Corona Kirche Gottesdienst Corona - was gilt an Weihnachten?
2G in der Christmette? Nur mit Voranmeldung zum Weihnachtsgottesdienst? Wir haben nachgefragt, was heuer bei Gottesdiensten in Coronazeiten in Bayern gilt.
Christmette Corona
Am 14. Dezember hat der Bayerische Ministerrat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich zum 12. Januar 2022 verlängert. Damit gilt weiterhin, dass es bei Gottesdiensten und Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften unter Einhaltung der 3G-Regel keine Personenobergrenze gibt. Das heißt also etwa, dass so viele Menschen in eine Kirche kommen dürfen, wie hineinpassen - vorausgesetzt, sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet. Kinder unter sechs Jahren sowie regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler gelten dabei als getestet. Wichtig in jedem Fall: FFP2-Masken sind Pflicht.
Sollte nicht 3G angewendet werden, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen(-gruppen) eingehalten werden und die Besucheranzahl insgesamt entsprechend reduziert werden.
Wichtig: Da Identitätskontrollen vorgeschrieben sind, dürfen Sie Ihren Impfnachweis und Personalausweis bzw. Reisepass nicht vergessen! Planen Sie am besten auch noch einen Zeitpuffer für die Kontrolle ein.
Gottesdienst 2G
Die evangelischen Kirchen in Bayern haben auf der Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Reihe von Empfehlungen zusammengestellt, die sowohl Gottesdienste wie das Gemeindesleben betreffen. Wie diese konkret umgesetzt werden - also ob etwa 3G, 2G oder 2G plus für Gottesdienste gilt, ob mit Maske oder ohne oder mit PCR- oder Schnelltest - entscheidet allerdings der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde.
Auch in den katholischen Diözesen und Erzbistümern in Bayern bildet die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Rahmen, den die Pfarreien vor Ort ausgestalten: Ob 3G, 2G, FFP2-Maskenpflicht generell oder nur am Platz - darüber entscheiden etwa in der Erzdiözese München und Freising die Pfarreien selbst, je nach örtlicher Situation (also etwa Höhe und Größe des Kirchenraumes).
Wenn Sie einen Weihnachtsgottesdienst besuchen wollen, sollten Sie sich daher rechtzeitig in Ihrer Pfarrei bzw. Ihrer Gemeinde über die Regelungen informieren - und bei Bedarf rechtzeitig anmelden.
Ist Singen erlaubt?
Die Gemeinde darf grundsätzlich singen, allerdings raten beide Kirchen dazu, dabei trotzdem Maske zu tragen. Die genauen Regelungen legt aber auch hier die jeweilige Pfarrei bzw. der Kirchenvorstand vor Ort fest.
Was gilt fürs Krippenspiel?
Bei einer Inzidenz unter 1.000 gilt: Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten dürfen an den Proben fürs Krippenspiel teilnehmen, ohne dass die 2G-Regel eingehalten werden muss. Kinder, die älter sind, unterliegen der 2G-Regel - es sei denn, sie üben dabei künstlerische oder musikalische Aktivitäten aus. Bei einer Inzidenz über 1.000 sind Proben nicht mehr erlaubt.
Tipp: Wie textsicher sind Sie in Sachen Weihnachslieder? Hier haben wir die Texte für einige beliebte Weihnachtslieder. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein Frohes Fest!