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Aldi Parkplatz Darf mir ein Supermarkt einen Strafzettel verpassen?

Darf ein Supermarkt mir ein 30-Euro-Knöllchen aufbrummen - nur weil ich vergessen habe, die Parkscheibe zu stellen? Und wie kann ich mich dagegen wehren?

Stand: 25.11.2024

Parkplatz Parkscheibe | Bild: picture alliance / Horst Galuschka/dpa | Horst Galuschka

Sie kommen mit vollem Einkaufswagen zu ihrem Auto auf dem Supermarktparkplatz zurück - und dann klemmt da tatsächlich ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. 30 Euro! Nur weil sie keine Parkscheibe eingestellt hatten. Wie kann das sein?

Dürfen mir Aldi, Lidl oder irgendein Supermarkt wirklich einen Strafzettel verpassen?

Einen Strafzettel dürfen Ihnen Supermärkte oder auch Fast-Food-Restaurants nicht verpassen. Aber das tun sie genau genommen auch gar nicht, denn: Der Zettel, der hinter Ihrem Scheibenwischer klemmt, ist rechtlich gesehen kein Knöllchen, sondern der Hinweis auf eine Vertragsstrafe, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra: "Das ist also nicht so etwas, was wir aus dem öffentlichen Verkehr kennen, wo man ein Knöllchen bekommt von einer Politesse zum Beispiel." Trotzdem sollten Sie den Zettel durchaus ernst nehmen.

Warum verteilen die Discounter überhaupt "Strafzettel"?

Diese Parkplätze sind meist Privatgrund, sie gehören den Supermärkten, die sie wiederum immer häufiger an so genannte Parkraumbewirtschafter verpachten. Diese Unternehmen verdienen Geld damit, dass sie den Parkraum überwachen und diejenigen Autofahrer zur Kassen bitten, die sich nicht an die jeweiligen Parkregeln gehalten haben. Der Vorteil für die Supermärkte: Gerade in den Innenstädten oder in der Nähe von Bahnhöfen, wo die Parkplätze knapp sind, blockieren dadurch nicht mehr 'Falschparker' die Kundenparkplätze.

Woher soll ich denn die Parkregeln kennen?

Fahren Sie auf diesen Parkplatz, erkennen Sie automatisch die hier ausgeschilderten Parkregeln an.

Wie lange und unter welchen Bedingungen Sie kostenlos parken dürfen, ob Sie ein Parkticket ziehen oder eine Parkscheibe verwenden müssen, steht auf Schildern an der Einfahrt zum Parkplatz - so ist es rechtlich vorgeschrieben. Indem Sie mit Ihrem Auto darauf fahren und parken, schließen Sie mit dem Parkraumbewirtschafter einen Vertrag und verpflichten sich dazu, diese Parkregeln einzuhalten. Verstoßen Sie dagegen, darf Ihnen daher eine sogenannte Vertragsstrafe aufgebrummt werden.

Muss ich auch zahlen, wenn ich im Supermarkt eingekauft habe?

Wenn Sie in dem Supermarkt eingekauft haben, parken Sie zwar berechtigt auf dem Parkplatz - an die Parkregeln müssen Sie sich aber trotzdem halten. Und wenn dort steht 'Parkscheibe einstellen' und Sie haben das nicht getan, ist eine Vertragsstrafe prinzipiell rechtens. In manchen Fällen kann es sich lohnen, in so einem Fall um Kulanz zu bitten – meist wird nachgewiesenen Kunden die Zahlung erlassen. Zumindest beim ersten Verstoß. An wen Sie ein entsprechendes Schreiben (mit einer Kopie Ihres Kassenzettels) richten sollten, erfahren Sie in der Regel an der Kasse im Supermarkt. ALDI SÜD sagt dazu:

"In vielen Fällen stornieren die Mitarbeiter das 'Knöllchen' kulant, wenn der Kunde seinen Einkauf in der Filiale durch Vorlage des Kassenbelegs nachweisen kann. Hilfe bietet außerdem unser Kundenservice, der per Mail erreichbar ist: mail@aldi-sued.de"

Tobias Neuhaus, Marketing & Communications ALDI Süd

Der Discounter betont zudem, dass er an der Parkraumbewachung nichts verdient: "ALDI SÜD bezahlt die beauftragten Unternehmen nicht für ihre Leistungen und profitiert davon auch nicht finanziell", erklärt Sprecher Neuhaus schriftlich.

