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Geld Tipps bei finanziellen Engpässen

Stark gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise - alles wird immer teurer. Das bringt viele Haushalte in Deutschland in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Doch was kann man tun, wenn das Geld nicht mehr zum Leben reicht? Wenn man Rechnungen nicht bezahlen kann? Wenn die Schulden immer mehr werden? Hier unsere Tipps gegen finanzielle Engpässe von Finanzexperte Sebastian Hanisch.

Stand: 19.10.2022

Leerer Geldbeutel | Bild: BR/stock.adobe.com/interstid

Im September lag die Inflationsrate in Deutschland bei 10,0 Prozent. Das ist der höchste Stand seit Jahrzehnten. Schon jetzt sind die Preise für die Dinge des täglichen Bedarfs enorm gestiegen. Besonders belasten die hohen Energiepreise. Und ein Ende der Preissteigerungen ist noch nicht in Sicht. Dadurch kommen immer mehr Menschen in echte finanzielle Schwierigkeiten. Viele wissen gar nicht, dass Sie unter Umständen Anspruch auf staatliche Hilfen haben oder wie sie aus der Schuldenfalle kommen können. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei finanziellen Engpässen haben.

Anspruch auf staatliche Hilfen prüfen

Falls Sie ein geringes Einkommen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen haben.

Einkommen mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ergänzen

Nicht nur Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Erwerbsfähige (egal ob selbständig oder angestellt) können beim örtlichen Jobcenter finanzielle Hilfen beantragen, wenn ihr Einkommen nicht für ihren Lebensunterhalt reicht.
Die Höhe des Ergänzungsbetrages ist abhängig vom Ihrem Bedarf, Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.
Der Bedarf einer alleinstehenden Person ist derzeit 449 Euro pro Monat zuzüglich der Kosten für eine angemessene Unterkunft.
Vom errechneten Bedarf wird Ihr Einkommen (außer einem Freibetrag) abgezogen. Die Differenz ist der Ergänzungsbetrag, den Sie vom Jobcenter ausbezahlt bekommen.

Wohngeld

Sowohl Mieter, als auch Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld, wenn Ihr Einkommen zu gering ist. Bei Mietern spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von Lastenzuschuss.
Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, ist abhängig von Ihrer Miete beziehungsweise Ihrer Belastung durch Ihre selbstbewohnte Immobilie, Ihrem Einkommen sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Immobilie leben.
Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosen II- (Hartz IV) oder Sozialgeld haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld hingegen haben einen Anspruch auf Wohngeld.
Den Antrag auf Wohngeld können Sie beim zuständigen Wohnungsamt stellen.
Ob und wie viel Anspruch Sie möglicherweise haben, können Sie mithilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen ermitteln.
Gute Nachricht für Betroffene: Ab dem 1. Januar 2023 soll das Wohngeld Plus mit deutlich höheren Leistungen kommen.

Kinderzuschlag

Ist das Einkommen zu gering für die Familie, haben Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag von bis zu 229 Euro pro Monat für jedes Kind unter 25 Jahren. Eine Erhöhung zum Jahreswechsel 2023 ist geplant.
Voraussetzungen dafür sind, dass Sie für Ihr Kind Kindergeld bekommen, dass Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und weder verheiratet ist, noch in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt. Zudem müssen Paare mindestens 900 Euro und Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdienen.
Kinderzuschläge können Sie bei der zuständigen Familienkasse beantragen.

Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen bei Krankenkassen

Übersteigen Ihre Zuzahlungen zu verordneten Arzneimitteln und Behandlungen 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens (beziehungsweise 1 Prozent bei chronisch Kranken), können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungen stellen. Heben Sie also unbedingt alle Belege auf.

