Bayern 2 - Notizbuch


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Garantie Reine Kulanz des Herstellers

Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt. Während die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung den Händler verpflichtet, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige, wenngleich verbindliche Leistung seitens des Herstellers.

Von: Klaus Schneider

Stand: 09.03.2015

Frau mit Telefonhörer | Bild: colourbox.com

Vor allem bei technischen Geräten geben Hersteller Garantien. Gisela Müller zum Beispiel hat sich eine neue Waschmaschine gekauft. Der Hersteller garantiert ihr, dass Nicht-Verschleißteile in den ersten fünf Jahren nicht kaputt gehen. Falls doch, ist die Reparatur kostenlos. Manchmal bieten Hersteller auch ein neues Gerät an oder zahlen sogar das Geld zurück.

Garantie: nicht gesetzlich vorgeschrieben

Wenn ein Hersteller Garantie auf sein Produkt gibt, so ist das reine Kulanz. Das heißt, der Hersteller legt im Kaufvertrag fest, wie lange, auf welche Teile und zu welchen Konditionen er Garantie gewährt. Einen Rechtsanspruch auf Garantie hat der Kunde aber nicht. In dem Moment, in dem der Hersteller Garantie gibt, sind seine Vorgaben freilich bindend.

Tipp: Urkunde einfordern

Auf Wunsch muss der Hersteller dem Kunden eine schriftliche Garantieurkunde aushändigen. Darin müssen die exakten Garantiebedingungen aufgelistet sein - zum Beispiel der Garantiegeber, die Dauer und der genaue Inhalt der Garantie. Damit hat der Verbraucher schwarz auf weiß die Bedingungen in der Hand, auf die er sich im Zweifelsfall berufen kann.

Garantien prüfen

Bei vielen Geräten ist die Garantie nur auf bestimmte Teile beschränkt.

Weil der Hersteller Art und Länge der Garantie festlegen kann, lohnt es sich zu vergleichen. Oft ist die Garantie beschränkt, zum Beispiel nur auf bestimmte Teile oder Eigenschaften eines Artikels (wie das Laufwerk eines Computers oder das Durchrosten einer Autokarosserie). Manchmal gilt die Garantie auch nur für Ersatzteile, deren Einbau der Kunde bezahlen muss. Ein Vergleich kann sich also lohnen: Unter Umständen gibt es bei anderen Herstellern bessere Konditionen.

Garantie oder Gewährleistung?

Für die Garantie ist der Hersteller zuständig, für die Gewährleistung der Händler. Tatsächlich hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Eine Garantiezusage kann die gesetzliche Gewährleistung weder ersetzen, noch in Umfang oder Zeitdauer verringern.

Wer ist zuständig?

Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Stiefel: Für die Garantie ist der Hersteller zuständig, für die Gewährleistung der Händler.

Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sollte man sich an den Händler wenden, nicht an den Hersteller. Meist hat es erst danach Sinn, Garantien des Herstellers in Anspruch zu nehmen. Dann sollten Sie sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen (am einfachsten über die Kundenhotline). Der Hersteller kann dann das Gerät abholen lassen oder einen Techniker vorbeischicken.

Fazit

  • Garantie ist Herstellersache
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Garantie
  • Ist die Gewährleistung noch nicht abgelaufen, anden Händler wenden - nicht an den Hersteller.
  • Ist die Gewährleistungsfrst abgelaufen, an den Hersteller wenden (Kundenhotline).

Die Stiftung Warentest hat eine Übersicht ins Netz gestellt:


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