Chance für Hochschullandschaft Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"
Der Zukunftsvertrag legt fest, wie in den nächsten sieben Jahren Studium und Lehre verbessert werden sollen. Rund 28 Milliarden Euro haben Bund und Länder für das Hochschulpakt-Nachfolger-Programm veranschlagt. Fast drei Millionen Studierende in Deutschland werden davon profitieren.
Es sind Vereinbarungen, die vorsehen, welches Land die Betreuungsrelationen verbessern will, wie die Digitalisierung gefördert werden soll, wo der Bildungsaufstieg erleichtert wird und was geplant ist, um das Befristungswesen in den Hochschulen einzudämmen und gute Arbeit genauso zu fördern wie die Chancengleichheit.
Mit der Absegnung ist der letzte Schritt auf dem Weg zum Start des Zukunftsvertrags am 1. Januar 2021 getan. In ihren Verpflichtungserklärungen legen die Länder nach Konsultationen mit dem Bund individuell die Schwerpunkte und Maßnahmen fest, mit denen sie die Ziele des Zukunftsvertrags in den Jahren 2021 bis 2027 erreichen wollen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Jedes Land kann so einen eigenen strategischen Ansatz bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag in den kommenden Jahren verfolgen. Das trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft und den je nach Land unterschiedlichen Herausforderungen in Studium und Lehre Rechnung, heißt es weiter.
"Jetzt gilt es, die Verpflichtungserklärungen mit Leben zu füllen und die Chancen, die der Zukunftsvertrag bietet, für mehr Dauerstellen zu nutzen. Denn von mehr personeller Kontinuität in der Lehre und damit einer besseren Betreuung im Studium werden fast drei Millionen Studierende in Deutschland profitieren."
Anja Karliczek, Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung
Genaueres zu den Verpflichtungserklärungen der Länder gibt es hier:
Rahmen des Zukunftsvertrags
Im Rahmen des Zukunftsvertrags stellt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe zur Verfügung, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine ge-meinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird. Die Verpflichtungserklärungen der Länder gelten jeweils für sieben Jahre.