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Fahrradstraße Diese Regeln gelten für Pkw und Radfahrende

Was gilt in einer Fahrradstraße? Dürfen da auch Autos fahren, dürfen Radlerinnen und Radler überholt werden und dürfen diese nebeneinander radeln? Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin des ADFC Bayern, erklärt die Verkehrsregeln.

Stand: 29.05.2024

Eine Radlerin befährt eine ausgewiesene Fahrradstraße | Bild: mauritius images / Udo Bernhart

Man sieht sie nicht nur in Städten immer häufiger: Auf dem Asphalt markierte und mit Verkehrsschildern ausgewiesene Fahrradstraßen. Gemeinden und Städte können diese seit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 2021 leichter anordnen und einrichten.
Auf einer Fahrradstraße gelten eigene Verkehrsregeln: Ist eine Fahrradstraße per Verkehrsschild als solche festgelegt, dann dürfen auf ihr nur Fahrräder und E-Bikes sowie Elektrokleinstfahrzeuge, also elektrische Roller und Segways, fahren. Oft sind in Fahrradstraßen auch Pkw und Motorräder zugelassen, das muss aber auf einem Zusatzschild wie auf unserem Bild unten angegeben werden. Ganz klar ist: Auf Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer Vorrang. Wenn Autos und Motorräder zugelassen sind, dürfen sie die Fahrradstraße nur mit 30 km/h befahren. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) schreibt: "Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter drosseln, auf die Radfahrenden Rücksicht nehmen und langsam hinterherfahren. Radfahrende dürfen vom Kfz-Verkehr weder behindert noch gefährdet werden."

Nebeneinander fahren Fahrradstraße

Schild Fahrradstraße: In diesem Fall sind Pkw und Motorräder zugelassen.

Und auch wenn mehrere Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander auf der Fahrradstraße fahren, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer geduldig sein, denn: "In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende ganz explizit immer nebeneinander fahren, da sind die Autos nur Gäste. Die dürfen auch nicht drängeln", sagt Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin des ADFC Bayern. Sie empfiehlt aber: "Im Sinne des Miteinanders – wenn ich merke, da sind Autos hinter mir und die fahren schneller als ich in meinem gemütlichen Tempo, dann lasse ich die auch vorbeifahren. Man darf Autos natürlich überholen lassen, wenn es der Platz erlaubt."

Auch auf Straßen, die keine Fahrradstraßen sind, dürfen Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren – solange sie den Verkehr nicht behindern. Auch interessant: So viel Abstand müssen Sie halten, wenn Sie Radfahrer überholen.

Muss ich einen Radweg benutzen

Es ist ein Radweg neben der Fahrbahn angelegt. Muss ich den zwingend immer benutzen? Diese Frage beantwortet Petra Husemann-Roew so: "Da kann ich mit einem klaren Jein antworten. Es gibt eine Pflicht zur Benutzung des Radwegs, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Das sind die runden blauen Verkehrsschilder mit dem weißen Fahrrad darauf. Da müssen die Radfahrenden auf dem Radweg fahren. Wenn der Radweg nicht beschildert ist, muss er auch nicht genutzt werden. Dann hat man die freie Wahl, ob man den Radweg oder Straße fahren möchte. Es bietet sich aber schon an, auf dem Radweg zu fahren, weil man dort in der Regel sicherer ist." Ausnahmen bei einer angeordneten Benutzungspflicht: Wenn der Radweg in schlechtem Zustand ist oder blockiert ist. Dann darf man auch auf die Straße ausweichen.


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