Heilpflanze Cannabis Medizinisches Cannabis
Seit März 2017 dürfen Ärzte bei schwerwiegenden Erkrankungen medizinisches Cannabis verschreiben. Neu ist, dass alle Ärzte sie mittels eines Betäubungsmittelrezeptes verordnen dürfen und dass jede schwerwiegende Erkrankung damit therapiert werden darf.
Das neue Gesetz eröffnet Patienten und Ärzten einen für Betäubungsmittel seltenen Spielraum. Das verlangt einen verantwortungsvollen und seriösen Umgang mit dem Wirkstoff. Welche Erkrankung jedoch als schwerwiegend gilt, wird im Gesetz nicht näher bezeichnet. Fachleute verweisen als Richtschnur auf eine Definition im Sozialgesetzbuch V. Hier wird als schwerwiegende Erkrankung verstanden, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn die Gesundheitsstörungen die Lebensqualität dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigen (§ 34 Abs.1 SGB V; § 35Abs. 2 SGB V).
Heilpflanze Cannabis - Geschichte
In der Chinesischen Medizin versprachen Extrakte aus der Cannabispflanze schon vor tausenden von Jahren Hilfe bei Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit. Islamische Ärzte verwendeten in der Antike Öl aus Cannabissamen gegen Ohrenkrankheiten oder Saft aus den Blättern gegen Schmerzen. Und auch Hildegard von Bingen war von Cannabis überzeugt: als Mittel gegen Magenschmerzen oder Übelkeit. Dem überlieferten Wissen über die medizinische Wirkung der Hanfpflanze und dem Experimentieren traditioneller Heilkundiger damit wurde jedoch 1925 ein jähes Ende gesetzt. Auf der internationalen Opiumkonferenz in Genf ächtete der Völkerbund im Kampf gegen die weltweit grassierende Drogensucht neben anderen Rauschmitteln auch den Handel und Konsum von Cannabis.
Heilpflanze Cannabis - warum wird es so zögerlich verschrieben?
Weil Cannabis üblicherweise aus Naturprodukten wie Marihuana (Blüten) oder Haschisch (Harz) konsumiert wird - im Gegensatz zu synthetischen Wirkstoffen -, verkam Cannabis in den Augen der Medizin schnell zur Kifferdroge. Das Harz der Hanfpflanze wurde von synthetischen Wirkstoffen, die nach festem Standard hergestellt werden konnten, vom Markt verdrängt. Salizylsäure (Aspirin), Barbiturate, Opiate und viele andere Medikamente wurden Standard in der Schmerztherapie. Die Forschung über die Wirkung von Cannabis kam nahezu zum Erliegen. Positive Erfahrungen stammten seitdem hauptsächlich aus Zufallsbeobachtungen bei illegaler Anwendung oder aus Kleinststudien, deren wissenschaftliche Aussagekraft zu gering für die moderne Arzneimittelforschung war. Wegen fehlenden, nach wissenschaftlichen Kriterien durgeführten Studien, tun sich Ärzte, Kassen und Patienten auch heute noch schwer damit.
Hinzu kommt, dass die Formen der Einnahme, vom Schlucken als Kapsel bis zur Inhalation als Rauch, sowie die Formen und Sorten des Heilmittels von Öl bis Blüten, mit verschiedenem Wirkstoffgehalt unterschiedliche Wirkungen und Nebenwirkungen hervorrufen. Dies liegt auch daran, dass die Hauptbestandteile THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) unterschiedliche Wirkungen haben und je nach Züchtung in unterschiedlicher Menge in der Pflanze vorkommen.
Gesetzliche Kassen zögern häufig
Die Krankenkassen sind zuständig für die Erstattung von Kosten für Arzneimittel, deren Wirkung gegenüber Placebo-Medikamenten auf definierte Krankheitssymptome nachgewiesen ist. Es gibt viele Berichte über gesteigertes Wohlbefinden unter Cannabis, aber nur in den seltensten Fällen definierte Wirkbelege gegen spezifische Krankheitssymptome. Sogar die relativ gut akzeptierte Wirkung von Cannabis auf Spastik bei MS entpuppt sich in Studien als Verbesserung der subjektiven Empfindung von Spastik. Objektive Messungen der Spastik wurden aber nicht verbessert.