Datenschutz Anonymisierte Nutzungsmessung
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Die anonymisierte, statistische Nutzungsanalyse dient dem Zweck, die Telemedienangebote laufend zu optimieren. Stellt sich z. B. heraus, dass in der BR Mediathek besonders häufig nach einer Suchanfrage die Hilfe-Seite aufgerufen wird, erlaubt das den Rückschluss, dass die Suchfunktion verbessert werden sollte. Dies dient also rein publizistischen und nicht etwa kommerziellen Zwecken. Während es kommerziellen Anbietern beim sog. Tracking in der Regel darum geht, Nutzerprofile für zielgenaue Werbung anzulegen, dient die Nutzungsmessung des BR zur Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Programmauftrags. Denn der Programmauftrag besteht im Kern darin, ein Programm anzubieten, das auch technisch alle erreicht.
Wie die für den BR zuständige Datenschutzaufsicht festgestellt hat, dient die anonyme Nutzungsmessung den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu, "ihre Angebote redaktionell optimal aufzubereiten und zu präsentieren und damit eine möglichst große Nachfrage und Resonanz zu erzielen". Die Nutzungsmessung der Rundfunkanstalten ist auch aus Sicht der Aufsichtsbehörde zulässig, "weil diese ihrem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag dient, auf dessen Grundlage sie die Bevölkerung auf allen für elektronische Medien relevanten Märkten mit einem publizistisch konkurrenzfähigen Angebot zu versorgen haben".
Da die Nutzungsmessung dem o. g. verfassungsrechtlichen Auftrag dient, kann sie auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO (Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe) gestützt werden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Verarbeitung der IP-Adresse (und deren Anonymisierung für Zwecke der Nutzungsmessung) schon deshalb keiner Einwilligung bedarf, weil diese "zu journalistischen Zwecken" im Sinne von Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO, § 23 Abs. 1 Medienstaatsvertrag erfolgt und insoweit das sog. Medienprivileg greift. Der Begriff "Journalismus" muss nämlich nach Erwägungsgrund 153 zur DS-GVO ausdrücklich weit ausgelegt werden.
Auf derartige anonymisierte Nutzungsanalysen kann der BR auch nicht verzichten. Denn der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet im Kern ein Programm für alle, das auch alle erreicht. Nach dem Medienstaatsvertrag ist der BR insbesondere verpflichtet, seine Telemedienangebote zeitgemäß zu gestalten. Diese Ziele können bei der heutigen Angebotsvielfalt nur erreicht werden, wenn man die Angebote laufend optimiert. Ohne eine zeitgemäße anonymisierte Nutzungsanalyse wäre dies nicht möglich.
Die dabei eingesetzten Cookies sind daher – auch nach Ansicht der Datenschutzaufsicht – im Sinne des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) unbedingt erforderlich und zulässig.
a) AT Internet / Piano Analytics
Um unser Telemediangebot ständig optimieren zu können, setzen wir zusätzlich das Analyseverfahren Piano Analytics der AT Internet GmbH (www.atinternet.com) ein. Piano / AT Internet sammelt anonymisierte statistische Daten. Bei diesen Daten handelt es sich um Verbindungsdaten ohne Personenbezug, die mit dem verwendeten Browser/Betriebssystem, der Anzahl der Seitenaufrufe und Visits, dem Navigationsverhalten und der Verweildauer des Internetusers auf einer Website bzw. in einer App im Zusammenhang stehen. Die Cookies, die im Rahmen des Piano / AT Internet Analyseverfahrens eingesetzt werden, haben eine Lebensdauer von 180 Tagen und verfallen danach automatisch, es sei denn, Sie haben die Cookies vorher selbst gelöscht.
c) AGF Nielsen
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