In vielen Fällen wird allerdings keine Kulanz gewährt und der "Parkraumbewirtschafter" treibt rigoros seine Forderungen ein. Da kann man als Kunde dann nur noch mit den Füßen abstimmen - und die entsprechenden Geschäfte künftig konsequent meiden.

30 Euro Vertragsstrafe? Abschleppen? Darf der Supermarkt das?

Rechtsanwalt Rodegra sagt ganz klar: "Die Vertragsstrafe darf durchaus 30 Euro betragen." Das ist für ihn allerdings auch die Obergrenze, die man akzeptieren sollte: "Wenn sie höher liegt, halte ich das für unangemessen und dann sollte man sich dagegen durchaus wehren. Denn Gerichte pendeln es auch ungefähr zwischen 25 und 30 Euro ein, dass das noch eine angemessene Vertragsstrafe ist."

Wer auf dem Privatgelände eines Supermarkts parkt, der da – laut Parkregeln – nichts zu suchen hat, weil er etwa nicht mal dort einkaufen geht, darf laut Kay Rodegra auch abgeschleppt werden: "Das ist eine echte Besitzstörung."

Darf ich nach dem Einkauf mein Auto noch stehen lassen, um andere Dinge zu erledigen?

Im Supermarkt einen Kaugummi kaufen und dann nach nebenan zum Arzttermin – darf ich da mein Auto auf dem Parkplatz stehen lassen? "Da kommt es darauf an, was in den Parkbedingungen steht", warnt Rechtsanwalt Rodegra: "Wenn da drin steht 'Hier dürfen Kunden eine Stunde lang kostenlos parken', dann bin ich ja durch den Kaugummi-Kauf Kunde und alles ist in Ordnung, wenn ich nach einer Stunde wieder wegfahre." Aber: "Steht aber da 'Parken nur während des Einkaufs gestattet', dann kann ich anschließend nicht noch zum Arzt gehen."

Strafzettel bei Aldi: Wie kann ich mich dagegen wehren?

Auf keinen Fall nichts tun! Die Parkraumüberwacher werden ihre Forderungen kaum fallen lassen und eingeschaltete Inkassounternehmen bescheren Ihnen zusätzliche Kosten.

Vorsicht auch mit einem Tipp, der im Internet kursiert, wonach man die Zahlung mit dem Hinweis verweigern sollte, dass der Parkraumüberwacher erstmal nachweisen sollte, wer das Auto gefahren habe. Es stimmt zwar, dass auf Privatgelände im Unterschied zum öffentlichen Verkehr nicht die Halterhaftung gilt, und das Unternehmen Ihnen in der Tat erst einmal nachweisen muss, wer das Auto gefahren ist.

Aber: Sie könnten zu einer Unterlassungserklärung gezwungen werden, die Ihnen hohe Kosten beschert. Zudem werden manche Parkplätze videoüberwacht. Sollte Ihnen mit Hilfe der Aufzeichnungen nachgewiesen werden, dass Sie falsche Angaben zum Fahrer des Autos gemacht haben, hat das nicht unerhebliche rechtliche Folgen für Sie.

Keine Parkscheibe zur Hand? Wie Sie sich behelfen können und wie nicht: Parkscheibe einstellen: Parkscheibe vergessen - was nun?

Darf mir ein Privatunternehmen einen Strafzettel geben?

Den "echten" Strafzettel darf es nur von der Polizei geben - so ein Urteil des OLG Frankfurt.

Immer wieder liest man im Internet den Ratschlag, so ein "Knöllchen" nicht zu bezahlen - da dies das Oberlandesgericht in Frankfurt so in einem Urteil entschieden habe. Dieser Annahme liegt leider ein Missverständnis zugrunde:

Das Urteil des Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt vom 20. Januar 2020 sagt nur: Strafzettel dürfen wir nur von Polizeibeamten bekommen, aber nicht von Privatunternehmen, die etwa von einer Kommune (Gemeinde oder Stadt) mit der Parkraumüberwachung beauftragt worden sind. Oder juristisch korrekt: Das Recht, Ordnungswidrigkeiten (wie etwa Falschparken) zu ahnden, darf nur vom Staat ausgeübt werden.

Aber das hilft Ihnen nichts, wenn Sie auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums oder Supermarktes eine Zahlungsaufforderung bekommen haben. Denn: Was Ihnen der Parkraumüberwachungsdienst dort hinter den Scheibenwischer steckt, ist kein Strafzettel, sondern ein Hinweis auf eine Vertragsstrafe (siehe oben). Und diese Forderung ist leider rechtens - so ärgerlich sie auch sein mag.

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