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Ausweispflicht Muss ich meinen Personalausweis immer dabei haben?

Sind Sie auch schon mal ohne Ausweis in eine Polizeikontrolle geraten? Unser Polizeireporter Henning Pfeifer erklärt, wann wir den Personalausweis oder Reisepass tatsächlich vorweisen müssen.

Stand: 03.09.2024

Verkehrskontrolle der Polizei | Bild:  mauritius images / Kzenon / Alamy / Alamy Stock Photos

Wenn ich ohne Personalausweis in eine Polizeikontrolle gerate - mache ich mich strafbar?

"Nein, das wäre nicht strafbar", erklärt BAYERN 1 Polizeireporter Henning Pfeifer.   

Was passiert, wenn man bei einer Polizeikontrolle den Ausweis nicht dabei hat?

Das hängt von der Situation ab, in der die Kontrolle durchgeführt wird: "Wenn es blöd läuft", so der Polizeireporter, "müsste man mit auf die Wache, wo dann die Identität durch allerlei Fragen festgestellt wird." 

Muss ich meinen Personalausweis immer dabei haben?

Man muss seinen Personalausweis nicht ständig bei sich haben.

"Es gilt in Deutschland zwar die Verpflichtung, ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen - man muss ihn aber nicht immer dabeihaben", sagt Polizeireporter Pfeifer. Allerdings gibt es natürlich auch Ausnahmen von dieser Regel: "Wer in Berufen arbeitet, wo oft Schwarzarbeit festgestellt wird – also etwa im Bau- oder Gaststättengewerbe – muss während der Arbeitszeit einen Ausweis dabei haben; in der Freizeit aber nicht", so Pfeifer. "Das nennt sich verschärfte Ausweispflicht. Und die gilt im Übrigen auch für Menschen, die aus beruflichen Gründen eine Waffe tragen." 

Personalausweis Pflicht oder reicht Reisepass?

"Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion", erklärt das Bundesinnenministerium auf seiner Website www.bmi.bund.de/DE/themen/(...)

Ob Personalausweis oder Reisepass ist dabei egal. Wenn Sie sich für den einen oder anderen entscheiden wollen, sollte Sie folgendes bedenken: Für Reisen außerhalb des sogenannten Schengen-Raumes brauchen Sie einen Reisepass. Die Online-Ausweisfunktion (etwa für Behördengänge oder Bankgeschäfte) bietet indessen nur der Personalausweis. 

In welchen Ländern reicht der Personalausweis?

"Im Ausland gilt die Empfehlung, immer einen Ausweis bei sich zu haben - falls man kontrolliert wird", erklärt Pfeifer. "In diesem Fall bin ich Ausländer und sollte jederzeit nachweisen können,  dass ich mich zum Beispiel als EU-Bürger legal im jeweiligen Land aufhalte. Den Führerschein vorzeigen reicht da übrigens nicht – es sollte schon der Personalausweis sein. Oder – in einem Land außerhalb Europas – der Reisepass."

Dabei gilt laut dem Auswärtigen Amt: "Als EU-Bürger/in dürfen Sie in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (Nicht-EU-Länder, aber Mitglieder des Schengen-Raums ) mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis frei reisen. Ihr Reisedokument muss am Tag der Reise gültig sein."

Das Auswärtige Amt weist auf seiner Website zudem darauf hin, dass sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger gerade bei Nicht-EU-Ländern kurzfristig ändern können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei der Vertretung seines Reiselandes erkundigen - hier bei der Länderübersicht des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten

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