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Recht Welche Versicherungen für E-Bikes?

Elektrofahrräder sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Da die Räder mit Elektroantrieb mehrere 1.000 Euro kosten können, stellt sich die Frage, wie man sie am besten gegen Diebstahl, Vandalismus oder selbst verursachte Schäden versichern kann. Und wie sollte man sich für den Fall absichern, dass man einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden verschuldet? Tipps von Rechtsanwalt Markus Saller.

Stand: 14.07.2020

E-Bike | Bild: picture-alliance/dpa/Christin Klose

Grundsätzlich sollten Besitzer von Elektrofahrrädern über zwei Arten von Versicherungen nachdenken. Eine Versicherung, die bei Verlust bzw. Beschädigung einspringt und eine, die für Schäden haftet, die der Fahrer bei einem Unfall Dritten zufügt.
Welche Versicherungen für ein Elektrofahrrad abgeschlossen werden sollten bzw. sogar Pflicht sind, hängt von der Art des Fahrrads ab, denn Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder, S-Pedelecs und E-Bikes hingegen als Kleinkrafträder.

Unterschied Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes

Pedelecs
Pedelecs sind Fahrräder mit einem Elektromotor, der nur anspringt, wenn gleichzeitig die Pedale getreten werden.
Die maximale Motorleistung beträgt 250 Watt, die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich die Motorunterstützung automatisch ab.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei Pedelecs um Fahrräder.
Das bedeutet:

  • kein Mindestalter
  • kein Führerschein
  • keine Helmpflicht
  • Fahrradwege dürfen benutzt werden
  • Umbauten und Fahrradanhänger sind erlaubt, ebenso wie das Befördern von Kindern im Kinderfahrradsitz

S-Pedelecs
Wie Pedelecs haben S-Pedelecs einen Elektromotor, der nur anspringt, wenn die Pedale getreten werden. Allerdings beträgt die maximale Motorleistung 500 Watt, die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. S-Pedelecs sind daher rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern Leichtkrafträder.
Das bedeutet:

  • eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere) ist nötig
  • der Fahrer benötigt eine Fahrerlaubnis (Mofa- bzw. Autoführerschein)
  • Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden
  • Fahrradanhänger oder Kindersitze dürfen nicht angebracht werden
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht (Kauf eines Versicherungskennzeichens)

E-Bikes
E-Bikes sind Fahrräder, bei denen der Elektromotor durch einen Schalter oder Drehgriff am Lenker zugeschaltet wird, unabhängig davon, ob der Fahrer in die Pedale tritt. Die maximale Motorleistung beträgt 500 Watt, die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Wie S-Pedelecs gelten sie rechtlich als Leichtkrafträder.
Das bedeutet:

  • eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere) ist nötig
  • der Fahrer benötigt eine Fahrerlaubnis (Mofa- bzw. Autoführerschein)
  • Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden
  • Fahrradanhänger oder Kindersitze dürfen nicht angebracht werden
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht (Kauf eines Versicherungskennzeichens)

Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie mit einem Pedelec verursachen, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung auf. Diese ist nicht verpflichtend, sollte aber dennoch jeder abschließen, da Personen- oder Sachschäden sehr hoch sein können.

Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, da diese rechtlich gesehen Leichtkrafträder sind und die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die Sie damit verursachen, nicht haftet. Dazu kaufen Sie einfach ein Versicherungskennzeichen, dass jeweils ein Verkehrsjahr (von März bis Februar des Folgejahres) gilt. Die Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Sie durch das Fahren des S-Pedelecs oder E-Bikes an Dritten verursachen (Unfall). Das Kennzeichen kostet für Fahrer über 23 Jahren ca. 25 Euro.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt jedoch nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder bei Diebstahl auf. Dazu benötigen Sie (analog zur Kfz-Fahrzeugversicherung beim Auto) eine separate Versicherung.

Hausratversicherung für Pedelecs

Da Pedelecs rechtlich gesehen Fahrräder sind, gehören sie - wie normale Fahrräder - zum Haushalt, d. h. sie sind über die Hausratversicherung versichert, sofern Sie eine besitzen.
Bei der Basisversicherung sind jedoch in der Regel nur Einbruchdiebstähle versichert, d. h., wenn das Rad aus einem abgeschlossenen Raum (z. B. Fahrradkeller oder Garage) gestohlen wurde. Ein einfacher Diebstahl (ohne Einbruch) oder Vandalismus außerhalb von abgeschlossenen Räumen ist im Grundtarif häufig nicht versichert. Dies kann jedoch in der Regel mit einem etwas höheren Tarif abgesichert werden. Die Versicherung zahlt dann auch bei Diebstahl außerhalb von abgeschlossenen Räumen und Vandalismus, vorausgesetzt das Fahrrad wurde sachgemäß abgeschlossen.  
Achtung: Einige Versicherungen haben auch eine sogenannte Nachtklausel, d. h. Fahrräder sind zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht versichert, es sei denn, sie befinden sich in einem abgeschlossenen Raum.

Wichtig: Achten Sie vor allem bei teuren Pedelecs darauf, dass die Versicherungssumme den Kaufpreis abdeckt.

Fahrrad richtig abschließen


Alle Versicherungen zahlen nur, wenn das Fahrrad richtig gegen Diebstahl abgesichert wurde.

  • Verwenden Sie ein Bügel- oder Panzerkabelschloss
  • Schließen Sie das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand an, damit es nicht weggetragen werden kann, z. B. Fahrradständer, Laterne, Baum.
  • Schließen Sie Ihr Fahrrad immer am Rahmen ab, nicht nur am Vorderrad, das schnell ausgebaut werden kann.

Fahrradversicherungen

Sie können Ihr Pedelec, E-Bike oder S-Pedelec auch mit einer Fahrradversicherung gegen Diebstahl und Vandalismus versichern. Bei Fahrradversicherungen werden zudem häufig auch Reparaturkosten, z. B. nach einem Unfall oder Schäden am Antrieb übernommen. Die Versicherung ähnelt somit der Fahrzeugversicherung (auch Kasko-Versicherung) bei Kfz. Versichert werden können Diebstahl (S-Pedelecs und E-Bikes fallen nicht unter die Hausratversicherung) und Schäden. Es gibt die Produkte als Vollversicherung oder Teilkasko, jeweils mit und ohne Selbstbeteiligung. Bei der Vollkaskoversicherung erstattet der Versicherer den Neuwert, bei der Teilkasko nur den Zeitwert. Eine Teilkasko-Versicherung kostet ca. 50 bis 100 Euro jährlich.

Die Fahrrad-Versicherung übernimmt in der Regel auch Schäden durch Eigenverschulden (Sturz) und Sachschäden (z. B. defekter Akku).

Aber: Viele Versicherungen versichern nur Elektrofahrräder, die nicht älter als 1 Jahr sind.

Fazit

Mit dem Grundtarif der Hausratversicherung sind vor allem teure Pedelecs in der Regel nicht ausreichend abgesichert. Erweitern Sie deshalb Ihre Hausratversicherung oder schließen Sie eine spezielle Fahrradversicherung ab. Achten Sie darauf, dass keine Nachtklausel enthalten ist und die Deckungssumme ausreichend hoch ist.
Bei hochwertigen S-Pedelecs und E-Bikes macht eine Fahrradversicherung Sinn, da diese auch selbstverursachte Schäden und Diebstahl beinhaltet.
Die Fahrradversicherung lohnt sich unter Umständen auch bei teuren klassischen Fahrrädern ohne elektrischen Antrieb. 


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