Fahrradstraße Was ist eigentlich alles in der Fahrradstraße erlaubt?
Was gilt in einer Fahrradstraße? Dürfen da auch Autos fahren, dürfen Radlerinnen und Radler überholt werden? Darf man nebeneinander radeln? Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin des ADFC Bayern, erklärt die Verkehrsregeln.
Was ist in einer Fahrradstraße erlaubt?
Mit dieser kurzen Frage hat sich BAYERN1 Hörerin Uschi aus Ingolstadt an uns gewandt - die Antwort fällt ungleich länger aus:
Auf einer Fahrradstraße gelten eigene Verkehrsregeln: Ist eine Fahrradstraße per Verkehrsschild als solche festgelegt, dann dürfen auf ihr nur Fahrräder und E-Bikes sowie Elektrokleinstfahrzeuge, also elektrische Roller und Segways, fahren.
Dürfen Autos in die Fahrradstraße fahren?
Oft sind in Fahrradstraßen auch Pkw und Motorräder zugelassen, das muss aber auf einem Zusatzschild wie auf unserem Bild unten angegeben werden. Ganz klar ist: Fahrradstraßen sind als große Verkehrswege nur für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht. Wenn Autos und Motorräder zugelassen sind, dürfen sie die Fahrradstraße nur mit 30 km/h befahren. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) schreibt: "Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter drosseln, auf die Radfahrenden Rücksicht nehmen und langsam hinterherfahren. Radfahrende dürfen vom Kfz-Verkehr weder behindert noch gefährdet werden."
Nebeneinander fahren Fahrradstraße
Und auch wenn mehrere Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander auf der Fahrradstraße fahren, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer geduldig sein, denn: "In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende ganz explizit immer nebeneinander fahren, da sind die Autos nur Gäste. Die dürfen auch nicht drängeln", sagt Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin des ADFC Bayern. Sie empfiehlt aber: "Im Sinne des Miteinanders – wenn ich merke, da sind Autos hinter mir und die fahren schneller als ich in meinem gemütlichen Tempo, dann lasse ich die auch vorbeifahren. Man darf Autos natürlich überholen lassen, wenn es der Platz erlaubt."
Auch auf Straßen, die keine Fahrradstraßen sind, dürfen Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren – solange sie den Verkehr nicht behindern. Auch interessant: So viel Abstand müssen Sie halten, wenn Sie Radfahrer überholen.
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Hörtipp: Pocast über gebrauchte E-Bikes
Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ein gebrauchtes E-Bike kaufe? Wie kann ich erkennen, ob der Akku noch was taugt und worauf muss man beim Motor achten? Mit Tipps von Fachleuten und einem besonderen Clou am Schluss - hier im Podcast Besser leben nachhören:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/gebrauchtes-e-bike-kaufen/bayern-1/12517103/
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Carmen Bode, Dienstag, 17.Dezember 2024, 16:27 Uhr
1. Fahrradstraße
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag über die Fahrradstraße.
Dazu habe ich eine Ergänzung.
Die Zusatzzeichenkombination (Kfz- und Motorrad-Symbol) gibt die Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr frei. Hierunter fallen neben Kfz und Motorrädern auch alle weiteren motorisierten Fahrzeuge wie LKWs und Busse.
Diese Aussage habe ich erhalten, als für Monate ein Bus des MVV´s durch meine Straße (Fahhradstraße mit Zusatzschild in einer 30 Zone) umgeleitet wurde. Weder die Geschwindigkeit noch die Regelung "Rechts vor Links" wurden eingehalten, aber dafür hat sich leider weder MVV, noch der Stadtrat noch die Polizei interessiert und als Anwohner hatte man in diesem Fall auch keinerlei Handhabe.