Radweg verpflichtend? Muss ich den Radweg nehmen oder darf ich auch auf der Straße radeln?
Radweg oder Straße? Erfahren Sie, wann Sie als Radfahrerin oder Radfahrer den Radweg nutzen müssen und wann Sie auf die Straße ausweichen dürfen.
Was sagt das Gesetz zur Radwegnutzung? Wann gilt die Benutzungspflicht für Radwege und gibt es Ausnahmen von der Radwegnutzungspflicht? Wir haben Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin des ADFC Bayern, gefragt.
Radweg oder Straße?
Wenn ein Radweg neben der Fahrbahn angelegt ist, muss ich den dann auch zwingend immer benutzen? Diese Frage beantwortet Petra Husemann-Roew so: "Da kann ich mit einem klaren Jein antworten. Es gibt eine Pflicht zur Benutzung des Radwegs, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Das sind die runden blauen Verkehrsschilder mit dem weißen Fahrrad darauf. Da müssen die Radfahrenden auf dem Radweg fahren."
Muss ich den Radweg immer nutzen?
"Wenn der Radweg nicht beschildert ist, muss er auch nicht genutzt werden. Dann hat man die freie Wahl, ob man den Radweg oder Straße fahren möchte. Es bietet sich aber schon an, auf dem Radweg zu fahren, weil man dort in der Regel sicherer ist." Ausnahmen gibt es natürlich auch bei der angeordneten Benutzungspflicht des Radwegs: Wenn der Radweg in schlechtem Zustand ist oder blockiert ist, darf man auch auf die Straße ausweichen.
Und was ist in der Fahrradstraße alles erlaubt? Das lesen Sie im Link.
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