2G plus Kein 2G plus mehr in Bayern
Zum 3. April 2022 gilt 2G plus nicht mehr in Bayern. Was 2G plus überhaupt bedeutet und wen es im Ernstfall betrifft.
Zum 3. April 2022 werden bis auf wenige Ausnahmen alle Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern aufgehoben, so auch die 2G und 2G plus-Regelung. Maskenpflicht gilt noch für den öffentlichen Nahverkehr sowie in vulnerablen Bereichen, wie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ähnlichem. Dort bleibt auch die Testpflicht für Besucher und Beschäftigte erhalten. Weitere Zugangsbeschränkungen wie eben die 2G Regel entfallen.
Hintergrund zu 2G und 2G plus
Was ist 2G plus?
2G plus bedeutet, dass nur Menschen zu einer Veranstaltung oder an einem Ort zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und die zusätzlich auch noch aktuell schnellgetestet sind. Das "plus" steht für den Antigen-Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen. Die Testpflicht entfällt, wenn zusätzlich zur Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfung") vorhanden ist. Bei 2G plus haben Ungeimpfte keinen Zutritt.
In der 3G plus-Regel steht das "plus" dagegen dafür, dass ungeimpfte Personen nur mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt haben.
Hier klären wir die Frage, ob gegen das Corona-Virus geimpfte Personen, die ein positives Testergebnis haben, in Quarantäne müssen - Corona geimpft Quarantäne. Oder: Ab wann wirkt die Booster-Impfung.