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Bus und Bahn – was ist erlaubt Gibt es eine Gepäckbeschränkung im Zug?

Darf man die Toilette benutzen, wenn der Zug im Bahnhof hält? Kann ich im Zug noch Fahrkarten kaufen? Wie viel Gepäck darf ich mitnehmen? Die Antworten lesen Sie hier.

Stand: 02.08.2024

Frau hebt Gepäckstück in die Gepäckablage eines Zugs | Bild: mauritius images / Irina Shatilova / Alamy / Alamy Stock Photos

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass die Regeln in Bus und Bahn festschreibt. Wo keine anderen Gesetze berührt werden, sind deshalb die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der Bahn oder des Verkehrsverbunds entscheidend.

Wie viel Gepäck darf ich in Bus und Bahn transportieren?

Manche Fernbusanbieter regeln die Gepäckmenge ähnlich wie Fluglinien: Erlaubt sind ein Handgepäckstück sowie ein Reisegepäck, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten dürfen. Zusätzliches Gepäck kostet extra, kann aber nur mitgenommen werden, wenn es im Frachtraum ausreichend Platz gibt.

Bei der Deutschen Bahn können Sie als Passagier grundsätzlich ein Handgepäckstück, zum Beispiel einen Koffer, Rucksack oder ähnliches, mitnehmen. Zusätzlich dürfen Fahrgäste ein Stück "Traglast" transportieren, also ein Gepäckstück, das eine Person alleine tragen kann. Die konkrete Größe ist dabei nicht festgelegt.

Darf ich als Alleinreisende eine zweite Sitzplatzreservierung kaufen, um komfortabler zu reisen oder mein Gepäck abzustellen?

Grundsätzlich können Sie für Fernreisezüge der Deutschen Bahn auch Sitzplatzreservierungen einzeln kaufen. Allerdings gilt die Reservierung nur in Verbindung mit einem gültigen Ticket. Das heißt: Haben Sie kein zweites Ticket zur Reservierung, haben Sie auch keinen Anspruch auf den reservierten Sitz.

Wenn der Zugteil, in dem reserviert habe, nicht fährt oder abgehängt wird, habe ich dann Anspruch auf einen anderen Sitzplatz?

Anspruch auf einen anderen Platz haben Sie nicht. Und wenn Sie Ihre Reservierung aus eigenem Verschulden nicht nutzen können, steht Ihnen nicht mal eine Rückerstattung zu. Anders ist das, wenn die Verantwortung dafür, dass Sie Ihren Platz nicht nutzen können, bei der Bahn liegt. Das empfiehlt sie ihren Kunden:

"Sollte ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar oder wegen Verspätung nicht erreichbar sein, sprechen Sie unsere:n Zugbegleiter:n an - diese:r wird Ihnen einen anderen Platz zuweisen. Wenn kein anderer Sitzplatz mehr verfügbar ist, besteht Anspruch auf eine tarifliche Entschädigung (bei Vorlage einer Bescheinigung des Zugbegleiters in DB Reisezentrum, DB Agenturen, Servicecenter etc.)."

Darf man die Toilette benutzen, wenn der Zug im Bahnhof hält?

Die kurze Antwort der Bahn lautet: "Ja". Toiletten in alten Zügen waren Plumpsklos: Mit dem Druck auf den Knopf öffnete sich eine Klappe und der Toiletteninhalt fiel direkt nach unten. Wer die Zugtoilette beim Halt im Bahnhof benutzte, hinterließ sein "Geschäft" so gewissermaßen mitten auf den Gleisen - den unangenehmen Geruch miteingeschlossen. Aus diesem Grund sollten Fahrgäste früher auf den Toilettengang während eines Halts verzichten, auch wenn es kein direktes Verbot gab.

Moderne Züge haben mittlerweile eine Art Tank. Der direkt Weg von der Toilette aufs Gleis ist damit versperrt und die Benutzung auch in einem Bahnhof problemlos möglich.

Darf ich ohne Ticket in den Zug steigen und beim Zugpersonal mein Ticket kaufen?

Nein. Seit 1. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich, im Fernverkehr Fahrkarten in Zügen beim Zugpersonal zu kaufen. Das geht dann nur online, so die Deutsche Bahn: "Für Verbindungen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC/EC) können Sie aber noch bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges ein Ticket über den DB Navigator oder bahn.de buchen."

Darf ich einfach ohne Ticket einsteigen, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist?

Dazu sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn: "Wenn der Automat am Bahnhof defekt ist und der Kunde keine andere Möglichkeit hatte, sein Ticket am Bahnhof zu erwerben, wird das von uns registriert und geprüft. Der Kunde erhält in diesem Fall zunächst eine Fahrpreisnacherhebung, die im Nachgang aber auf den regulären Flexpreis reduziert wird. Es entsteht ihm also kein Nachteil." Auf der Website der Bahn steht außerdem: "In vielen Fällen können die Zugbegleiter:innen direkt überprüfen, ob tatsächlich eine Störung des Automaten vorliegt. Wenn das nicht möglich ist, wird er Ihnen eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Machen Sie dabei deutlich, dass der Automat vor der Abfahrt gestört war. Die bearbeitende Stelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen." Das heißt, der Fahrgast muss, wenn eine sofortige Prüfung nicht möglich ist, dann zuerst das Doppelte des Flexpreises zahlen, mindestens aber 60 Euro, so die Sprecherin.

Auf jeden Fall sollten Sie sich den Bahnhof oder die Haltestelle sowie am besten die Nummer des defekten DB-Automaten merken oder sie abfotografieren.


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