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Sexueller Missbrauch Merk will längere Verjährungsfrist

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dringt darauf, sexuellen Missbrauch erst nach mindestens 30 Jahren verjähren zu lassen: "Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit."

Stand: 28.12.2011

Beate Merk | Bild: picture-alliance/dpa

Es müsse berücksichtigt werden, dass viele Opfer erst lange Zeit nach der Tat in der Lage seien, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und den Täter anzuzeigen, sagte Merk.

"Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind."

Beate Merk, Justizministerin

Opferschutz dürfe nicht an der Verjährung scheitern: "Wenn ein Opfer von sexuellem Missbrauch sich durchringt, seinen Peiniger anzuzeigen, und dann von der Staatsanwaltschaft die Antwort bekommt 'Tut uns leid, leider verjährt', dann stimmt etwas nicht in unserem Rechtsstaat", erklärte Merk.

Deshalb soll die Verjährungsfrist nach Auffassung Merks auch erst mit dem 21. und nicht schon wie bisher mit dem 18. Geburtstag des Opfers beginnen.

Übersicht Verjährungsfristen

Die Dauer der Verjährungsfrist bemisst sich nach der für die Straftat vorgesehenen Höchststrafe:

30 Jahre: für Taten, die eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen
20 Jahre: bei Verbrechen, die mit mehr als 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden
10 Jahre: für Taten, bei denen es mehr als 5 Jahre Gefängnis gibt
5 Jahre: bei Straftaten, die mit 1-5 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden
3 Jahre: bei allen übrigen Straftaten
Ausnahme: Mord verjährt nie

Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist direkt nach der Tat. Bei sexuellem Missbrauch an Kindern und an Schutzbefohlenen beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Volljährigkeit des Opfers.


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