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Grundversorger Strom Herausfinden, wer mein Grundversorger ist

Seit November gilt: Grundversorger von Strom oder Gas dürfen beim Preis keinen Unterschied zwischen neuer und Bestandskundschaft machen. Aber wer ist eigentlich dieser Grundversorger und wie kann ich zu ihm hin wechseln?

Von: Alexander Dallmus

Stand: 14.11.2022

Eine Frau schreibt ihren aktuellen Stromzählerstand auf | Bild: mauritius images

Weil ihr bisheriger Versorger die Abschläge massiv angehoben hat, suchen vor allem Gas-Kunden teils händeringend einen anderen Anbieter. Wer nicht zum Grundversorger vor der eigenen Haustür will, hat meist schlechte Karten.

Wer hat ein Recht auf Grundversorgung?

Vereinfacht gesagt: die Normalverbraucher. In der Regel also die ganz normalen Haushaltskunden. Schon im Sommer 2022 hat die Bundesregierung das im Energiewirtschaftsgesetz nochmal präzisiert, eben um vor allem die Gasversorger zu schützen. Es geht um die so genannten "Letztverbraucher“, die ihre Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verwenden und nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

Wer ist mein Grundversorger Strom?

Sehr viele Energiekundinnen und -kunden sind wahrscheinlich sowieso schon beim Grundversorger und beziehen dort Gas oder Strom. Der Grundversorger ist in der Regel nämlich da, sobald man in der neuen Wohnung oder im neuen Haus den Lichtschalter umlegt oder die Gasheizung aufdreht. Wer also nie selbstständig das Energieunternehmen gewechselt hat, wird wahrscheinlich sowieso vom Grundversorger beliefert. Die Grundversorgung ist also die Energielieferung durch den Grundversorger an die normalen Haushaltskunden und zwar, wie es so schön heißt "zu allgemeinen Preisen und Bedingungen."

Dürfen Grundversorger Neukunden ablehnen!

Tatsächlich sind einige Grundversorger, dazu gehören auch viele Stadtwerke, sehr besorgt, was eine mögliche Flut an Neukundinnen und Neukunden angeht. Viele nehmen offenbar Neukunden, außerhalb des eigenen Sprengels, gar nicht mehr auf und lassen zudem Verträge auslaufen. Wer aber im Liefergebiet wohnt, darf gar nicht abgewiesen werden und hat dort ein Recht auf Grundversorgung. Das ist gesetzlich festgeschrieben.

Deshalb müssen viele Grundversorger mehr Energie beschaffen, als sie eigentlich geplant hatten. Und das eben beim derzeit immer noch extremen Preisniveau. Schließlich müssen solche Beschaffungsmaßnahmen zwischenfinanziert werden. Also die Summe, mit der beispielsweise Stadtwerke die Zeit vom Einkauf bis zum Weiterkauf an die Kunden und bis zur absehbaren Erhöhung der Abschläge, überbrücken müssen.

Deshalb schränken viele Stadtwerke das Neukundengeschäft ein und konzentrieren sich auf ihre Bestandskunden. Natürlich auch im Hinblick auf die bange Frage: "Was machen wir, wenn mehr als zehn Prozent plötzlich ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen können. Sind wir dann noch liquide?"

Kann ich mich auf die Grundversorgung verlassen?

Die Grundversorgung ist eine Regelversorgung, eben mit sehr geringen Preisschwankungen, weil die Versorger ihre Verträge am Terminmarkt langfristig abschließen. Genau das hat sie zwar in der Vergangenheit wenig flexibel gemacht, ist derzeit aber oft günstiger, weil die Grundversorgung noch auf Preisen vom letzten Jahr basiert.

Grundversorger Strom herausfinden

Der Grundversorger ist sozusagen der Platzhirsch in der Region. Also immer das Energieunternehmen, das in Ihrer Region am meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert. Das kann sich ändern. Alle drei Jahre wird das neu ermittelt. Das ist Aufgabe des örtlichen Netzbetreibers. Und der muss das Ergebnis dann veröffentlichen und auch an die jeweils zuständige Behörde melden. Das ist in der Regel das Energieministerium. Im Freistaat also das Ministerium von Hubert Aiwanger, das Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung UND Energie.

