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Recht Muscheln & Co. – illegale Souvenirs aus dem Urlaub

Urlaubsouvenirs sind sehr beliebt. Doch nicht alles, was in Urlaubsländern legal angeboten wird, darf in Deutschland eingeführt werden. Bei Verstößen drohen saftige Strafen. In einigen beliebten Urlaubsländern ist zudem das Muschelsammeln verboten und wird ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Rechtsanwalt Markus Saller gibt Tipps, welche Souvenirs Sie nicht aus dem Urlaub mitbringen dürfen.

Stand: 20.07.2023

geschützte weiße Koralle | Bild: BR/Kilian Gebhardt

Lokale Spezialitäten, Schmuck, Kleidung, Muscheln, Sand – die meisten haben bei der Heimreise aus dem Urlaub Mitbringsel im Gepäck. Doch einige Souvenirs können die Besitzer teuer zu stehen kommen, da die Einfuhr in Deutschland verboten ist. In manchen Ländern ist zudem auch das Sammeln von Muscheln oder anderen Naturgütern strafbar. Und: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Verbotene Mitbringsel

Bestimmte Dinge dürfen Sie grundsätzlich nicht nach Deutschland einführen:

  • Tiere und Pflanzen, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, beziehungsweise Produkte, die daraus hergestellt wurden. Dazu zählen beispielsweise Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Korallen, Elfenbein, bestimmte Holzarten, Produkte aus Schlangen- oder Krokodilleder sowie Nashornprodukte. Diese Waren werden beim Zoll beschlagnahmt, die Strafe kann mehrere 1000 Euro betragen. Achtung: Teilweise werden für Produkte, die aus Tieren hergestellt wurden, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, gefälschte Zertifikate ausgestellt.
  • Waffen, Munition und Sprengstoff (dazu zählen auch in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper).
  • nachgemachte Medikamente oder Medikamente, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen (Ausnahme: ärztliche Bescheinigung).
  • Käse, Fleisch und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern. Damit soll das Einschleppen von Tierseuchen verhindert werden. Ausnahme: Sie haben für diese Produkte eine Gesundheitsbescheinigung sowie bestimmte Begleitdokumente und reisen über eine veterinärrechtliche Grenzkontrollstelle ein. Diese gibt es beispielsweise an den Flughäfen in München, Hamburg und Köln.
  • Kartoffeln, da die Verbreitung der bakteriellen Ringseuche verhindert werden soll.

Muscheln, Schneckenhäuser & Co

Ob Muscheln sammeln verboten ist, hängt vom Reiseland ab. Bei Nichtbeachtung des Verbotes drohen hohe Geldstrafen, teilweise sogar Freiheitsstrafen (beispielsweise in Neuseeland oder in der Türkei). Zudem dürfen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen gewisse Muscheln, Schneckenhäuser und Ähnliches nicht in Deutschland eingeführt werden, auch nicht, wenn diese beispielsweise zu Schmuck verarbeitet wurden.

In diesen Ländern ist Muschelsammeln und die Ausfuhr für den privaten Gebrauch grundsätzlich erlaubt:

  • Deutschland
  • Spanien
  • Griechenland
  • Frankreich
  • Kroatien
  • Portugal
  • Italien. Ausnahme Sardinien: Hier kann für das Sammeln von Muscheln ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro verhängt werden kann.

Achtung: Aus den meisten Ländern dürfen maximal drei Fechterschnecken oder Riesenmuscheln mitgenommen werden.

In diesen Ländern ist Muschelsammeln verboten:

  • Dubai
  • Neuseeland
  • Türkei: Hier steht nicht das Sammeln, jedoch die Ausfuhr von "Natur- und Kulturgütern" unter Strafe.
  • Ägypten
  • Dominikanische Republik

Achtung: Auch die Mitnahme von Sand kann strafbar sein, beispielsweise auf Sardinien.

Einfuhr von gefälschten Markenartikeln

In Deutschland ist der Handel mit gefälschten Markenartikeln verboten, die Einfuhr für den Eigenbedarf nicht. Für gefälschte Markenware gilt das Gleiche wie für andere Waren. Innerhalb der EU müssen Sie gefälschte Markenartikel nicht verzollen. Wenn Sie diese aus Nicht-EU-Staaten einführen, müssen Sie Zoll bezahlen, sofern der Wert über dem Freibetrag liegt.

Tipp: Zoll-App

Ob die Einfuhr bestimmter Produkte nach Deutschland erlaubt ist, können Sie ganz einfach mit der Zoll-App überprüfen.
Mit der App können Sie auch überprüfen, ob Sie Waren, die eingeführt werden dürfen, verzollen müssen. Denn je nachdem, aus welchem Land Sie einreisen oder welche Waren (und Mengen) Sie aus dem Urlaub mitbringen, können Zollgebühren fällig werden.

Viel Erfolg mit den Tipps wünschen Markus Saller und "Wir in Bayern"!


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