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Psychische Probleme bei Lehramtsanwärtern Verbeamtung vor mentaler Gesundheit?

Wer krank ist, geht zum Arzt. So läuft es zumindest normalerweise. Bei psychischen Problemen ist die Hemmschwelle höher – besonders für Studierende, die verbeamtet werden wollen. Sie fürchten: „Eine Therapie ist das Aus für die Verbeamtung.“

Von: Anna Feininger

Stand: 07.07.2021

Nachricht eines Lehramtsstudenten auf Facebook.

Jeder vierte bis sechste Studierende leidet im Laufe seines Studiums an Burn-Out, Depressionen oder einer anderen psychischen Erkrankung. Zwar sind die Zahlen erschreckend, aber Medizin und Forschung sind sich einig: Wer sich rechtzeitig diagnostizieren lässt und mit einer Therapie beginnt, kann eine schwere Erkrankung oft vermeiden. Angehende Lehrer, Polizisten und Juristen – also Studierende, die nach dem Studium verbeamtet werden möchten, holen sich oft trotzdem keine Hilfe, verweigern eine Diagnose und auch eine Therapie. Sie haben nämlich Angst, dass sie deswegen nicht verbeamtet werden.

Wie wird man verbeamtet?

Wer verbeamtet werden will, muss eine amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Bei Lehrern zum Beispiel findet diese kurz vor dem Referendariat statt. Der Amtsarzt soll dabei herausfinden, ob der Studierende zum Zeitpunkt der Untersuchung aus medizinischer Sicht für die Beamtentätigkeit geeignet ist. Um das einschätzen zu können, trifft er eine Prognose, auf der die Empfehlung für die Verbeamtung basiert. Grundlage für die Prognose ist einerseits die medizinische Untersuchung beim Amtsarzt und andererseits die bisherige Krankengeschichte des Bewerbers.

Angstfaktor Anamnese-Bogen

Dafür muss der Studierende vor Beginn der Untersuchung einen Vorerkrankungsbogen ausfüllen. Eine psychologische Vorerkrankung kann für eine solche Empfehlung ein Hinderungsgrund sein, ebenso wie chronische Erkrankungen oder mangelnde körperliche Fitness. Der Bewerber muss den Vorerkrankungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllen, darf also bisherige Diagnosen und Therapien nicht verschweigen. Wer nie diagnostiziert oder behandelt wurde, muss dementsprechend keine Angabe bei psychischen Vorerkrankungen machen, ist also – zumindest nach außen hin – vollkommen gesund. Weil die Studierenden vorher nicht wissen, wie der Arzt psychische Vorerkrankungen einschätzen wird, versuchen viele, es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen und Therapien ganz zu vermeiden.

Keine offiziellen Richtlinien für Amtsärzte

Das Problem: Für die Amtsärzte gibt es keine konkreten Richtlinien dafür, wie vorherige psychische Erkrankungen zu beurteilen sind. Die Einschätzung, ob eine bisherige Erkrankung ein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist oder nicht, liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Arztes.

Dabei sei es wichtig zu differenzieren und eine Therapie nicht per se Grund für eine Nicht-Verbeamtung, sagt der Amtsarzt Carl-Heinrich Hinterleitner.

"Es kommt eben drauf an, welche Krankheit vorlag. Bei vielen Dingen, die jahrelang zurückliegen, kann man sagen: Ist nicht mehr von Relevanz. Die kann man komplett ignorieren. Bei anderen, die erst vor Kurzem waren, da muss man dann einen Beobachtungszeitraum einräumen – und eventuell die Prognose für den Probanden um zwei, drei Jahre verschieben."

(Amtsarzt Carl-Heinrich Hinterleitner)

Es sei jedoch grundsätzlich schwieriger, eine Prognose bei psychischen Erkrankungen zu treffen, als bei physischen, denn: „Psychische Krankheiten können nämlich nach einmaligem Vorkommen völlig zu Ende sein. Es kann aber auch sein, dass es eine Folge von immer wiederkehrenden Schüben gibt.“ Ist sich ein Amtsarzt in seiner Prognose nicht sicher, kann er einen Facharzt zu Rate ziehen.

Verunsicherung noch immer groß

Nachricht eines Lehramtsstudenten auf Facebook.

Dabei wurde der Zugang zum Beamtenverhältnis sogar erleichtert: Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 muss ein Bewerber nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Untersuchung mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ dienstfähig bleibt. Was das aber konkret bedeutet, fällt Studierenden trotzdem schwer einzuschätzen, wie Evangelos Evangelou berichtet. Er leitet die Psychotherapeutische und Psychosoziale Beratungsstelle in München, kennt das Problem: „Die Lehramtsstudierdenden äußern die Sorge um die Verbeamtung sehr häufig. Es besteht bei vielen große Angst, dass eine psychiatrische Diagnose, auch Diagnosen, die nicht schwerwiegend sind, oder eine Psychotherapie zum Nachteil werden könnten. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass einige Lehramtsstudierdende sich erst Hilfe suchen, wenn sie sich schon zum Teil von dem Ziel der Verbeamtung verabschiedet haben.“

Die Notlösungen haben Folgen

Deswegen versuchen viele Studierende gar nicht erst ein Risiko einzugehen, holen sich Unterstützung bei Psychologischen Beratungsstellen von Studentenwerken oder Universitäten oder bezahlen Therapiesitzungen selbst, damit sie nie in der Krankenakte vermerkt werden. Und wieder andere hoffen auf das beste und versuchen mit ihren Problemen selbst zurechtzukommen. Wie hoch die Zahl der Lehramtsstudierenden ist, die aus Angst vor negativen Folgen gar nicht erst Hilfe in Anspruch nimmt, kann nicht abgeschätzt werden.

Fest steht jedoch, dass Lehrer besonders anfällig sind für psychische oder psychosomatische Erkrankungen. Ihre Burn-Out-Rate beträgt knapp 30% - mehr als in jeder anderen Berufsgruppe. Bekommt ein Betroffener nicht rechtzeitig therapeutische Unterstützung, kann sich die Krankheit bis hin zur Arbeitsunfähigkeit manifestieren. Schon heute geht jeder fünfte Ausfalltag auf psychische Erkrankungen bei Lehrern zurück.


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