Das Recht auf Widerstand Das Widerstandsrecht wird festgeschrieben
Von der Antike bis ins Mittelalter ist das Widerstandsdenken stark personalisiert. Gerade im Lehnswesen existiert eine enge Bindung zwischen Herrn und Vasall. Verstößt ein Lehnsherr gegen den auf wechselseitiger Treuepflicht basierenden Herrschaftsvertrag, droht ihm zuweilen gewaltsamer Widerstand.
Als das Lehnswesen vom Ständestaat verdrängt wird, flammt die Widerstandsdebatte erneut auf. In England zwingt der Adel dem König 1215 die Magna Charta Libertatum (lat. großes Freiheitsgesetz) ab, unterstellt den Monarchen der Justiz und legt in Artikel 61 ein Widerstandsrecht der Barone fest.
In Bayern tobt der Machtkampf zwischen Landständen (Adel, hohe Geistlichkeit, Städte) und den Herzögen, die, um an Steuereinnahmen zu gelangen, Zugeständnisse machen müssen. Die Ottonische Handfeste für Niederbayern aus dem Jahr 1311 gilt als Magna Charta der Ständebewegung in Deutschland und enthält ein Widerstandsrecht gegen vertragsbrüchige Herren.
USA - Recht auf Revolution
Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) glänzt mit einem Bekenntnis zu unveräußerlichen Rechten wie Leben, Freiheit und Streben nach Glück. Regierungen werden zur Sicherung dieser Rechte eingesetzt; sie leiten ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten her. "Wenn immer", heißt es in der Declaration of Independence, "irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen".