Max Schrems vs. Meta "Wenn man seine Grundrechte behalten will, zahlt man über 250 Euro pro Jahr"
Wer auf Instagram und Facebook nicht getrackt werden und keine personalisierte Werbung erhalten will, muss seit Kurzem ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Müssen wir jetzt also auch noch für unser Grundrecht auf Datenschutz zahlen? Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems sieht ein großes Problem für den Europäische Datenschutz aufziehen.
Wer in der EU Instagram oder Facebook nutzt, wurde im Laufe der letzten Wochen vor die Wahl gestellt: Entweder, wie bisher, Tracking und personalisierte Werbung akzeptieren, oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Umfragen zufolge wollen nur 3 Prozent der Menschen getrackt werden, trotzdem entscheiden sich bisher mehr als 99 Prozent generell gegen Zahlungen solcher Art, also sogenannter “Datenschutzgebühren”.
Mehr als ein Netflix-Premium-Abo
Laut dem Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems aus Österreich liegt das vor allem an den Preisen, die Facebook und Instagram fordern. Allein für Facebook fällt so schon eine “Datenschutzgebühr” von bis zu 12,99 € pro Monat an. Hat man noch ein Instagram-Konto, kommen nochmal 8 Euro dazu.
Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Abo-Modells. Seine Verbraucherschutzorganisation NYOB (None Of Your Business) hat daher vor wenigen Tagen Beschwerde eingelegt. “Wenn man es zusammenrechnet, z.B. einen Facebook- und Instagram-Account am Handy“ so der Datenschutzrechtsaktivist im Interview, „dann zahlt man da über 250 Euro pro Jahr, wenn man seine Grundrechte behalten will.”
Ein Prozess, auf den viele Internetgiganten schauen
250 Euro für sein Grundrecht auf Datenschutz? Das klingt absurd. Wie viele Menschen würden noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie 250 Euro dafür bezahlen müssten? Max Schrems zufolge verstößt Facebook und Instagram-Konzern Meta mit seiner sogenannten ‚Datenschutzgebühr‘ gegen EU-Recht, vor allem weil Europäische Datenschutzregelung DSGVO verlangt, dass die Aufgabe dieses Grundrechts freiwillig erfolgen muss. Bei Facebook erscheine es aber eher wie ein Zwang.
An sich lässt Facebook durch die Wahl schon eine Entscheidung beim Nutzenden. Aber nicht jeder und jede kann sich Datenschutz leisten, der jährlich mehr als hundert Euro kostet. Und warum sollen wir für Grundrechte überhaupt zahlen? Hinzu kommt: Sollte Meta mit dieser Methode durchkommen, könnten andere Digitalunternehmen folgen – und Online-Datenschutz generell teurer werden, so die Sorge von Max Schrems.
Seine NGO NOYB hat deswegen vor ein paar Tagen eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Geht es nach der NGO, soll die Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen Meta verhängen. Und sie wollen erreichen, dass die Verarbeitung von persönlichen Daten per Dringlichkeitsverfahren unterbunden wird. Das heißt, dass auch beim Umsonst-Angebot unsere Daten geschützt sind.
Eine Sache des Prinzips und der Zukunft von Social Media
Max Schrems erwartet jedoch einen langwierigen Prozess, von dem viel abhängt. Im Gespräch hält er er gar das Grundrecht auf Datenschutz in ganz Europa von ihm abhängig. Zum einen geht es dabei ums Prinzip: entweder es gibt Grundrechte oder nicht – aber ja wohl nicht gegen Bezahlung. Zum anderen geht es um diejenigen, die sich Datenschutz nicht leisten können, also nicht wirklich eine freie Wahl haben. Und es geht um die, die nicht so richtig verstehen, um was es bei dieser Abfrage eigentlich geht.
"Ich glaube, wir haben im Datenschutz ein Problem, dass man so tut, als ob der Normalnutzer das alles verstehen sollte und dann irgendwelche Entscheidungen treffen sollte. Wo es dann heißt, die Oma, die irgendwo ein paar Fotos von ihren Enkelkindern ansehen wollte, die hätte verstehen müssen, was da im Hintergrund alles passiert."
– Max Schrems, Gründer von NOYB
Wichtig für Schrems ist, dass Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt werden, wie sie ihre Daten besser schützen können. Meta hat sich darüber hinaus schon wieder eine neue Einkommensquelle überlegt. So verlangt Instagram ab dem Frühjahr 2024 von jedem Nutzenden für jedes weitere Konto zwischen sechs und acht Euro zusätzlich pro Monat.