICE, wer hat da nicht schon mal mit einem freien Platz in der ersten Klasse geliebäugelt.
Darf man sich in einem vollen Zug in die erste Klasse setzen?
Eine Sprecherin der Bahn sagt dazu folgendes: "Ein Reisender hat Anspruch auf Beförderung in der Wagenklasse, auf die seine Fahrkarte lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht."
In besonderen Fällen kann es aber sein, dass der Zugbegleiter oder die Zugbegleiterin entscheidet, die erste Klasse für alle Fahrgäste freizugeben. Dann erfolgt eine entsprechende Durchsage, so die Sprecherin der Bahn weiter.
Strafe zahlen ohne gültiges Ticket in der ersten Klasse
Wenn keine Berechtigung erteilt wurde und Sie trotzem in der ersten Klasse sitzen, dann müssen Sie bei einer Kontrolle nicht nur den Bereich direkt verlassen, sondern auch ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.
Dazu schreibt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: "Auch wer in der 1. Klasse fährt, obwohl er nur ein 2. Klasse-Ticket hat, wird von den Verkehrsunternehmen als 'Schwarzfahrer' behandelt. Nachzahlen ist im Nahverkehr nicht möglich. Auch bei überfüllter Bahn darf die 1. Klasse nur nach Freigabe benutzt werden. Achten Sie auf die Beschilderung am Zug und im Abteil."
Erhöhtes Beförderungsentgelt ist das Bußgeld für "Schwarzfahrer", es beträgt bei der Bahn derzeit 60 Euro.
Haben Sie auch eine Frage, die Ihnen in Ihrem Alltag immer wieder in Kopf kommt? Stellen Sie sie uns gerne via Sprachnachricht unter +49 151 19589000 und wir versuchen sie, für Sie zu beantworten.
In dieser Folge von "Besser leben" beleuchten Melitta Varlam und Florian Kienast, was 130 km/h auf der Autobahn wirklich bringen könnten. Hören Sie doch mal rein:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/tempolimit-was-bringt-130-km-h-auf-autobahnen/bayern-1/13851477/
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Ute Monika Hentschel-fehn, Montag, 18.November 2024, 10:33 Uhr
1. Erste Klasse bei vollen Zügen
Ich finde, wenn man die hohen Preise der 1. Klasse bezahlt, hat man ein Anrecht darauf, dort in Ruhe zu sitzen. Reisende, die nicht mitkommen, müssen eben auf den nächsten Zug warten. In Regionalzügen fahre ich prinzipiell nicht mehr erster Klasse, da diese generell sehr voll sind, kaum noch Kontrollen stattfinden und man plötzlich von betrunkenen Fußballfans umgeben ist. Das Zugpersonal ist in solchen Fällen machtlos.
Antwort von Margot, Dienstag, 19.November, 12:13 Uhr
Die erste Klasse gehört in Regionalzügen abgeschafft.
Gerade durch das Deutschlandticket fahren sehr viele Menschen mit dem Regio und diese Züge sind immer sehr voll.
Die erste Klasse ist oft frei.
Außerdem blockieren Fahrräder Sitzplätze. Diese Plätze sind zwar für das Fahrrad ausgewiesen, aber es kann doch nicht sein,
dass dann Menschen auf dem dreckigen Boden oder Stufen sitzen müssen, nur damit das Fahrrad seinen Platz hat.
Wer Fahrrad fährt soll nicht Zug fahren.