Wenn ich mir unsicher bin, kann ich den Grundversorger aber auch über den Netzbetreiber herausfinden. Dieser steht als 13stelliger Code auf der Strom- oder Gasrechnung. Über bundesnetzagentur.de  kann ich den Code eingeben und entschlüsseln - jeweils für Strom- und Gasnetzbetreiber. Auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers ist auch der zuständige Grundversorger eingetragen. Schneller geht’s, wenn ich über eine Suchmaschine den jeweiligen Wohnort und den Begriff "Grundversorger" eingebe. Jeder kann aber auch einfach beim aktuellen Energieversorger anrufen und nachfragen.

Grundversorger Strom nach PLZ suchen

Über die Störungskarte von Störungsauskunft.de können Sie Ihren Grundversorger auch einfach mithilfe Ihrer Postleitzahl herausfinden.

Wie komme ich in die Grundversorgung Gas/Strom?

Seit November 2022 dürfen Grundversorger von Strom oder Gas beim Preis keinen Unterschied mehr machen zwischen Bestands- und Neukunden. Dafür wurde eigens das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Wie bereits erwähnt: Grundversorger dürfen Kunden aus ihrer Region nicht ablehnen. Wer also nicht beim Grundversorger ist und einen Sondervertrag zu eben (üblicherweise) besseren Konditionen hat, muss prüfen: Gab es gerade eine Preiserhöhung, kann ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, innerhalb eines Monats kündigen und eben dann zum Grundversorger wechseln. Auch mit dem Grundversorger sind übrigens Sonderverträge möglich. Dem Grundversorger muss ich mitteilen, ab wann ich dann bei ihm Strom oder Gas beziehe. Es ist auch zu empfehlen, die letzten Zählerstände zu notieren. Musterbriefe gibt es beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.

Sind Grundversorger aktuell die beste Lösung?

Die aktuelle Situation ist tatsächlich etwas paradox. Jahrelang hieß es: Prüft unbedingt die Konditionen eures Grundversorgers, wenn ihr irgendwo hinzieht oder wenn ihr im Zweifel seid. Wechselt den Anbieter! Schaut, was ihr sparen könntet, an Kosten für Strom oder Gas. Etwa ein Drittel der deutschen Verbraucher hat sich nicht an diese Ratschläge von Verbraucherschützern gehalten. Und jetzt plötzlich gelten die Grundversorger tatsächlich als sicherer Hafen.

Was gilt für Mieterinnen und Mieter?

Gibt es keinen Einzelvertrag, müssen Mieterinnen und Mieter eine Kündigung oder einen Wechsel von Strom- oder Gasanbieter zwangsläufig mit dem Vermieter klären. Manche Mieter haben noch nicht einmal Zugang zum Gas- oder Stromzähler. Aber das muss ja in der Nebenkostenrechnung angegeben sein. Und daraus ist dann ersichtlich, ob es der Grundversorger ist oder nicht.

In einigen Fällen, hat das auch schon zu Problemen geführt. In Berlin sind derzeit bereits hunderttausende Mieter davon betroffen, weil es eine Gesetzeslücke gibt. Wenn beispielsweise in Mietshäusern eine energiesparende, zentrale Gastherme eingebaut wurde, ist plötzlich der Vermieter alleiniger Vertragspartner für den Gaslieferanten und gilt als Gewerbekunde. Nicht mehr als Privatkunde. Ein feiner Unterschied, der in diesem Fall, nach einer Vertragskündigung, dazu geführt hat, dass es eben keinen Anspruch auf einen Wechsel in die Grundversorgung gibt, sondern nur auf die sogenannte Ersatzversorgung.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Diese Ersatzversorgung gilt eben als eine Art Notversorgung mit stark schwankenden Preisen, weil die Versorger kurzfristig am sogenannten Spotmarkt einkaufen. Das hat im konkreten Fall dazu geführt, dass Mieter ab Dezember 2022 plötzlich mit dem fünffachen Preis fürs Gas rechnen müssen. Weil eben die zentrale Gastherme, die eigentlich Energie spart, eine Sammelanlage ist. Die Mieter haben keine Einzelverträge. Zum Vergleich: Der Gaspreis in der Grundversorgung verteuert sich nur um rund 2 Cent pro Kilowattstunde. In der Ersatzversorgung kostet es dagegen über 16 Cent mehr. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, dringend solche Lücken schließen, weil das deutschlandweit einige hunderttausend Mieterinnen und Mieter betreffen kann.


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