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Rundfunkgebühr Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013

Am 1. Januar 2013 kommt mit dem Rundfunkbeitrag ein neues Modell zur Rundfunkfinanzierung. Was ändert sich? Wer zahlt künftig den neuen Beitrag? Hier finden Sie die Antworten.

Stand: 21.12.2011

Altes Radiogerät, Buttons mit BR-Logo und Aufschrift "Aktuelles" | Bild: colourbox.com, BR; Montage: BR

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein neues Gebührenmodell geeinigt:

Was ändert sich?

Ab Januar 2013 wird es keine geräteabhängige Gebühr mehr geben, sondern einen Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung oder Betriebsstätte gezahlt wird. Ziel des Wohnungsbeitrags ist, die Rundfunkfinanzierung einfacher und besser nachvollziehbar zu gestalten. Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl von wem zu welchem Zweck zum Empfang bereit gehalten werden, entfallen.

Wer muss den neuen Beitrag zahlen?

Zahlen müssen alle Bewohner einer Wohnung, aber zusammen nur einmal. Damit müssen etwa Familien, deren Kinder mit eigenem Einkommen noch bei den Eltern leben, künftig nur noch einen Rundfunkbeitrag zahlen. Auch Inhaber einer Betriebsstätte zahlen den Rundfunkbeitrag - gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter.

Warum gilt das neue Beitragssystem nicht sofort?

Da die laufende Gebührenperiode ohnehin bis Ende 2012 dauert, wird der Wechsel erst zum 1. Januar 2013 stattfinden. Bis dahin bleibt alles wie bisher.

Weitere Informationen zu den Änderungen der Rundfunkfinanzierung ab 2013 erhalten Sie in unserer FAQ und - ausführlich - auf rundfunkbeitrag.de.


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