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Auffahrunfall Die Polizei rufen oder es lieber lassen?

Einmal kurz im dichten Stop-and-Go-Verkehr nicht aufgepasst und schon knallt's. Aufgefahren! Bagatellunfall, Sachschaden - und viele Scherereien. Was Sie in so einem Fall Schritt-für-Schritt tun sollten, lesen Sie hier.

Von: Sabine Dangel

Stand: 07.08.2024

Mann macht mit dem Handy Bilder bei einem Auffahrunfall | Bild: mauritius images / Stockbroker RF

Auffahrunfall - was tun

  • Sofort anhalten und die Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen - und dann schauen, was passiert ist. Warnweste anziehen nicht vergessen.
  • Schreiben Sie sich Name und Adresse (Personalausweis) Ihres Unfallgegners auf und auch dessen Kfz-Versicherung mit Versicherungsscheinnummer.
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an beiden Fahrzeugen und machen Sie eine Unfallskizze.
  • Notieren Sie, falls vorhanden, Namen und Adressen von Zeugen.
  • Damit Sie in der Aufregung nichts vergessen: All das steht auch in dem Europäischen Unfallbericht, den Sie am besten ausgedruckt im Handschuhfach dabei haben.

Bei kleinen Schäden Unfallstelle schnell räumen

Checkliste: Was tun bei einem Auffahrunfall?

Bei wirklich kleinen Schäden, wenn etwa nur ein Blinkerglas kaputt ist, müssen Sie die Unfallstelle schnell räumen - sonst schaffen Sie ein Verkehrshindernis für andere Teilnehmer. Und dafür können Sie von der Polizei eine kostenpflichtige Verwarnung kassieren. Gibt es dagegen Verletzte, unbedingt zuerst Erste Hilfe leisten (So retten Sie Leben), die Polizei rufen und die Unfallstelle absichern.

Unfallbericht ja - Schuldeingeständnis nein

Wenn der Unfallgegner mitmacht, füllen Sie den Bericht gemeinsam aus. Wichtig dabei: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis, warnt Rechtsanwalt Kay Rodegra. Wer schuld hat, sollten nachher die Juristen und Versicherungen klären. Wer am Unfallort unterschreibt, dass er schuld ist, kann hinterher Ärger mit seiner Versicherung bekommen, so der Rechtsexperte weiter.

Auffahrunfall: In diesen Fällen müssen Sie die Polizei rufen

Checkliste: In diesen Fällen müssen Sie die Polizei rufen

Die Polizei müssen Sie anrufen, wenn es Verletzte gibt. Außerdem sollten Sie das tun, wenn es mit Ihrem Unfallgegner zum Streit kommt, wenn dieser sich nicht ausweisen will, nach Alkohol riecht oder auch, "wenn Ihnen irgendetwas komisch vorkommt", rät Rechtsanwalt Rodegra. Unbedingt gilt das auch, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind: Da steht es in der Regel in den Mietbedingungen, dass bei einem Unfall immer die Polizei zu rufen ist.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Fahrerflucht

Auch, wenn Sie ein anderes Auto nur minimal gestreift haben, Rechtsanwalt Kay Rodegra warnt eindringlich: "Auf keinen Fall einfach wegfahren, nur weil man denkt 'Naja, es ist ja nur eine Kleinigkeit passiert.' Das ist nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und das ist eine Straftat und kann Sie Ihren Führerschein kosten." 

Auffahrunfall - was ist mit der Versicherung?

Auch bei Bagatellschäden sollten Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sofort informieren und ankündigen, dass ein Unfallgegner einen Schaden geltend machen könnte. Und umgekehrt sollten Sie sich auch gleich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen, Ihren eigenen Schaden anmelden und eine Reparatur-Rechnung ankündigen.

Parkrempler: Reicht der Zettel hinter der Windschutzscheibe?

Egal, ob Sie beim Einparken ein anderes Auto nur leicht touchiert haben oder auf dem Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen ein Auto angeschrammt haben: Auf keinen Fall einfach weiterfahren.

Checkliste: Was tun, wenn man ein anders Fahrzeug beschädigt hat, aber kein Unfallgegner in Sicht ist?

Ist kein Geschädigter in Sicht oder nicht ausfindig zu machen, sollten Sie nach einer angemessenen Wartezeit (30 bis 60 Minuten) die Polizei anrufen, den Vorfall melden und Ihre Personalien angeben.

Der berühmte Zettel hinter der Windschutzscheibe reicht auf keinen Fall aus. Sie können ja nicht sicher sein, dass der Geschädigte diesen auch bekommt - sei es, weil irgendein anderer ihn entfernt oder ihn der Wind wegreißt.

Verkehrsschild umgefahren?

Auch, wenn Sie ein Verkehrsschild oder einen Pfosten umgefahren haben, müssen Sie das bei der Polizei melden. Tun Sie es nicht, ist auch das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Haben Sie auch schon mal den TÜV-Termin verschwitzt? Welche Bußgelder drohen und welche anderen unangenehmen Mehrkosten, lesen Sie hier: Wie lange darf ich den TÜV überziehen?


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