Psychotherapie studieren Reform zur Ausbildung von Psychotherapeut:innen
Die Gesetzesreform zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen hat Auswirkungen auf das Psychologiestudium.
Drei Viertel aller deutschen Hochschulen bieten bereits reformierte Studiengänge an, die auch für die akademische Ausbildung als Psychotherapeut*in notwendig sind. Mit einem Bachelor-Abschluss in Psychologie und einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Psychotherapie erhält man die Approbation, also die Erlaubnis zur Behandlung. Damit kann man zum Beispiel in einer Klinik als Psychotherpeut*in arbeiten. Um als Selbstständige mit Kassenzulassung praktizieren zu dürfen, bedarf es noch einer berufsbegleitenden Weiterbildung.
Vorsicht: Ein zulassungsfreies Psychologiestudium im Ausland kann nun leicht in einer Sackgasse enden, wenn es später um einen Berufseinstieg in Deutschland geht.
Worauf sollten Studieninteressierte achten? Hier die aktuelle Info-Broschüre des CHE Centrum für Hochschulentwicklung:
Neuerungen im Gesetz zur akademischen Ausbildung von Psychotherapeut*innen Format: PDF Größe: 689,87 KB