Kredit aufnehmen

Wenn das Geld kurzfristig knapp ist, weil beispielsweise die Waschmaschine und das Auto gleichzeitig kaputtgehen, kann es notwendig werden, diesen finanziellen Engpass mit einem Kredit zu überbrücken. Allerdings ist es derzeit aufgrund der Inflation und Zinsentwicklung nicht einfach, einen günstigen Kredit zu bekommen.
Rechnen Sie sich genau aus, welche Ratenhöhe Sie sich monatlich leisten können und schlagen Sie einen Puffer obendrauf.
Vergleichen Sie unbedingt Angebote, beispielsweise auf Vergleichsportalen wie Finanzcheck, Smava, Verivox oder Check24.
Schließen Sie keine Restschuldversicherung ab, denn diese ist teuer und zahlt häufig nicht.
Vorsicht: Im Internet werden viele unseriöse Kredite angeboten, die beispielsweise damit locken, dass keine SCHUFA-Prüfung stattfindet.  
Am wichtigsten ist: Ein Kredit sollte wirklich nur dann aufgenommen werden, wenn es sich um eine notwendige, außerplanmäßige Ausgabe handelt, die Sie durch die Ihre Einnahmen sicher wieder ausgleichen können. Keinen Kredit sollten Sie aufnehmen für Urlaube, Wohnungseinrichtungen und ähnliche Dinge, die Sie sich nicht leisten können sowie wenn Sie merken, dass Ihre Ausgaben Ihre Einnahmen übersteigen. Ansonsten droht die Überschuldung.

Pfandleihhaus

Wenn Sie einen kurzfristigen finanziellen Engpass überbrücken müssen, besteht auch die Möglichkeit, Wertgegenstände im Pfandleihhaus zu versetzen. Allerdings sind die Gebühren in Pfandleihhäusern in der Regel höher als die Zinsen bei Krediten. Und wenn Sie das Geld doch nicht aufbringen können, sind Ihre Wertgegenstände für immer verloren. Überlegen Sie sich deshalb ganz genau, ob Sie beispielsweise ein Ihnen wertvolles Familienerbstück tatsächlich im Pfandleihhaus abgeben.

Schuldnerberatung

Haben Sie bereits Schulden gemacht und wissen nicht, wie Sie diese zurückzahlen sollen? Dann ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Der Berater macht zunächst eine Bestandsaufnahme und entwirft darauf aufbauend einen individuellen Plan, wie Ihre Schulden abgebaut werden können.
Die Beratungsstelle schreibt Ihre Gläubiger an und bittet um einen Aufschub der Rückzahlung. Zudem berät sie über ein Pfändungsschutzkonto, das Ihr Einkommen bis zu einer Grenze vor der Pfändung schützt.
Schuldnerberatungen werden von verschiedenen Stellen angeboten:

  • Schuldnerberatungen, die zum Beispiel für Sozialhilfeempfänger in der Regel kostenlos sind, bieten karitative Einrichtungen wie die AWO, Caritas oder Diakonie.
  • Fachanwälte bieten ebenfalls Schuldnerberatungen an, Sie müssen allerdings die Anwaltskosten zahlen.
  • Gewerbliche Schuldnerberatungen verlangen ebenfalls Honorare für die Beratung. Achten Sie darauf, dass derartige Beratungsstellen seriös sind. Lassen Sie sich unbedingt einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen.

Vorsicht vor unseriösen Schuldenregulierern

Unseriöse "Schuldenregulierer" oder "Finanzsanierer" bieten im Internet angeblich Kredite ohne Schufa-Abfrage oder ein "professionelles Schuldenmanagement" an. Vorsicht: Dahinter steckt oft eine Abzockmasche, bei der gegen hohe Gebühren im Grunde keine echte Leistung erbracht wird. Besser ist es, eine seriöse Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.

Wenn Sie bereits viele Schulden haben, bleibt oft als letzte Möglichkeit nur die Privatinsolvenz, mit der Sie nach drei Jahren schuldenfrei werden können.

Fazit

Überprüfen Sie, ob Sie Ansprüche auf staatliche Hilfen haben. Einen Antrag einzureichen kostet nichts. Und das Schlimmstmögliche wäre, dass er abgelehnt wird.
Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, bevor Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen.


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