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Garantieverlängerung Lohnt sich der Extraschutz?

Der neue Fernseher ist teuer. Da wäre eine zusätzliche Sicherheit ganz gut. Also bieten viele Händler an, die Garantie gegen eine kleinen Aufpreis zu verlängern. Geht die Rechnung für den Kunden auf?

Von: Beate Beheim-Schwarzbach

Stand: 18.01.2016

Paar lässt sich von Verkäufer beim Fernseherkauf beraten | Bild: Image Source

Garantieverlängerungen sind eigentlich Versicherungen. Die Händler argumentieren dafür mit den Grenzen der Gewährleistung. Die beträgt zwei Jahre. Die Beweispflicht kehrt sich aber nach sechs Monaten um. Das heißt: Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Da erscheint ein Extra-Garantievertrag, der diesen Nachweis nicht verlangt und vier oder fünf Jahre umfasst, eine sichere Lösung. 

Erst das Kleingedruckte lesen

Immer unbedingt das Kleingedruckte lesen!

Garantieverlängerungen sind aber nicht immer von Vorteil, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie rät: "Man sollte immer das Kleingedruckte in der Police kennen, bevor man für den Extraschutz zahlt." So sind Akkus zum Beispiel oft nicht im Extraschutz inbegriffen. Verschleißteile sind aufgrund einer Klausel vom Ersatz ausgeschlossen. Auch wenn der Käufer eine Garantieverlängerung abgeschlossen hat - ein neues Gerät bekommt er deshalb im Garantiefall noch lange nicht.

Teuer und oft unnötig

Laut Stiftung Warentest sind Garantieverlängerungen oft unnötig, denn Produktmängel tauchen meistens schnell auf. Garantieverlängerungen können viele Haken haben. Ein Beispiel: Ein Fernseher kostet neu 1.000 Euro. Eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre kostet circa 100 Euro. Geht das Gerät nach vier Jahren kaputt, wird laut vielen Verträgen nur der Zeitwert ersetzt. Das heißt, alles in allem kann die Reparatur trotz Garantieverlängerung teurer sein, als der Betrag, den man als Kunde erstattet bekommt.

Fazit

  • Eine Garantieverlängerung lohnt sich nur selten.
  • Auf jeden Fall die genauen Konditionen abfragen!
  • Tritt der Mangel innerhalb der ersten zwei Jahre auf, gilt die gesetzliche Gewährleistung.

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