Rundfunkrat Abgeschlossenes Verfahren für den BR-Telemedienbestand
Der Intendant des BR legte dem Rundfunkrat am 18. Mai 2009 die Angebotsbeschreibung des Telemedienbestands des Bayerischen Rundfunks (BR-online, Bayerntext und alpha-Text) zur Prüfung und Genehmigung vor.
Vom 3. Juni 2009 bis 29. Juli 2009 hatten Dritte Gelegenheit zur Angebotsbeschreibung Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist haben den BR-Rundfunkrat 24 Stellungnahmen zum BR-Telemedienbestand erreicht.
Am 8. Januar 2010 hat der BR-Rundfunkrat die Kommentierung des Intendanten zu den Stellungnahmen Dritter und dem marktökonomischen Gutachten erhalten und am 14. Juni 2010 die Empfehlung des Verwaltungsrates zur 3. Stufe. Zusätzlich hat der BR-Rundfunkrat die Erstellung eines publizistischen Strukturvergleichs in Auftrag gegeben, den er am 5. März 2010 erhalten hat.
Rundfunkratsentscheidung am 8. Juli 2010
Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsbeschreibung des BR, der Stellungnahmen Dritter, des marktökonomischen Gutachtens, der Kommentierung des Intendanten und der Empfehlung des Verwaltungsrats hat der BR-Rundfunkrat den Drei-Stufen-Test zu den Telemedien des Bayerischen Rundfunks am 8. Juli 2010 abgeschlossen. Das BR-Kontrollgremium stellte zum Abschluss der so genannten Bestandsüberprüfung einstimmig fest, dass das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspricht, sofern bestimmte Maßgaben wie beispielsweise Verkürzungen der Verweildauern beachtet werden.
Genehmigung der Rechtsaufsicht zum 31. August 2010
Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung zum 31. August 2010 durch das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde die - auf Basis der Rundfunkratsentscheidung vom 8. Juli 2010 - überarbeitete und von der Rechtsaufsicht genehmigte Fassung des Telemedienkonzepts des BR auf BR-online veröffentlicht.
Gutachten
Entscheidungen
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