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Meldung nach Art. 34 DS-GVO Phishing-Vorfall beim BR

Der BR ist Anfang Februar 2023 Opfer eines so genannten Phishing-Angriffs geworden. Die Datenschutzaufsicht und die Mitarbeitenden wurden unverzüglich informiert, die Sicherheitslücken wieder geschlossen. Über den aktuellen Sachstand informieren wir gemäß Art. 34 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hier.

Stand: 17.02.2023 |Bildnachweis

Funkhaus von außen mit BR-Logo am Dach | Bild: BR/Theresa Högner

Der BR ist Anfang Februar 2023 Opfer eines so genannten Phishing-Angriffs geworden. Durch täuschend echte Mails und professionell gefälschte Eingabemasken mit BR-Logo verschafften sich Hacker zwischenzeitlich Zugang zu einzelnen Mail-Postfächern. Die Datenschutzaufsicht und die Mitarbeitenden wurden unverzüglich informiert, die Sicherheitslücken wieder geschlossen. Die forensische Analyse ergab keine Rückschlüsse auf Schadsoftware. Da ein Datenverlust aber nicht auszuschließen ist, bittet der BR um erhöhte Aufmerksamkeit bei Mails, die im Design des BR gestaltet sind. Über den aktuellen Sachstand informieren wir gemäß Art. 34 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hier.

Wie fast alle Unternehmen, erhält auch der BR so genannte Phishing-Mails. Durch solche gefälschten Mails sollen Empfänger dazu verleitet werden, Anhänge zu öffnen oder auf Links zu klicken. Auf diese Weise wollen Hacker an Zugangsdaten und Passwörter gelangen.  

Anfang Februar 2023 war ein solcher Cyber-Angriff leider erfolgreich. Da die Angreifer mit IP-Adressen aus verschiedenen Ländern operierten, ist von hoher Professionalität auszugehen. Einzelne BR-Mitarbeitende wurden durch plausibel gestaltete Mails getäuscht und dann auf eine echt aussehende Eingabemaske mit BR-Logo weitergeleitet. Durch eingegebene Login-Daten erhielten die Betrüger zwischenzeitlich Zugriff auf interne und externe Kontakte aus dem Adressbuch, den E-Mail-Verkehr und möglicherweise auf weitere Speicherorte. 
Nach aktuellem Kenntnisstand sind mutmaßlich folgende Daten betroffen: E-Mail-Adressen, Kontaktdaten, Korrespondenz und Dateiinhalte. 

Auch wenn die Lücken nach ihrer Entdeckung wieder geschlossen wurden und die Analyse weder einen Abfluss von Daten noch eine Schadsoftware ergab, kann ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden.







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